19.09.2007 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Ö 9.14 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Einstimmiger Beschluss – Konsensliste:
Einstimmiger Beschluss –
Konsensliste:
Die BVV fordert das Bezirksamt auf, Gender
Mainstreaming zukünftig in die städtebaulichen Entwurfs- und
Bauleitplanverfahren sowie in eventuelle Wettbewerbsverfahren als festen
Bestandteil aufzunehmen.
17.09.2008 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Ö 11.5 - überwiesen
Überweisung an die Ausschüss für Stadtplanung und Frauen, Integration und Quartiersentwicklung – Konsensliste
Überweisung an die Ausschüsse für Stadtplanung und Frauen, Integration und Quartiersentwicklung – Konsensliste.
08.10.2008 - Ausschuss für Stadtplanung
Ö 4.5 - zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)
Auf Nachfrage von BV Dehn erklärt Herr Krömer, dass dem Bezirk die
notwendigen Mittel fehlen und diese auch nicht von der Senatsverwaltung
aufgestockt werden
Auf Nachfrage von BV Dehn erklärt Herr
Krömer, dass dem Bezirk die notwendigen Mittel fehlen und diese auch nicht von
der Senatsverwaltung aufgestockt werden. Nach kurzer Diskussion wird die
Mitteilung zur Kenntnis genommen.
09.10.2008 - Ausschuss für Frauen, Integration und Quartiersentwicklung
Ö 4.2 - vertagt
Vertagt
Vertagt
13.11.2008 - Ausschuss für Frauen, Integration und Quartiersentwicklung
Ö 3.1 - mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
Bevor TOP 3
.
Dieser Punkt wurde lange kontrovers diskutiert. Frau Szcalucki hat die
Broschüre der Senatsverwaltung “Endbericht über die Umsetzung von Gender
Mainstreaming in der Berliner Politik und Verwaltung – Leitlinien
Abteilung II – Städtebau und Projekte. Berlin.” (Oktober 2004) als
Grundlage für eine ablehnende Haltung im Rahmen der Bauleitplanung
herbeigezogen und die Umsetzbarkeit in Frage gestellt. Mehrere Einwände wurden
vorgebracht, so zum Beispiel, dass laut Baugesetzbuch §1 Abs.6 ist nicht nur
die Senatsverwaltung sondern ist auch die bezirkliche Ebene verpflichtet sei, in
diesem Bereich tätig zu werden, dass eine strukturiertes Vorgehen von Gender
Kriterien im Städtebau für die betroffenen Menschen vorteilhaft sei und dass
das Bundesministerium eine Einbeziehung der Genderkriterien nicht unbedingt als
finanzielle
Belastung sehe.
Aus
der Verwaltung kam der Einwand, dass es besser sei ein mittleres Bauobjekt
auszuwählen und nach GM-Aspekten bearbeiten/betrachtenund diese Erfahrungen zu sammeln um sie
einschließend möglicherweise im Baubereich umzusetzen. Dadurch entstehen keine
zusätzlichen Kosten, wenn jede/r sich entsprechend verhält und die
entsprechenden Kriterien einbezogen werden, da für diesen Bereich keine
zusätzlichen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Ansonsten
wurde die Drucksache einstimmig zu Kenntnis genommen.