Auszug - Fachbereich Standesamt: Möglichkeit der musikalischen Umrahmung von Trauungen  

 
 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamt
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 03.03.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum 2113
Ort: Rathaus Schöneberg
 
Beschluss

BzStR Schwork teilt mit, dass beim Standesamt eine Beschwerde von einem Ehepaar vorliegt, das sich für eine musikalische Untermalung bei Trauungen ausspricht, die bei ihrer unterblieben war

BzStR Schworck teilt mit, dass beim Standesamt eine Beschwerde von einem Ehepaar vorliegt, das sich für eine musikalische Untermalung bei Trauungen ausspricht, die bei ihrer unterblieben war. Er erklärt weiter, dass zum damaligen Zeitpunkt der Eheschließung beim Standesamt keine Musikanlage zum Bestand gehörte.

Sachstand sei, dass zwischenzeitlich ein CD-Player angeschafft wurde. Dem Standesbeamten ist es jedoch freigestellt, ob er diesen nutzen möchte. Bei Zubilligung durch den Standesbeamten besteht zurzeit die Möglichkeit der musikalischen Umrahmung der Trauung. Die CD müsste jedoch von den Eheleuten mitgebracht werden. Angedacht ist die Anschaffung einiger CDs mit spezieller Musik.

 
 

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