Auszug - Fachbereich Standesamt: Möglichkeit der musikalischen Umrahmung von Trauungen
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BzStR
Schworck teilt mit, dass beim Standesamt eine Beschwerde von einem
Ehepaar vorliegt, das sich für eine musikalische Untermalung bei Trauungen
ausspricht, die bei ihrer unterblieben war. Er erklärt weiter, dass zum
damaligen Zeitpunkt der Eheschließung beim Standesamt keine Musikanlage zum
Bestand gehörte. Sachstand sei,
dass zwischenzeitlich ein CD-Player angeschafft wurde. Dem Standesbeamten ist
es jedoch freigestellt, ob er diesen nutzen möchte. Bei Zubilligung durch den
Standesbeamten besteht zurzeit die Möglichkeit der musikalischen Umrahmung der
Trauung. Die CD müsste jedoch von den Eheleuten mitgebracht werden. Angedacht
ist die Anschaffung einiger CDs mit spezieller Musik. |
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