Tagesordnung - 36. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung  

 
 
Bezeichnung: 36. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung
Datum: Mi, 11.02.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:10 Anlass: ordentliche Sitzung

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Festlegung der Tagesordnung      
Ö 2  
Genehmigung vorliegender Protokolle      
Ö 3  
Bericht aus der Verwaltung      
Ö 4  
Vorstellung des aktuellen Planungsstands Willmanndamm durch den Investor MHMI (Wunsch aus Sitzung am 14.01.2015)      
Ö 5  
Verschiedenes hier unter anderem: - Eisenacher Str. 7 - Ansbacher STr. 33/35 / Ecke Lietzenburger Str. 14 - Nachverdichtung Bayernring, Kaiserkorso, Schulenburgring, Wolffring - Sachsendamm 25 (Jugendverkehrsschule)      
Ö 6  
Projektvorstellung Wohnbauflächen Hohenstaufenstraße 9-30 (Wunsch aus Sitzung am 14.01.2015)      
Ö 6.1  
Wohnbauflächen Hohenstaufenstraße 9-30  
Enthält Anlagen
0911/XIX  
Ö 7  
"Neue Mitte Tempelhof" - Vorstellung eines Bebauungskonzeptes durch Bürgerstadt AG      
Ö 8  
Drucksachenberatung      
Ö 8.1  
Festsetzung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7-40VE vom 11.08.2014 mit Deckblatt vom 21.01.2015 für das Grundstück Geisbergstraße 6-9, Ecke Welserstraße 14 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg  
Enthält Anlagen
1381/XIX  
    11.02.2015 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 8.1 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
   

Die Unterlagen zum B-Plan 7-40 wurden den Ausschussmitgliedern vorab per Mail übermittelt und unter der Drucksachennummer 1381/XIX online in Allris eingestellt.

Frau Szalucki erläutert die Planung anhand der ausgehängten Pläne.

Das Projekt wurde bereits mehrfach im Ausschuss vorgestellt. Nachfragen zu den Abweichungen der Vorstellungen im Ausschuss werden beantwortet.

 

Einstimmiger Beschluss:

  1.    Der vorgelegte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7-40VE vom 11.08.2014 mit Deckblatt vom 21.01.2015 nebst Begründung und Abwägung (Anlage 2) sowie den Entwurf der Rechtsverordnung (Anlage 3) zur Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7-40VE wird beschlossen.

 

  1.    Die Planreife gemäß § 33 Abs. 1 BauGB für das Vorhaben Geisbergstraße 6-9, Ecke Welserstraße 14 im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 7-40VE wird beschlossen.

 

  1.    Der abgeschlossenen Durchführungsvertrag (Anlage 4) und den Vorhabenplan (Anlage 5) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 7-40VE wird zur Kenntnis genommen..
   
    18.02.2015 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
    Ö 12.2 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
   

Mehrheitsbeschluss:

 

  1.    Der vorgelegte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7-40VE vom 11.08.2014 mit Deckblatt vom 21.01.2015 nebst Begründung und Abwägung (Anlage 2) sowie den Entwurf der Rechtsverordnung (Anlage 3) zur Festsetzung des vorhrbenbezogenen Bebauungsplans 7-40VE wird beschlossen.
  2.    Die Planreife gemäß § 33 Abs. 1 BauGB für das Vorhaben Geisbergstraße 6-9, Ecke Welserstraße 14 im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 7-40VE wird beschlossen.
  3.    Der abgeschlossenen Durchführungsvertrag (Anlage 4) und den Vorhabenplan (Anlage 5) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 7-40VE wird zur Kenntnis genommen..
Ö 8.2  
Mehr Wohnraum am Rande des Straßenbahndepots in der Belziger Straße  
1236/XIX  
Ö 8.3  
Hauptstraße 28-29  
1312/XIX  
Ö 8.4  
Einwohnerantrag gemäß § 44 Bezirksverwaltungsgesetz - Grünzug "Wanseebahngraben / B 7-69"  
Enthält Anlagen
1319/XIX  
Ö 8.5  
Keine Entmündigung der Bezirke bei der Bauleitplanung  
1360/XIX  
Ö 9  
Fortsetzung TOP Verschiedenes      
               
 
 

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