Mehrheitsbeschluss:
Der Ausschuss empfiehlt der
Bezirksverordnetenversammlung:
Die
Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
1. Kitas, deren Personal sich
mehrheitlich gegen die Übertragung an Freie Träger der Jugendhilfe
ausgesprochen haben und bei denen der Versuch der Personalumsetzung gescheitert
ist, werden dem kommunalen Eigenbetrieb unter der Voraussetzung eingegliedert,
dass auch eine Übertragung noch zu einem späteren Zeitpunkt ermöglicht werden
kann.
2. Der kommunale Eigenbetrieb erbringt,
wie der Freie Träger der Jugendhilfe, den Trägeranteil von 9%, damit
Wettbewerbsicherheit gewahrt wird.
3. Gegenstand und Zweck des kommunalen
Eigenbetriebes soll weit gefasst werden um naheliegende, gemeinnützige
Geschäftsfelder im Sinne der Jugendhilfe zu einem späteren Zeitpunkt
erschließen zu können. Dem Eigenbetrieb soll erlaubt sein, Untervermietungen
vorzunehmen.
4.
Die
Möglichkeit eines bezirksübergreifenden Trägerverbundes und eines evtl.
Personalausgleiches über die Bezirksgrenzen hinweg ist zu prüfen.
5.
Die
in den §§ 22 – 27 des Eigenbetriebsgesetzes festgelegten Berichtspflichten
sollen um die oben angegebenen Fragen ergänzt werden. Berichtsempfänger sind
neben dem Verwaltungsrat die Mitglieder des JHA und die Mitglieder des
Hauptausschusses. Diese erweiterten Berichtspflichten sollen in der Satzung des
Eigenbetriebes selbstverpflichtend aufgenommen werden.
6.
In
den Verhandlungen mit SenFin ist vor der Gründung des Eigenbetriebes sicher zu
stellen, dass durch die Ausgliederung keine Budgetierungsnachteile entstehen,
weil andere Bezirke keinen oder noch keinen Eigenbetrieb gegründet haben.
7.
In
den Verhandlungen mit SenFin ist vor der Gründung des Eigenbetriebes sicher zu
stellen, dass vor der Aufrechterhaltung des Betriebes, der Eigenbetrieb in die
Lage versetzt wird, eigene Zeitverträge abzuschließen und Außeneinstellungen
vorzunehmen. Ferner soll dem Eigenbetrieb gestattet werden, Überhangkräfte in
den landesweiten Stellenpool abzugeben.