Tagesordnung - 20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung  

 
 
Bezeichnung: 20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung
Datum: Mi, 09.07.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 Anlass: ordentliche Sitzung

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Festlegung der Tagesordnung      
Ö 2     Genehmigung vorliegender Protokolle      
Ö 3     BA-Vorlage - zK- über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum B-Plan 7-29 (GASAG Schöneberg) - wurde den Mitgliedern zur Vorbereitung vorab verschickt -      
Ö 4     BA-Vorlage - zur Beschlussfassung des B-Planes 7-17 - wurde den Mitgliedern zur Vorbereitung vorab verschickt -      
Ö 5     Beratung überwiesener Drucksachen      
Ö 5.1     der BVV vom 18.06.2008 - Tempelhofer Feld darf keine Hasenheide XXL werden, erst Nutzungskonzept, dann Öffnung  
Enthält Anlagen
0693/XVIII  
Ö 5.2     der BVV vom 18.06.2008 - Marienfelder Feldmark ist Landschaftsschutzgebiet - mitberatend -  
Enthält Anlagen
0739/XVIII  
Ö 5.3     der BVV vom 18.06.2008 - Umweltgerechte Nutzung auch auf Bahngelände!? - federführend -  
Enthält Anlagen
0741/XVIII  
Ö 5.4     der BVV vom 18.06.2008 - Übersicht über die Beteiligung des Bezirkes als Träger öffentlicher Belange  
Enthält Anlagen
0745/XVIII  
Ö 5.5     der BVV vom 18.06.2008 - Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 7-34 VE für die Grundstücke Lichtenrader Damm 261/263, Teilflächen der Grundstücke Alt-Lichtenrade 124 A und 126 sowie für das Flurstück 37/4 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg,Ortsteil Lichtenrade - MzK -  
Enthält Anlagen
0749/XVIII  
Ö 5.6     der BVV vom 18.06.2008 - Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan 7-26 (Nord-Süd-Grünzug westlich der Fernbahntrasse) - MzK -  
Enthält Anlagen
0750/XVIII  
Ö 5.7     der BVV vom 18.06.2008 - a) Reduzierung des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 7-25 VE im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Mariendorf b) Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffenlichkeit zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 7-25 VE im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Mariendorf - MzK -  
Enthält Anlagen
0751/XVIII  
Ö 5.8     Wohnungsprostitution und Kleinbordelle in Wohn- und Mischgebieten nach neuester Rechtssprechung bewerten  
Enthält Anlagen
0496/XVIII  
Ö 5.9     Seriös geführte Wohnungsbordelle im Bezirk nicht schließen
Enthält Anlagen
0190/XVIII  
    21.03.2007 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
    Ö 8.19 - überwiesen
    Überweisung an den Ausschuss für Stadtplanung (federführend) und an den Ausschuss für Frauen, Integration u

Überweisung an den Ausschuss für Stadtplanung (federführend) und an den Ausschuss für Frauen, Integration u. Quartiersmanagement (mitberatend) – Konsensliste.

   
    11.04.2007 - Ausschuss für Stadtplanung
    Ö 2 - vertagt
    Herr Krömer erklärt, dass „bordellartige Betriebe“ laut Bauordnung in Wohn- und Mischgebieten unzulässig sind

Herr Krömer erklärt, dass “bordellartige Betriebe” laut Bauordnung in Wohn- und Mischgebieten unzulässig sind. Auf der letzten Sitzung des Rats der Bürgermeister wurde die Problematik besprochen und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wurde gebeten eine berlinweit einheitliche Regelung zu finden.

Frau Klee, Mitglied beim Bundesverband sexueller Dienstleistungen, erhält das Wort. Sie berichtet dem Ausschuss ausführlich von der Problematik.

Im Laufe der Diskussion erklärt BzStR Krömer, dass es sich hier um eine Einzelfallunabhängige Rechtslage handele. Es finden aus diesem Grund keine Einzelprüfungen statt.

   
    12.04.2007 - Ausschuss für Frauen, Integration und Quartiersentwicklung
    Ö 3.2 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
    BV Katzemich begründet den Antrag ausfühlich

BV Katzemich begründet den Antrag ausfürhlich. Sie erklärt die Problematik, die sich den Betreibern/Betreiberinnen von Wohnungsbordellen ergibt. Da es sich hier hauptsächlich um Fauen handelt, die nach Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes ihre Tätigkeit als Gewerbe anmelden, sieht sie die positiven Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes für diese durch die Auslegung des Baurechts durch die Bezirke als kontakariert an. Sie bittet darum, dass Wohnungsbordelle nicht geschlossen werden sollen, solange sie die Anwohner nicht stören. BV Jäkl schließt sich den Ausführungen von Frau Katzemich an und verdeutlicht dieses frauenpolitische Problem.

BV Janke beantragt, dass der Ausschuss den Antrag so übernimmt. Die baurechtliche Beratung müsse im Ausschuss für Stadtplanung geführt werden.

Die Verwaltung erklärt, die Sachlage falle in den Bereich des Bezirksbürgermeisters. Aus diesem Grund wolle man hier keine Erklärung abgeben.

Frau Klee, vom Bundesverband Sexueller Dienstleistungen, erhält das Wort. Sie plädiert für den Erhalt kleiner Wohnungsbordelle. Sie berichtet von Erfahrungen der Stadt Dortmund mit einem s.g. Runden Tisch zur Lösung dieser Probleme. In Berlin wurde nach Einführung des Prostitutionsgesetzes von der Senatsverwaltung die Bildung eines Runden Tisches abgelehnt.

Der Vorsitzende erklärt, der Rat der Bürgermeister hätte auf seiner letzten Sitzung die Problematik beraten und einen Auftrag an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gegeben eine einheitliche Regelung für Berlin zu finden.

Nach kontroverser Diskussion im Ausschuss wird die Drucksache abgestimmt:

Abstimmung: Einstimmig bei einer Enthaltung.

   
    09.05.2007 - Ausschuss für Stadtplanung
    Ö 3 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Herr Baldow verliest die Empfehlung des mitberatenden Ausschusses für Frauen, Integration und Quartiersmanagement, welcher der Drucksache zustimmt

Herr Baldow verliest die Empfehlung des mitberatenden Ausschusses für Frauen, Integration und Quartiersmanagement, welcher der Drucksache zustimmt.

Von den Mitgliedern der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde ein Änderungsantrag an die Anwesenden verteilt, zu dem BV Zauner einen Ergänzungsantrag stellt. Die Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklären sich mit der Ergänzung einverstanden.

BzStR Krömer erklärt, er sei sicher die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird demnächst eine Ausführungsvorschriften bzgl. der Wohnungsbordelle festlegen. Er bittet Gewerbebetriebe und Wohnungsbordelle zu unterscheiden.

Abstimmung über den geänderten Antragstext: einstimmig beschlossen

 

Das Bezirksamt wird gebeten,

1.      sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass eine bezirksübergreifende Ausführungsvorschrift für den zukünftigen Genehmigungsumgang bei Wohnungsbordellen erlassen wird, die den Zielen des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (ProstG) gerecht wird.

2.      sich im Rat der Bürgermeister auf eine einheitliche Verfahrensweise der Ordnungs- und Bauämter mit dem Ziel zu verständigen, dass bei der Genehmigung von Wohnungsbordellen in Wohn- oder Mischgebieten zukünftig der jeweilige Einzelfall zu betrachten ist und dabei die Entscheidungsspielräume der Bauordnung und Gewerbeordnung zu nutzen sind. Grundlage können dabei die im Baurecht üblichen Kriterien wie äußeres Erscheinungsbild, Nachbarschaftsschutz und Lärmschutz sein.

3.      bis zur abschließenden Klärung und Erlassen einer bezirksübergreifenden Ausführungsvorschrift die bauordnungsrechtlichen Schließungsverfügungen für neu eingehende Anträge auszusetzen und im Anhörungsverfahren befindliche Vorgänge nicht abzuschließen.

 

   
    16.05.2007 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
    Ö 11.9 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
    Einstimmiger Beschluss – Konsensliste:

Einstimmiger Beschluss – Konsensliste:

Das Bezirksamt wird gebeten,

  1. sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass eine bezirksübergreifende Ausführungsvorschrift für den zukünftigen Genehmigungsumgang bei Wohnungsbordellen erlassen wird, die den Zielen des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (ProstG) gerecht wird.
  2. sich im Rat der Bürgermeister auf eine einheitliche Verfahrensweise der Ordnungs- und Bauämter mit dem Ziel zu verständigen, dass bei der Genehmigung von Wohnungsbordellen in Wohn- oder Mischgebieten zukünftig der jeweilige Einzelfall zu betrachten ist und dabei die Entscheidungsspielräume der Bauordnung und Gewerbeordnung zu nutzen sind. Grundlage können dabei die im Baurecht üblichen Kriterien wie äußeres Erscheinungsbild, Nachbarschaftsschutz und Lärmschutz sein.
  3. bis zur abschließenden Klärung und Erlassen einer bezirksübergreifenden Ausführungsvorschrift die bauordnungsrechtlichen Schließungsverfügungen für neu eingehende Anträge auszusetzen und im Anhörungsverfahren befindliche Vorgänge nicht abzuschließen.
   
    16.01.2008 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
    Ö 13.2 - überwiesen
    Überweisung an den Ausschuss für Stadtplanung und an den Ausschuss für Frauen; Integration und Quartiersmanagement – Konsensliste

Überweisung an den Ausschuss für Stadtplanung und an den Ausschuss für Frauen, Integration und Quartiersmanagement – Konsensliste.

   
    13.02.2008 - Ausschuss für Stadtplanung
    Ö 3.5 - vertagt
    Die Drucksache wird vertagt

Die Drucksache wird vertagt.

   
    14.02.2008 - Ausschuss für Frauen, Integration und Quartiersentwicklung
    Ö 3.3 - erledigt
    BV Katzemich erklärt, der Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Frauen des Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 11

BV Katzemich erklärt, der Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Frauen des Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 11. Februar 2008 eine berlinweit einheitliche Regelung zu dieser Thematik gefordert.

BzBm Band fügt ergänzend hinzu, dass sowohl der Rat der Bürgermeister als auch eine Arbeitsgruppe der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen sich mit dem Thema beschäftigt.

Die Frage, wie der aktuellen Vorgehensweise der Abteilung könnte allerdings nur BzStR Krömer beantworten.

 

   
    09.07.2008 - Ausschuss für Stadtplanung
    Ö 5.9 - (offen)
   
Ö 6     Bericht des Bezirksamtes      
Ö 7     Verschiedenes      
               
 
 

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