Auszug - Bürger*innentreffpunkt Lichterfelde-West beleben – für alle Generationen
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Herr BzStR Richter weist darauf hin, dass die Finanzierung und Betriebsgenehmigung der Freizeitstätten durch den § 71 SGB XII (Altenhilfe) ermöglicht wird, d.h. ausschließlich für Menschen ab 50/55+. Da die Förderrichtlinien nicht überschritten werden dürfen, muss dieser Antrag rechtlich überprüft werden.
Der BzStR weist auf mehrere im November 2022 stattgefundene Kurse (ab ca. 17:00 Uhr) für Jugendliche/Jüngere hin. Im Bezirk Steglitz-Zehlendorf gibt es 20 Einrichtungen für Jugendliche plus mobile Jugendarbeit und entsprechende Stadtteilzentren, die Jugendarbeit anbieten, aber nur 7 Freizeitstätten für Senioren. Im Bezirk Steglitz-Zehlendorf befinden sich etwa 30 % der über 60-Jährigen.
Die Vorsitzende vertagt den Antrag auf Bitte der Linksfraktion. |
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