Drucksache - 1762/XVII  

 
 
Betreff: Mit weniger Stau über den Mariendorfer Damm
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Herr Lawrentz, GerhardBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.05.2006 
56. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.11.2006 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten Vorberatung
30.01.2007 
2. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamt mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Umwelt, Natur und Verkehr Entscheidung
22.01.2007 
2. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur und Verkehr vertagt   
27.08.2007 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur und Verkehr mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
MzK 18.10.06

Die Bezirksversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt hat sich zuständigkeitshalber an die Verkehrslenkung Berlin (VLB) gewandt und folgende Antwort erhalten:

 

“Der Mariendorfer Damm ist nach dem Stadtentwicklungsplan Verkehr eine Hauptverkehrsstraße und somit dem übergeordneten Straßennetz zugeordnet.

 

Nach Überprüfung der örtlichen und verkehrlichen Gegebenheiten sowie in Abstimmung mit der örtlichen Polizeidirektion 4 kann ich dem Antrag der BVV leider nicht zustimmen.

 

Die wenigen Abbiegevorgänge und die damit verbundenen kurzfristigen Rückstaubildung sind wie im gesamten Stadtgebiet zumutbare Verkehrssituationen und rechtfertigen an den o.g. Einmündungen weder die Anordnung temporärer Linksabbiege- bzw. Wendeverbote noch die Anordnung einer Fahrbahnverschwenkung zugunsten einer Linksabbiegspur, die immer zu Lasten des ruhenden Verkehrs gehen würde.

 

Die betreffenden Straßen Markgrafenstraße, Strelitzstraße, Prinzenstraße sowie Richterstraße sind reine Wohnstraßen, so dass diese bei Anordnungen von Linksabbiegeverboten dann nur noch über zum Teil erhebliche Umwege innerhalb der Wohngebiete angefahren werden könnten. Dies würde in den als Umfahrungen genutzten Straßen zu nicht unerheblichen Mehrbelastungen, auch hinsichtlich der Lärm- und Abgabsimmissionen führen, was aber nicht im Sinne der dortigen ebenfalls schutzbedürftigen Anwohner wäre.

 

Bei Anordnungen von Linksabbiege- bzw. Wendeverbote an den o.g. Einmündungen würden außerdem diese Abbiege- und Wendeverkehre noch zusätzlich auf die schon jetzt vor allem in den Verkehrsspitzenzeiten stark belasteten signalisierten Knotenpunkte Mariendorfer Damm/Kurfürstenstraße – Eisenacher Straße,. Mariendorfer Damm/Kaiserstraße – Westphalweg sowie Mariendorfer Damm/Prühßstraße verlagert werden. Die an diesen Knotenpunkten zu Verkehrsspitzenzeiten vorhandenen Rückstaubildungen würden sich damit noch zusätzlich verlängern und die Leistungsfähigkeit weiter einschränken.

 

 

 

Die von Ihrer BVV angestrebte Verbesserung des Verkehrsflusses auf dem Mariendorfer Damm kann durch die Anordnungen von Linksabbiege- bzw. Wendeverbote und damit durch eine Verkehrsverlagerung auf bereits jetzt schon stark belastete Knotenpunkte nicht erreicht werden.

 

Darüber hinaus konnte ich beobachten, dass aus den angrenzenden Wohnstraßen linksabbiegende Fahrzeuge ebenfalls den Verkehr auf dem Mariendorfer Damm infolge des zu schmalen Mittelstreifens behindern. Weitere Behinderungen treten durch in zweiter Reihe durchgeführte Ladevorgänge auf., dessen Regelung sowie die Anordnung von Linksabbiegeverboten aus den Wohnstraßen heraus aber in die Zuständigkeit Ihrer bezirklichen Strtaßenverkehrsbehörde fällt. Folglich sind hier mehrere Ursachen zu sehen, die den Verkehrsfluss auf dem Mariendorfer Damm behindern, was aber im Hinblick auf die zahlreichen verkehrlichen Bedürfnisse im Stadtgebiet überall zu beobachten und nicht gänzlich geregelt werden kann.”

 
 

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