Auszug - Ergänzungsplan Steglitz-Zehlendorf für das Haushaltsjahr 2023
BzBm’in Schellenberg berichtet, dass der Bezirk für das zweite Jahr des Doppelhaushalts mit Schreiben vom 19.08.2022 eine neuberechnete Zuweisung durch SenFin erhalten hatte. Diese hatte eine erneute Prüfung der Einhaltung der 1%-Zulässigkeitsgrenze für veranschlagte Pauschalen zur Folge. Dabei wurde festgestellt, dass der Bezirk nunmehr die 1 %-Grenze einhält. Im Rahmen der Prüfung der neuberechneten Zuweisung wurden Fehler festgestellt. In der technischen Fortschreibung vom 30.09.2022 wurden diese korrigiert. Durch Vertauschen von Datenbasiszahlen waren dem Bezirk 300.000 € zu viel berechnet worden, die dann wieder in der technischen Fortschreibung abgezogen wurden. Dadurch sinkt das Haushaltsvolumen um 300.000 € und die 1 %-Grenze reduziert sich um 3.000 €. Gemäß dem vorliegenden Schreiben der SE Finanzen vom 17.10.2022 (Anlage 2) wird die Vorlage daher entsprechend angepasst.
Der Vorlage wird in der geänderten Fassung bei Ablehnung der AfD sowie Enthaltung der Linksfraktion mit Mehrheit beschlossen. |
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