Drucksache - 0343/VI  

 
 
Betreff: Ergänzungsplan Steglitz-Zehlendorf für das Haushaltsjahr 2023

Status:öffentlichAktenzeichen:192/VI
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
12.10.2022 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Ausschuss für Haushalt, Personal, Europa, Klima Empfehlung
27.10.2022 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Europa, Klima mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
09.11.2022 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
Beschluss vom 09.11.2022

1. Gegenstand der Vorlage: Ergänzungsplan Steglitz-Zehlendorf

  r das Haushaltsjahr 2023

 

2. Berichterstatter: Bezirksbürgermeisterin Schellenberg

 

3. Beschlussentwurf: Der nachstehend dargestellte Ergänzungsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird gem. § 12 Abs. 2 Nr. 13 BezVG i.V.m. § 33 LHO beschlossen.

 

Kapitel

Titel

Bezeichnung

Ansatz 2023 (€)

hinzu treten (€)

Ansatz 2023 neu (€)

 

 

Einnahmen

 

 

 

4500

37101

Pauschale Mehreinnahmen

2.068.000

+3.195.000

5.263.000

 

 

Ausgaben

 

 

 

4500

97203

Pauschale Minderausgaben

-9.596.000

+3.195.000

-6.401.000

 

4. Begründung:

Der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses hat im Rahmen der Haushaltsberatungen 2022/2023 in seiner Sitzung am 08.06.2022 folgendes beschlossen:

 

Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf hat für 2022/2023 einen mit der Senatsverwaltung für Finanzen abgestimmten Ergänzungsplan vorzulegen, dessen anrechenbare Pauschalen die 1%-Grenze einhalten. Sofern der Beschluss des Hauptausschusses nicht erfolgt, gilt ab dem 01.11.2022 die vorläufige Haushaltswirtschaft für beide Jahre analog Art. 89 Abs. 1 VvB.“

 

Zunächst ist der vom Bezirksamt mit gesonderter Vorlage vom 26.07.2022 (Drs.-Nr. 0288/VI) eingebrachte Ergänzungsplan für 2022 von der BVV beraten und am 14.09.2022 beschlossen worden. Dieser wurde vom Bezirksamt mit Schreiben vom 16.09.2022 dem Hauptausschuss zur Zustimmung vorgelegt (RN 0552).

 

Die Bezirke erhalten für 2023 die Fortschreibung der Zuweisung. Mit der Fortschreibung der Zuweisung wird die Einhaltung der 1%-Grenze von der Senatsverwaltung für Finanzen erneut geprüft. Die Ergebnisse der Zuweisung sind maßgeblich für die Höhe des Handlungsbedarfs zur Einhaltung der 1%-Grenze und damit für den aufzustellenden Ergänzungsplan 2023.

 

Mit Schreiben vom 19.08.2022 hat die Senatsverwaltung für Finanzen die Fortschreibung der Globalsummen für die Bezirke vorgenommen. Im Zusammenhang mit der Fortschreibung der Zuweisung ist die Einhaltung der 1%-Grenze für 2023 von der Senatsverwaltung für Finanzen erneut geprüft worden. Danach wird die sich für den Bezirkshaushalt im Ergebnis der fortgeschriebenen Zuweisung neu ergebende Zulässigkeitsgrenze in Höhe von 6.401 T€ um 2.840 T€ unterschritten. Mit der Zuweisungsfortschreibung wurden u.a. Mehrmittel, die den Bezirken im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2023 zur Beteiligung an Steuermehreinnahmen verwendungsfrei zugesprochen wurden, bezirksscharf verteilt. Aus diesen Mehrmitteln soll im Ernzungsplan 2023 zur Reduzierung der veranschlagten Pauschalen Minderausgaben in Höhe von 9.596 T€ auf die neue Zulässigkeitsgrenze in Höhe von 6.401 T€ ein Betrag von 3.195 T€ bei den veranschlagten Pauschalen Mehreinnahmen (Titel 37101) in Zugang gebracht werden.

 

Die weiteren Inhalte und Sachverhalte, die sich aus der Zuweisungsfortschreibung 2023 ergeben, werden vom Bezirksamt haushaltswirtschaftlich umgesetzt.

 

 

 

Maren Schellenberg

Bezirksbürgermeisterin

 

 

Die Vorlage wurde am 27.10.2022 in der 14. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Europa, Klima beraten und wie folgt geändert:

 

Der nachstehend dargestellte Ergänzungsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird gem. § 12 Abs. 2 Nr. 13 BezVG i.V.m. § 33 LHO beschlossen.

 

Kapitel

Titel

Bezeichnung

Ansatz 2023 (€)

hinzu treten (€)

Ansatz 2023 neu (€)

 

 

Einnahmen

 

 

 

4500

37101

Pauschale Mehreinnahmen

2.068.000

+3.198.000

5.266.000

 

 

Ausgaben

 

 

 

4500

97203

Pauschale Minderausgaben

-9.596.000

+3.198.000

-6.398.000

 

Die Vorlage in der geänderten Fassung wurde bei Ablehnung von AfD und Enthaltung von Linke beschlossen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

gner-Francke

Amtierender Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 11. Sitzung am 09.11.2022 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:

 

Der nachstehend dargestellte Ergänzungsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird gem. § 12 Abs. 2 Nr. 13 BezVG i.V.m. § 33 LHO beschlossen.

 

Kapitel

Titel

Bezeichnung

Ansatz 2023 (€)

hinzu treten (€)

Ansatz 2023 neu (€)

 

 

Einnahmen

 

 

 

4500

37101

Pauschale Mehreinnahmen

2.068.000

+3.198.000

5.266.000

 

 

Ausgaben

 

 

 

4500

97203

Pauschale Minderausgaben

-9.596.000

+3.198.000

-6.398.000

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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