Auszug - Mit weniger Stau über den Mariendorfer Damm - der BVV vom 15.11.2006
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BzStR Schworck berichtet, dass das Ordnungsamt das Parken in 2. Reihe verfolgt, da Ordnungswidrigkeiten im “ruhenden Verkehr” zum Aufgabenbereich des Ordnungsamts gehören. Auch die Verkehrsführung in untergeordneten Straßen obliegt dem Bezirk. Allerdings kann sie nicht geändert werden, wenn dadurch der Verkehrsfluss in übergeordneten Straßen (hier Mariendorfer Damm) beeinträchtigt würde. Auf Nachfrage erklärt Herr Schworck, dass das Ordnungsamt wilde Müllablagerungen der BSR meldet und diese dann für den Abtransport zuständig ist. Warum es in Einzelfällen länger dauert bis der Mißstand behoben ist entzieht sich seiner Kenntnis. Die Drucksache wird zur Kenntnis genommen.
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