Drucksache - 1838/XVII  

 
 
Betreff: Feststellung der vorzeitigen Beendigung des Amtes als Bürgerdeputierter gem. § 24 Abs. 1 Buchstabe a BezVG i.V.m. § 67 (1) GO BVV
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordnetenvorsteherBezirksverordnetenvorsteher
  Kotecki, Rainer
Drucksache-Art:Vorlage des BV-VorstehersVorlage des BV-Vorstehers
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.06.2006 
57. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin erledigt   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 14.06.2006

In der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin am 25

In der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin am 25.05.2005 wurde

 

Herr Alexander Wolter

 

zum stellvertretenden Bürgerdeputierten in den Ausschuss für Integration gewählt.

 

Durch Verzicht auf das Amt als stellvertretender Bürgerdeputierter gem. § 24 Abs. 1 Buchstabe a i.V.m. § 67 (1) GO BVV endet dieses Amt vorzeitig.

 

Herr Wolter hat den Verzicht am 14. Juni 2006 persönlich zur Niederschrift im Büro der BVV erklärt. Der Verzicht kann nicht widerrufen werden ( § 25 (3) Bez VG in Verbindung mit § 68 (3) GO BVV.

 

Nach § 25 (1) i.V.m. § 68 (1) GO BVV trifft die Bezirksverordnetenversammlung die Feststellung, dass und zu welchem Zeitpunkt das Amt einer/eines Bürgerdeputierten endet.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle feststellen, dass Herr Wolter mit Ablauf des 14. Juni 2006 nicht mehr stellvertretender Bürgerdeputierte ist.

 
 

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