Drucksache - 1762/XVII
Das
Bezirksamt hat sich zuständigkeitshalber an die Verkehrslenkung Berlin (VLB)
gewandt und folgende Antwort erhalten: “Der
Mariendorfer Damm ist nach dem Stadtentwicklungsplan Verkehr eine
Hauptverkehrsstraße und somit dem übergeordneten Straßennetz zugeordnet. Nach
Überprüfung der örtlichen und verkehrlichen Gegebenheiten sowie in Abstimmung
mit der örtlichen Polizeidirektion 4 kann ich dem Antrag der BVV leider nicht
zustimmen. Die wenigen
Abbiegevorgänge und die damit verbundenen kurzfristigen Rückstaubildung sind
wie im gesamten Stadtgebiet zumutbare Verkehrssituationen und rechtfertigen an
den o.g. Einmündungen weder die Anordnung temporärer Linksabbiege- bzw.
Wendeverbote noch die Anordnung einer Fahrbahnverschwenkung zugunsten einer
Linksabbiegspur, die immer zu Lasten des ruhenden Verkehrs gehen würde. Die
betreffenden Straßen Markgrafenstraße, Strelitzstraße, Prinzenstraße sowie
Richterstraße sind reine Wohnstraßen, so dass diese bei Anordnungen von
Linksabbiegeverboten dann nur noch über zum Teil erhebliche Umwege innerhalb
der Wohngebiete angefahren werden könnten. Dies würde in den als Umfahrungen
genutzten Straßen zu nicht unerheblichen Mehrbelastungen, auch hinsichtlich der
Lärm- und Abgabsimmissionen führen, was aber nicht im Sinne der dortigen
ebenfalls schutzbedürftigen Anwohner wäre. Bei
Anordnungen von Linksabbiege- bzw. Wendeverbote an den o.g. Einmündungen würden
außerdem diese Abbiege- und Wendeverkehre noch zusätzlich auf die schon jetzt
vor allem in den Verkehrsspitzenzeiten stark belasteten signalisierten
Knotenpunkte Mariendorfer Damm/Kurfürstenstraße – Eisenacher Straße,.
Mariendorfer Damm/Kaiserstraße – Westphalweg sowie Mariendorfer
Damm/Prühßstraße verlagert werden. Die an diesen Knotenpunkten zu
Verkehrsspitzenzeiten vorhandenen Rückstaubildungen würden sich damit noch
zusätzlich verlängern und die Leistungsfähigkeit weiter einschränken. Die von
Ihrer BVV angestrebte Verbesserung des Verkehrsflusses auf dem Mariendorfer
Damm kann durch die Anordnungen von Linksabbiege- bzw. Wendeverbote und damit
durch eine Verkehrsverlagerung auf bereits jetzt schon stark belastete
Knotenpunkte nicht erreicht werden. Darüber
hinaus konnte ich beobachten, dass aus den angrenzenden Wohnstraßen
linksabbiegende Fahrzeuge ebenfalls den Verkehr auf dem Mariendorfer Damm
infolge des zu schmalen Mittelstreifens behindern. Weitere Behinderungen treten
durch in zweiter Reihe durchgeführte Ladevorgänge auf., dessen Regelung sowie
die Anordnung von Linksabbiegeverboten aus den Wohnstraßen heraus aber in die
Zuständigkeit Ihrer bezirklichen Strtaßenverkehrsbehörde fällt. Folglich sind
hier mehrere Ursachen zu sehen, die den Verkehrsfluss auf dem Mariendorfer Damm
behindern, was aber im Hinblick auf die zahlreichen verkehrlichen Bedürfnisse
im Stadtgebiet überall zu beobachten und nicht gänzlich geregelt werden
kann.” |
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