Auszug - Gartenarbeitsschule sichern!
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BV Frau Imhof-Speckmann betont, dass die Fläche der Gartenarbeitsschule als Wohngebiet ausgewiesen sei und bebaut werden könnte. Sie bittet darum, im Protokoll festzuhalten, dass zum wiederholten Male gesagt wurde, dass die Gartenarbeitsschule nicht gefährdet sei.
Stadt L Herr Noack ergänzt, dass zwar der FNP dort Wohnbaufläche darstelle, der Baunutzungsplan hingegen nicht. Der Baunutzungsplan wurde allerdings nicht übergeleitet, sodass § 35 BauGB Außenbereich für die Bewertung einschlägig sei. Insofern könne dort nach jetzigem Recht nicht gebaut werden. Prinzipiell käme damit aber trotzdem die Möglichkeit einer Erweiterung der Gartenarbeitsschule um ein kleines Unterrichtsgebäude in Betracht. Eine Änderung des Flächennutzungsplans wäre somit erst dann notwendig, wenn man dort planen würde.
Die Linksfraktion bittet um Vertagung des Antrages. Die Drucksache ist damit vertagt. |
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