Drucksache - 0512/VI  

 
 
Betreff: Wahl von sieben Vertrauenspersonen für den Ausschuss zur Auswahl der Schöffinnen und Schöffen beim Amtsgericht Tiergarten für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028
Status:öffentlichAktenzeichen:276/VI
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
16.03.2023 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf (1. Sitzung nach der Wiederholungswahl) ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
Beschluss vom 16.03.2023

1. Gegenstand der Vorlage:

Wahl von sieben Vertrauenspersonen für den Ausschuss zur Auswahl der Schöffinnen und Schöffen beim Amtsgericht Tiergarten für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028

 

 

2. Berichterstatter:

Bezirksstadtrat Tim Richter

 

 

3. Beschlussentwurf:

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt, folgende sieben Personen als Vertrauenspersonen für den Ausschuss zur Auswahl der Schöffinnen und Schöffen beim Amtsgericht Tiergarten für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 zu benennen:

 

 

 

1.

Ralf Fröhlich

 

 

2.

Carsten Berger

 

 

3.

Juliana Kölsch

 

 

4.

Ute Hahnfeld

 

 

5.

Bernhard Lücke

 

 

6.

Marianne Wagner

 

 

7.

Rainer Ziffels

 

 

4. Begründung:

 

Die für die nächsten fünf Geschäftsjahre (2024 bis 2028) erforderliche Zahl von Schöffinnen und Schöffen wird gemäß den §§ 40 Abs. 1 und 42 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) durch einen Ausschuss gewählt. Dieser besteht nach § 40 Abs. 2 und 3 GVG aus dem Richter beim Amtsgericht als Vorsitzenden, einem von der Landesregierung zu bestimmenden Verwaltungsbeamten sowie sieben Vertrauenspersonen als Beisitzer. Die Vertrauenspersonen werden aus den Einwohnern des Amtsgerichtsbezirkes von der Bezirksverordnetenversammlung des entsprechenden Verwaltungsbezirkes mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl gewählt.

 

Im Land Berlin findet die Wahl der Schöffen beim Amtsgericht Tiergarten statt. Dort werden mehrere Schöffenwahlausschüsse gebildet, deren Zuständigkeiten sich nach den Grenzen der Verwaltungsbezirke richten. Mithin sind in jedem Berliner Verwaltungsbezirk sieben Vertrauenspersonen zu wählen.

 

5. Rechtsgrundlagen:

 

§§ 40 und 42 GVG in der Fassung der Bekanntmachung vom 09.05.1975 (BGBl. I S. 1077), zuletzt geändert d. Gesetz vom 30.10.2017 (BGBl. I S. 3618);

 

 

 

Maren Schellenberg      Tim Richter

Bezirksbürgermeisterin     Bezirksstadtrat

 

 

 

Die BVV hat in ihrer 15. Sitzung am 16.03.2023 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:       

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt, folgende sieben Personen als Vertrauenspersonen für den Ausschuss zur Auswahl der Schöffinnen und Schöffen beim Amtsgericht Tiergarten für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 zu benennen:

 

1.

Ralf Fröhlich

 

2.

Carsten Berger

 

3.

Juliana Kölsch

 

4.

Ute Hahnfeld

 

5.

Bernhard Lücke

 

6.

Marianne Wagner

 

7.

Rainer Ziffels

 

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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