Tagesordnung - 7. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung  

 
 
Bezeichnung: 7. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung
Datum: Mi, 12.07.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:05 Anlass: ordentliche Sitzung

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Festlegung der Tagesordnung      
Ö 2  
Genehmigung vorliegender Protokolle      
Ö 3  
Bericht aus der Verwaltung      
Ö 4  
Neubaukonzept Berliner Stadtreinigungsbetriebe am Tempelhofer Weg      
Ö 5  
Kombibad Ankogelweg (Berliner Bäder Betriebe)      
Ö 6  
Neubaukonzept Passauer Straße 1-3 (KaDeWe-Parkhaus)      
Ö 7  
Wohnbau-Projekt Kreuzbergstraße 42 u. a. („Ponte Rosa“)      
Ö 8     Drucksachenberatung      
Ö 8.1  
Wohnbaupotentiale auf „Discountergrundstücken“ (mitberatend; siehe Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaft)  
Enthält Anlagen
0115/XX  
Ö 8.2  
Schaffung eines Stadtplatzes am Umsteigepunkt in Alt-Mariendorf  
0173/XX  
Ö 8.3  
Ehemaliger Güterbahnhof Tempelhof  
0218/XX  
Ö 8.4  
Radverkehrsverbindung Hauptstraße – ehem. Güterbahnhof Wilmersdorf - Handjerystraße  
0219/XX  
Ö 8.5  
Tempelhofer Feld im Flächennutzungsplan richtig ausweisen  
0221/XX  
Ö 8.6  
Einleitung des Verfahrens für eine Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 30 AGBauGB für das Gebiet „Schöneberger Süden“, in der anliegenden Karte mit einer durchgezogenen Linie eingegrenzt, im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg (Anlage 1)  
Enthält Anlagen
0265/XX  
Ö 8.7  
Einleitung des Verfahrens für eine Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 30 AGBauGB für das Gebiet „Tempelhof“, in der anliegenden Karte mit einer durchgezogenen Linieeingegrenzt, im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Tempelhof (Anlage 1)  
Enthält Anlagen
0266/XX  
Ö 8.8  
Einleitung des Verfahrens für eine Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 30 AGBauGB für das Gebiet „Schöneberger Norden“, in der anliegenden Kar-te mit einer durchgezogenen Linie eingegrenzt, im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg (Anlage 1)  
Enthält Anlagen
0267/XX  
Ö 8.9  
Einleitung des Verfahrens für eine Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 30 AGBauGB für das Gebiet „Grazer Platz“, in der anliegenden Karte mit einer durchgezogenen Linie eingegrenzt, im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg (Anlage 1)  
Enthält Anlagen
0268/XX  
Ö 8.10  
Leitlinien für den Dachgeschossausbau der steigenden Wohnraumnachfrage anpassen  
0281/XX  
    21.06.2017 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
    Ö 9.8 - überwiesen
   

Beratungsbeiträge: BV Olschewski, Franck, Kühne mit dem Antrag auf Überweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung, BV Seltz, Wissel

Der Antrag wird in den Ausschuss für Stadtentwicklung überwiesen.

   
    12.07.2017 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 8.10 - vertagt
   

Die Drucksache wird vertagt.

   
    13.09.2017 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 6.4 - vertagt
   

Die Beratung der Drucksache wird vertagt.

   
    08.11.2017 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 7.4 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
   

Hierzu liegt ein Änderungsantrag der CDU-Fraktion vor. BV Olschewski erläutert die Hintergründe.

Stadtrat Oltmann bittet in diesem Antrag um Änderung des Wortes „restriktive“ in „bisherige“.

Die Ausschussmitglieder stimmen der geänderten Fassung des Änderungsantrages einmütig bei 2 Enthaltungen zu.

Es ergeht folgende Beschlussempfehlung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die wachsende Stadt führt zu einem stärkeren Bedarf an Wohnraum als ursprünglich bei der Aufstellung der „Leitlinien für die planungsrechtliche Beurteilung bei ergänzenden Bauvorhaben in hochverdichteten Gebieten“ erwartet.

Das Bezirksamt wird deshalb ersucht die bisherige Handhabung des Dachgeschossausbaus aufzugeben und insbesondere bei Überschreitung der bisher als starre Grenze angesehenen GFZ – Werte mehr Flexibilität zu schaffen.

Grundsätzlich muss es möglich sein einen Dachgeschossausbau vorzunehmen, wenn dadurch keine zusätzlichen Gebäudemassen entstehen, sondern lediglich der bereits vorhandene Dachraum künftig für Wohnen genutzt werden soll.

Bei allen Maßnahmen ist, wie in der Vergangenheit, darauf zu achten, dass Ausgleichsmaßnahmen den Wohnwert für alle Nutzer des Wohnhauses verbessern.

   
    13.12.2017 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
    Ö 11.2 - mit Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
   

Beschluss gegen die Stimmen der Fraktion LINKE - Beschlussliste:

Die wachsende Stadt führt zu einem stärkeren Bedarf an Wohnraum als ursprünglich bei der Aufstellung der „Leitlinien für die planungsrechtliche Beurteilung bei ergänzenden Bauvorhaben in hochverdichteten Gebieten“ erwartet.

Das Bezirksamt wird deshalb ersucht die bisherige Handhabung des Dachgeschossausbaus aufzugeben und insbesondere bei Überschreitung der bisher als starre Grenze angesehenen GFZ – Werte mehr Flexibilität zu schaffen.

Grundsätzlich muss es möglich sein einen Dachgeschossausbau vorzunehmen, wenn dadurch keine zusätzlichen Gebäudemassen entstehen, sondern lediglich der bereits vorhandene Dachraum künftig für Wohnen genutzt werden soll.

Bei allen Maßnahmen ist, wie in der Vergangenheit, darauf zu achten, dass Ausgleichsmaßnahmen den Wohnwert für alle Nutzer des Wohnhauses verbessern.

   
    19.09.2018 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
    Ö 13.3 - überwiesen
   

Überweisung an den Ausschuss für Stadtentwicklung – Beschlussliste.

   
    10.10.2018 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 8.4 - zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)
   

Die Drucksache wird nach kurzer Aussprache zur Kenntnis genommen.

Ö 8.11  
Öffentliches Straßenland entlasten  
0297/XX  
Ö 9  
Verschiedenes      
               
 
 

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