BV M. Kühnemann begründet im Namen
ihrer Fraktion den Antrag.
Frau Zwaka begrüßt, dass der
Hochbunker erhalten und unter Denkmalschutz gestellt wurde. Doch sollte
überlegt werden, in welcher gemeinsamen Verantwortung mit einem solchen Ort
umgegangen wird.
In folgender Aussprache plädiert BV
Oltmann für die Aufnahme der Frage des Nutzungskonzepts in den Antrag; er
schlägt folgenden Änderungstext vor:
“... Hierfür ist ein
Nutzungskonzept anzustreben, das die historische Nutzung aufgreift und
abbildet.”
StR Hapel gibt zu Bedenken, dass der
Hochbunker seitens des Bundes mit der Begründung: dies sei ein Museumsort, in
das Fachvermögen der Abteilung Schule, Bildung und Kultur übertragen werden
könne; man solle diesen Sachverhalt mit äußerster Sensibilität sehen.
BV M. Kühnemann begrüßt den
Änderungsvorschlag von BV Oltmann außerordentlich, zumal es mit sehr viel
Aufwand verbunden sei, eine Genehmigung bzw. die Schlüssel zu erhalten, um den
Bunker zu nutzen.
Demzufolge schlägt BV Jäkl vor, den
Antrag in einen Prüfauftrag umzuformulieren.
Nach kurzer Beratung verliest BV
Oltmann den Änderungsantrag:
“ ...das Bezirksamt
zu prüfen, ob der Hochbunker ... erhoben werden kann.
Hierfür ist ein Nutzungskonzept anzustreben, das die
historische Nutzung aufgreift und abbildet. Der Eigentumsstatus soll unberührt
bleiben.”
Abstimmung über den Antrag in
geänderter Form: mehrheitlich beschlossen.
Es ergeht Mitteilung an den
federführenden Ausschuss für Stadtplanung.