Auszug - der BVV vom 18.06.2008 - Kommunales Wahlrecht für nicht EU-Staatsbürger und EU-Staatsbürgerinnen
Frau Marx erläutert ihren Antrag. Einige Verständnisfragen werden gestellt, da das Land Berlin
bereits am 21. Sep. 2007 einer Gesezesinitiative des Landes Rheinland-Pfalz zur
Änderung des Artikels 28 Abs.1 Grundgesetz mit dem Ziel das Kommunale Wahlrecht
auch für nicht EU-Staatsbürger und EU-Staatsbürgerinnen einzuführen,
beigetreten ist. Frau Marx möchte das
der Bezirk diese Initiative noch einmal unterstützt. Herr Kalies verweist darauf das, der Bundesrat bereits im
Oktober 2007 beschlossen hat, die Gesetzesinitative Kommunale Wahlrecht für
nicht EU-Staatsbürger und EU-Staatsbürgerinnen nicht in den Bundestag
einzubringen. Hierzu fügt Herr Kalies eine Beschlussempfehlung ein die da
lautet:” Der Antrag wird abgelehnt, da durch Beitritt des Landes Berlin
zum entsprechenden Gesetzentwurf des Landes Rheinlandpfalz im Bundesrat das
anzuregende Verhalten des Senats von Berlin von diesem bereits vollzogen
wurde”. Herr Siebert trägt noch einmal die Position der SPD-Fraktion für
die generelle Einführung des Kommunalen Wahlrechts auch für
nicht EU-Staatsbürger und EU-Staatsbürgerinnen vor. Die Textänderung der CDU wurde mehrheitlich abgelehnt. Der Ursprungsantrag “Kommunales Wahlrecht für nicht
EU-Staatsbürger und EU-Staatsbürgerinnen” wurde mehrheitlich beschlossen. |
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