Drucksache - 0449/VI  

 
 
Betreff: Priorisierung der Grünflächenpflege zugunsten des Artenschutzes
Status:öffentlichAktenzeichen:284/VI
 Ursprungaktuell
Initiator:GRÜNE-, SPD- und FDP-FraktionGRÜNE-, SPD- und FDP-Fraktion
Verfasser:1. Kipf/Steinhoff, Kräß
2. Flores Ramirez/Semler
3. Specht-Habbel
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
07.12.2022 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Ausschuss für Grünanlagen, Natur, Umwelt Empfehlung
19.01.2023 
10. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Grünanlagen, Natur, Umwelt mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
16.03.2023 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf (1. Sitzung nach der Wiederholungswahl) ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung
Beschluss vom 16.03.2023

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, Flächen auf denen Zielarten des Berliner Florenschutzes nachgewiesen sind und Flächen, die für deren Ausbreitung geeignet sind, so zu pflegen, dass die Vorkommen dieser Pflanzen nicht geschädigt werden und sich möglichst weiter ausbreiten können. Die Mahd soll dabei an die Vegetationsperioden der Zielarten und unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte angepasst werden. Sofern Zielarten auf Mittelstreifen oder Randstreifen vorkommen, soll unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit möglichst nicht mehr als ein Meter pro Fahrtrichtung gemäht werden. In Parkanlagen soll ein Ausgleich zwischen Schutzflächen für Zielarten und Naherholungsbereichen geschaffen werden. Informationen zu den Zielarten des Berliner Florenschutzes in Steglitz-Zehlendorf sowie Empfehlungen zu deren Förderung sollen bei der Koordinierungsstelle Florenschutz der Stiftung Naturschutz Berlin entnommen werden. Die Priorisierung von geeigneten Flächen lässt sich entsprechend der Informationen erweitern und anpassen.

 

Begründung:

 

Im Bezirk gibt es mehrere Vorkommen von Zielarten des Berliner Florenschutzes. Einige Populationen befinden sich sogar auf Mittelstreifen oder Randstreifen der Straßen. Zum Beispiel betrifft dies:

  • den Mittelstreifen und Randstreifen entlang der Königsstraße fortführend entlang der Potsdamer Chaussee, der Berliner Straße sowie Unter den Eichen,
  • Flächen im Gutspark Lichterfelde,
  • Flächen im Steglitzer Stadtpark
  • und die Wiesenfläche in der Parkanlage am Rodelberg Grunewald.

Zielarten sind teilweise unscheinbare Pflanzen aber unverzichtbar für den Erhalt der Biodiversität, das Überleben vieler daran-anknüpfender bedrohter Arten wie Insekten und Vögel. Durch naturschutzfachliche Maßnahmen wie beispielsweise einer angepassten Mahd zugunsten der Arten, lässt sich eine Ausbreitung sowie der Austausch vorhandener Populationen ermöglichen. Der Antrag zugunsten von Zielarten des Berliner Florenschutzes ist repräsentativ für den Schutz vieler weiterer daran-anknüpfender Arten des Berliner Naturschutzes.

 

 

Der Antrag wurde am 19.01.2023 in der 10. Sitzung des Ausschusses für Grünanlagen, Natur, Umwelt beraten und wie folgt geändert:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, Flächen auf denen Zielarten des Berliner Florenschutzes nachgewiesen sind und Flächen, die für deren Ausbreitung geeignet sind, noch intensiver so zu pflegen, dass die Vorkommen dieser Pflanzen nicht geschädigt werden und sich möglichst weiter ausbreiten können. Die Mahd soll dabei an die Vegetationsperioden der Zielarten und unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte angepasst werden. Sofern Zielarten auf Mittelstreifen oder Randstreifen vorkommen, soll unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit möglichst nicht mehr als ein Meter pro Fahrtrichtung gemäht werden. In Parkanlagen soll ein Ausgleich zwischen Schutzflächen für Zielarten und Naherholungsbereichen geschaffen werden. Informationen zu den Zielarten des Berliner Florenschutzes in Steglitz-Zehlendorf sowie Empfehlungen zu deren Förderung sollen auch bei der Koordinierungsstelle Florenschutz der Stiftung Naturschutz Berlin entnommen werden. Die Priorisierung von geeigneten Flächen lässt sich entsprechend der Informationen erweitern und anpassen.

 

Begründung:

Unverändert.

 

Der Antrag in der geänderten Fassung wurde einstimmig beschlossen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Dr. Egginger-Gonzalez

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 15. Sitzung am 16.03.2023 beschlossen:        

 

Das Bezirksamt wird ersucht, Flächen auf denen Zielarten des Berliner Florenschutzes nachgewiesen sind und Flächen, die für deren Ausbreitung geeignet sind, noch intensiver so zu pflegen, dass die Vorkommen dieser Pflanzen nicht geschädigt werden und sich möglichst weiter ausbreiten können. Die Mahd soll dabei an die Vegetationsperioden der Zielarten und unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte angepasst werden. Sofern Zielarten auf Mittelstreifen oder Randstreifen vorkommen, soll unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit möglichst nicht mehr als ein Meter pro Fahrtrichtung gemäht werden. In Parkanlagen soll ein Ausgleich zwischen Schutzflächen für Zielarten und Naherholungsbereichen geschaffen werden. Informationen zu den Zielarten des Berliner Florenschutzes in Steglitz-Zehlendorf sowie Empfehlungen zu deren Förderung sollen auch bei der Koordinierungsstelle Florenschutz der Stiftung Naturschutz Berlin entnommen werden. Die Priorisierung von geeigneten Flächen lässt sich entsprechend der Informationen erweitern und anpassen.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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