Drucksache - 0343/VI
1. Gegenstand der Vorlage: Ergänzungsplan Steglitz-Zehlendorf für das Haushaltsjahr 2023
2. Berichterstatter: Bezirksbürgermeisterin Schellenberg
3. Beschlussentwurf: Der nachstehend dargestellte Ergänzungsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird gem. § 12 Abs. 2 Nr. 13 BezVG i.V.m. § 33 LHO beschlossen.
4. Begründung: Der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses hat im Rahmen der Haushaltsberatungen 2022/2023 in seiner Sitzung am 08.06.2022 folgendes beschlossen:
„Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf hat für 2022/2023 einen mit der Senatsverwaltung für Finanzen abgestimmten Ergänzungsplan vorzulegen, dessen anrechenbare Pauschalen die 1%-Grenze einhalten. Sofern der Beschluss des Hauptausschusses nicht erfolgt, gilt ab dem 01.11.2022 die vorläufige Haushaltswirtschaft für beide Jahre analog Art. 89 Abs. 1 VvB.“
Zunächst ist der vom Bezirksamt mit gesonderter Vorlage vom 26.07.2022 (Drs.-Nr. 0288/VI) eingebrachte Ergänzungsplan für 2022 von der BVV beraten und am 14.09.2022 beschlossen worden. Dieser wurde vom Bezirksamt mit Schreiben vom 16.09.2022 dem Hauptausschuss zur Zustimmung vorgelegt (RN 0552).
Die Bezirke erhalten für 2023 die Fortschreibung der Zuweisung. Mit der Fortschreibung der Zuweisung wird die Einhaltung der 1%-Grenze von der Senatsverwaltung für Finanzen erneut geprüft. Die Ergebnisse der Zuweisung sind maßgeblich für die Höhe des Handlungsbedarfs zur Einhaltung der 1%-Grenze und damit für den aufzustellenden Ergänzungsplan 2023.
Mit Schreiben vom 19.08.2022 hat die Senatsverwaltung für Finanzen die Fortschreibung der Globalsummen für die Bezirke vorgenommen. Im Zusammenhang mit der Fortschreibung der Zuweisung ist die Einhaltung der 1%-Grenze für 2023 von der Senatsverwaltung für Finanzen erneut geprüft worden. Danach wird die sich für den Bezirkshaushalt im Ergebnis der fortgeschriebenen Zuweisung neu ergebende Zulässigkeitsgrenze in Höhe von 6.401 T€ um 2.840 T€ unterschritten. Mit der Zuweisungsfortschreibung wurden u.a. Mehrmittel, die den Bezirken im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2023 zur Beteiligung an Steuermehreinnahmen verwendungsfrei zugesprochen wurden, bezirksscharf verteilt. Aus diesen Mehrmitteln soll im Ergänzungsplan 2023 zur Reduzierung der veranschlagten Pauschalen Minderausgaben in Höhe von 9.596 T€ auf die neue Zulässigkeitsgrenze in Höhe von 6.401 T€ ein Betrag von 3.195 T€ bei den veranschlagten Pauschalen Mehreinnahmen (Titel 37101) in Zugang gebracht werden.
Die weiteren Inhalte und Sachverhalte, die sich aus der Zuweisungsfortschreibung 2023 ergeben, werden vom Bezirksamt haushaltswirtschaftlich umgesetzt.
Maren Schellenberg Bezirksbürgermeisterin
Die Vorlage wurde am 27.10.2022 in der 14. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Europa, Klima beraten und wie folgt geändert:
Der nachstehend dargestellte Ergänzungsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird gem. § 12 Abs. 2 Nr. 13 BezVG i.V.m. § 33 LHO beschlossen.
Die Vorlage in der geänderten Fassung wurde bei Ablehnung von AfD und Enthaltung von Linke beschlossen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage in der geänderten Fassung empfohlen.
Rögner-Francke Amtierender Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 11. Sitzung am 09.11.2022 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:
Der nachstehend dargestellte Ergänzungsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird gem. § 12 Abs. 2 Nr. 13 BezVG i.V.m. § 33 LHO beschlossen.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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