Drucksache - 0136/VI
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, umgehend auf die Entscheidungsträger der Deutschen Wohnen einzuwirken, dass die zum Teil bereits seit Jahren leerstehenden Wohnungen in der Eisenbahnersiedlung in Lankwitz für die Unterbringung geflüchteter Menschen zur Verfügung gestellt werden. Sollte die Deutsche Wohnen dies nicht zusagen, wird der Leerstand über die möglichen Maßnahmen, die das Zweckentfremdungsverbotgesetz beinhaltet, geahndet und entsprechend in einem ersten Schritt mit einem Bußgeld belegt.
Begründung:
Der Leerstand in der Eisenbahnersiedlung ist seit langer Zeit bekannt. Das vorherige Bezirksamt sah keine Veranlassung, die Deutsche Wohnen in die Pflicht zu nehmen, diesen Wohnraum wieder zu Wohnzwecken zur Verfügung zu stellen. Offensichtlich werden diese Wohnungen auch nicht als Umsetzwohnungen benötigt oder genutzt. Das ist angesichts des Wohnungsmangels per se ein politischer Skandal – in Zeiten, in denen Berlin akut mehrere Tausend Kriegsflüchtlinge aufnimmt und unterbringen muss, wird es endlich Zeit, hier aktiv Einfluss zu nehmen.
Der Antrag wurde am 06.04.2022 in der 1. Sitzung des Ausschusses für Partizipation und Integration mit folgendem Ergebnis beraten:
Der Ausschuss erklärt sich für nicht zuständig.
Bayar Stellv. Ausschussvorsitzende
Der Antrag wurde am 25.01.2023 in der 7. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste beraten und wie folgt geändert:
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, umgehend auf den/die Eigentümer*in der Eisenbahnersiedlung in Lankwitz einzuwirken, dass die zum Teil bereits seit Jahren leerstehenden Wohnungen für die Unterbringung geflüchteter Menschen zur Verfügung gestellt werden. Sollte es zu keiner Einigung kommen, wird die Entscheidung der Leerstandsgenehmigung erneut dahingehend geprüft, inwiefern sie aufgehoben werden kann.
Begründung:
Der Leerstand in der Eisenbahnersiedlung ist seit langer Zeit bekannt. Das vorherige Bezirksamt sah keine Veranlassung, die Deutsche Wohnen bzw. den/die jetzige/n Eigentümer*in in die Pflicht zu nehmen, diesen Wohnraum wieder zu Wohnzwecken zur Verfügung zu stellen. Offensichtlich werden diese Wohnungen auch nicht als Umsetzwohnungen benötigt oder genutzt. Das ist angesichts des Wohnungsmangels per se ein politischer Skandal – in Zeiten, in denen Berlin akut mehrere Tausend Kriegsflüchtlinge aufnimmt und unterbringen muss, wird es endlich Zeit, hier aktiv Einfluss zu nehmen.
Der Antrag in der geänderten Fassung wurde bei Zustimmung von Linke mehrheitlich abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Kirsch Ausschussvorsitzende
Die BVV hat in ihrer 15. Sitzung am 16.03.2023 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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