Tagesordnung - 48. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung  

 
 
Bezeichnung: 48. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung
Datum: Mi, 11.05.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:10 Anlass: ordentliche Sitzung

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Festlegung der Tagesordnung      
Ö 2  
Genehmigung vorliegender Protokolle      
Ö 3  
Bericht der Verwaltung mit Info zur Planung "Vorplatz S-Bahnhof Tempelhof"      
Ö 4  
Außenflächen Euref-Gelände      
Ö 5  
Sachstand Bauvorhaben Baumarkt Yorckstraße      
Ö 6  
Beratung überwiesener Drucksachen      
Ö 6.1  
der BVV vom 27.10.2010 - Wohnungsmarktbericht für Schöneberg beauftragen  
1449/XVIII  
Ö 6.2  
der BVV vom 17.11.2010 - Konsequenzen aus der Dunkelheit ziehen: LED-Netz am Gasometer abbauen lassen!  
1635/XVIII  
Ö 6.3  
der BVV vom 17.11.2010 - Schaffung von Wohnraum für kleinere und mittlere Einkommen anstoßen!  
1636/XVIII  
Ö 6.4  
der BVV vom 15.12.2010 -Handlungsoptionen zum Wohnungsmarkt in Schöneberg erschließen  
1661/XVIII  
Ö 6.5  
der BVV vom 19.01.2011 - des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) über das Abwägungsergebnis aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan 7-21für das Gelände südlich Yorkstraße und östlich der Nord-Süd-Bahntrasse bestehend aus den Flurstücken 37 und 38 (Flur67), einer Teilfläche des Grundstücks Kreuzbergstraße 40 sowie einem Abschnitt der Monumentenbrücke im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg  
Enthält Anlagen
1690/XVIII  
    19.01.2011 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
    Ö 12.3 - überwiesen
    Überweisung an den Ausschuss für Stadtplanung – Konsensliste

Überweisung an den Ausschuss für Stadtplanung – Konsensliste.

   
    09.02.2011 - Ausschuss für Stadtplanung
    Ö 4.3 - vertagt
    Beschlussvorschlag für eine Beschlussempfehlung:

Frau Szalucki erläutert, dass nach öffentlicher Auslegung gemäß § 3 Abs.2 BauGB sämtliche öffentlichen und privaten Belange durch das Bezirksamt abzuwägen sind ( § 6 Abs.3 AGBauGB). Diese Abwägung wurde durch Beschluss des Bezirksamtes vom 21.12.2010 ausgeführt. Eine nach AGBauGB erforderliche Beschlussfassung durch die BVV über die Festsetzung des Bebauungsplans kann derzeitig nicht erfolgen, da die Flächen des Bebauungsplans teilweise noch der Planfeststellung der Bahn unterliegen und eine Freistellung noch nicht erfolgt ist. Jedoch sollte durch die Vorlage den politschen Gremien der Stand der Planung und das Ergebnis der Abwägung als Beschlussfassung vorgelegt werden, damit die Transparenz gegeben ist und bei einer möglichen Planreife gemäß  § 33 BauGB für Landschaftsbaumaßnahmen die notwendige Beschlussfassung hierzu einer bereits stattgefundenen Willensbildung unterliegt.  Auf Grund dessen wurde die Abwägung als Vorlage zur Beschlussfassung in die BVV eingereicht. Im Verlauf der Diskussion zwischen BV Oltmann, BV Kühne und Frau Szalucki äußert BV Kühne die Befürchtung, dass ein derartiger Beschluss so ausgelegt werden könnte, dass damit die Planreife für den gesamten B-Plan festgestellt ist. Um hier keine Missverständnisse aufkommen zu lassen,

einigt man sich darauf den Inhalt der Vorlage beim nächsten Mal als Mitteilung zur Kenntnisnahme zu beraten.

 

Ein möglicher Beschluss könnte auf der nächsten Sitzung in der Art gefasst werden:

Der Beschluss wird nicht weiter verfolgt, jedoch wird der Inhalt der Drucksache als Mitteilung zur Kenntnisnahme zur Kenntnis genommen.

 

Überdies stellt Frau Szalucki klar, dass die zukünftige beabsichtigte Festsetzung der Gewerbefläche auf dem Grundstück der BSR als zu begrünende Ffläche dargestellt und diese nicht bebaut werden darf. Dadurch wurde die Frage von BV Kühne beantwortet.

Auf die Bitte um nähere Erklärung zum Bebauungsplan 7-21 - dritter Bürgereinwand - von BV Seltz, veranschaulicht Herr Kroll den möglichen Verlauf einer Brücke ausführlich.

BV Olschewski erachtet den Bau der Brücke für überflüssig, da 50 Meter entfernt davon bereits die Monumentenbrücke zur Überquerung zur Verfügung steht.

Frau Szalucki verdeutlicht, dass für den Bau der Brücke die Grundlagen geschaffen werden, es sich allerdings lediglich um einen Vorschlag handelt, der nicht realisiert werden müsse.

   
    09.03.2011 - Ausschuss für Stadtplanung
    Ö 6.4 - vertagt
    Die Beratung der Drucksache wird vertagt

Die Beratung der Drucksache wird vertagt.

   
    11.05.2011 - Ausschuss für Stadtplanung
    Ö 6.5 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
    Sitzung Februar 2011:

In der Ausschusssitzung im Februar 2011 äußert BV Kühne die Befürchtung, dass ein derartiger Beschluss so ausgelegt werden könnte, dass damit die Planreife für den gesamten B-Plan festgestellt wäre. Um hier keine Missverständnisse aufkommen zu lassen,

einigte man sich darauf den Inhalt der Vorlage beim nächsten Mal als Mitteilung zur Kenntnisnahme zu beraten.

Die Mitteilung wird nun zur Kenntnis genommen.

Ö 6.6  
der BVV vom 19.01.2011 - des Bezirksamtes Tempelhof - Schöneberg von Berlin gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwal-tungsgesetzes (BezVG) über das Abwägungsergebnis aus der Beteiligung der Öffentlichkeit ge-mäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan 7-26 für ehemaliges Bahngelände westlich der S-Bahntrasse S2 bestehend aus dem Grundstück Bautzener Straße 20 sowie aus Teilflächen der Grundstücke Dudenstraße 80/Monumentenstraße 15, General-Pape-Straße 25 und Monumen-tenstraße 14 sowie aus je einemAbschnitt...  
Enthält Anlagen
1692/XVIII  
Ö 6.7  
der BVV vom 16.02.2011 - Öffentliche Wegerechte an der Yorckbrücke Nr. 5 sichern!
1620/XVIII  
Ö 6.8  
der BVV vom 16.03.2011 - Bürgerbeteiligung Nord-Süd-Grünzug durchführen – Versprechen einhalten!  
1747/XVIII  
Ö 6.9  
der BVV vom 13.04.2011 - „Stadtbalkon“ am Bautzener Platz  
1810/XVIII  
Ö 6.10  
der BVV vom 16.03.2011 - des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin gem. § 12 BezVG über die Verordnung über die Veränderungssperre XIII-B-1-1/58 für das Grundstück Nunsdorfer Ring 2/10 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Marienfelde (s.beiliegenden Übersichtsplan)  
1730/XVIII  
Ö 6.11  
der BVV vom 16.03.2011 - Vorlage zur Festsetzung des Bebauungsplans 7-33 vom 03.112010 für die Grundstücke Blohmstraße 35, 37/61 und 63/69 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Marienfelde und Lichtenrade  
Enthält Anlagen
1748/XVIII  
Ö 6.12  
der BVV vom 13.04.2011 - Bauvorhaben Monumenten- / Dudenstraße: Baukollegium hinzuziehen!  
1503/XVIII  
Ö 6.13  
der BVV vom 13.04.2011 - Sonne für die Eylauer Straße  
1702/XVIII  
Ö 7  
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