Gemäß der Absprache in der gestrigen Sitzung des Ältestenrates wird der Text redaktionell geändert.
Einstimmiger Beschluss – Konsensliste:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, regelmäßig einen Statusbericht zur Situation sowie Unterbringung von Flüchtlingskindern in Tempelhof-Schöneberg vorzulegen.
Der (Praxis-) Bericht soll u.a. folgende Punkte berücksichtigen:
Besuch von Kita, Hort und Schule
Wie sieht die Praxis aus bei der Anmeldung und Schulplatzvergabe? Treten Verzögerungen bei der Aufnahme in die Schule auf? Existieren ausreichend freie Plätze in der Umgebung? Sind Zuständigkeiten geklärt? Welche Unterstützung braucht der Bezirk bei der Lösung eventuell auftretender Probleme in der Praxis?
Schulmedizinische Untersuchung
Welche Schwierigkeiten treten bei den schulgesundheitlichen Untersuchungen z.B. bezüglich des Impfschutzes auf? Wie werden diese gelöst?
Sprachkenntnisse der Flüchtlingskinder
Welche (zusätzliche) Unterstützung (Sprachkurse, Nachhilfe) bekommen Flüchtlingskinder außerhalb des Angebots in der Schule? Gibt es individuelle auf die Kinder abgestimmte Angebote?
Unterbringung
Wo sind Flüchtlingskinder hauptsächlich untergebracht (Sammelunterkünfte, Wohnungen...)?
Ergeben sich Schwierigkeiten durch eine zu große Konzentration an einem Ort?
Der Bericht soll die praktischen Tätigkeiten, Praxisprobleme sowie Lösungsansätze vor Ort beleuchten. Ziel soll sein, Auskunft über die Situation von Flüchtlingen, insbesondere deren Kindern zu geben. Es soll transparent und nachvollziehbar gemacht werden, welche Aufgaben Politik, Verwaltung und sonstige relevante Akteure vor Ort bewältigen müssen bzw. welche Unterstützung die Betroffenen selbst benötigen, damit eine Integration nicht nur in der Schule, sondern eine Teilhabe in allen gesellschaftlichen Ebenen erfolgreich gelingt.
Dieser Bericht soll über die Lebensumstände informieren, ohne zu stigmatisieren, aber mit dem Ziel, Probleme und Bedarfslagen zu benennen.
So soll die weitere Entwicklung im Bezirk jährlich fortgeschrieben werden und auch der Dokumentation des Gesamtprozesses dienen.
Der erste Statusbericht soll am 11.12.2013 der BVV vorliegen.