Auszug - Feststellung der vorzeitigen Beendigung des Amtes als Bürgerdeputierter gem. § 24 Abs. 1 Buchstabe a BezVG i.V.m. § 67 (1) GO BVV
Einstimmiger Beschluss: In der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin am 25.05.2005 wurde Herr Alexander Wolter zum stellvertretenden Bürgerdeputierten in den Ausschuss für Integration gewählt. Durch
Verzicht auf das Amt als stellvertretender Bürgerdeputierter gem. § 24 Abs. 1
Buchstabe a i.V.m. § 67 (1) GO BVV endet dieses Amt vorzeitig. Herr Wolter
hat den Verzicht am 14. Juni 2006 persönlich zur Niederschrift im Büro der BVV
erklärt. Der Verzicht kann nicht widerrufen werden ( § 25 (3) BezVG in
Verbindung mit § 68 (3) GO BVV. Nach § 25
(1) i.V.m. § 68 (1) GO BVV trifft die Bezirksverordnetenversammlung die
Feststellung, dass und zu welchem Zeitpunkt das Amt einer/eines
Bürgerdeputierten endet. Die
Bezirksverordnetenversammlung wolle feststellen, dass Herr Wolter mit Ablauf
des 14. Juni 2006 nicht mehr stellvertretender Bürgerdeputierte ist. |
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