Hierzu führt Herr Zickert vom BA aus, dass die Fallzahlen
in den Schiedsamtsbezirken rückläufig seien.
Schiedsamtsbezirk 1: 2 Schlichtungsverhandlung/en
Schiedsamtsbezirk 2: keine Schlichtungsverhandlung/en
Schiedsamtsbezirk 3: 10 Schlichtungsverhandlung/en
Schiedsamtsbezirk 4: eine Schlichtungsverhandlung
Schiedsamtsbezirk 5: 3 Schlichtungsverhandlung/en
Aus diesem
Grunde sollen die Schiesamtsbezirke eins und zwei zusammengelegt werden.
Es erfolgt eine kontroverse Diskussion, an der auch die
anwesenden Schiedsmänner sowie die Vertreter des Bundes Deutscher Schiedsmänner
und Schiedsfrauen, Landesvereinigung Berlin (BDS), das Wort erhalten.
BV
Olschewski verweist hierzu auf die Drucksache 962/XVIII (Funktion der
Schiedspersonen soll im Bezirk wieder bekannter werden), sowie die
Einbeziehung der von den Schiedsleuten getätigten Tür- und Angelgespräche. Kein
anderer Bezirk habe trotz gleicher Entwicklung der Fallzahlen einen Schiedsamtsbezirk
geschlossen.
Die CDU Fraktion wünscht die vorübergehende Betreuung des
Bezirkes 2 durch die Schiedsperson des Bezirks 1.
BV
Kühnemann würde auf Grund der Fallzahlen auch noch die Bezirke 4 und 5
zusammenlegen. Sie begründet den Rückgang auch mit der Verbreitung von
Rechtsschutzversicherungen, die den Weg zum Gericht erleichtern.
Herr Seddig
(Schiedsmann Bereich Schöneberg Süd, Bezirk 4) weist auf die
Bürgernähe hin, bemängelt die fehlenden Hinweise im BA und bemerkt, dass die
Tätigkeit als Schiedsmann ein Ehrenamt ist. Hierzu gehört auch die Beantwortung
telefonischer Anfragen, wonach er nach dem Schiedsamtsgesetz verpflichtet
ist. Abschließend bittet er um die
Beibehaltung der Schiedsamtsbezirke.
Herr
Winkler (BDS) erklärt die Aufgaben und Zuständigkeiten des Schiedsmanns. Er
gibt weiter an, dass eine Erweiterung der Zuständigkeit der
Schiedsmänner angedacht sei.
BD Stark
fragt das BA, wer die Kosten von 705,84 € für den Schiedsmann trägt.
BzStR
Schworck gibt an, das die Kosten von 4041 € für die Schiedsleute der
Bezirk trägt.
BV Schuch
fragt an, ob der Schiedsmann des Bezirks 1 bereit sei, den Bezirk 2 mit
zu übernehmen und hierzu auch befragt wurde.
BzStR
Schwork ist erstaunt über die Aufregung zu diesem Punkt.
Er sieht keine Argumentationskette
(CDU/FDP), ist jedoch bereit, bei wieder erhöhten Fallzahlen eine Neuordnung
der Schiedsbezirke anzudenken.
Der
Schiedsmann Herr Ahlberg konnte wegen Urlaubs zu seinen Wünschen nicht
befragt werden.
Weitere
Diskussionen zum Thema folgten.
BV
Olschewski stellt für die CDU-Fraktion folgenden Antrag:
Die BVV
möge beschließen:
Die
Schiedsamtsbezirke 1 und 2 sind zunächst nicht zusammen-
zulegen.
Bis zum Abschluss der Werbe- und Informationskampagne (vgl. Drs. 962) über die
Tätigkeit der Schiedspersonen soll, soweit möglich, der Schiedsbezirk 2 durch
die Schiedsperson des Schiedsbezirks 1 betreut werden. Im Frühjahr 2010
beschließt die BVV endgültig über die weitere Entwicklung der
Schiedsamtsbezirke in Tempelhof / Schöneberg. Sollte eine vorübergehende
Betreuung nicht realisierbar sein, ist der Schiedsbezirk 2 nach vorheriger
Beratung im Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsamt ggf. neu zu besetzen.
Der Antrag
wurde mehrheitlich angenommen.