Auszug - Klima-Maßnahmen sofort!  

 
 
35. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Grünflächen, Umwelt und Bürgerbeteiligung
TOP: Ö 4.1
Gremium: Ausschuss für Grünflächen, Umwelt und Bürgerbeteiligung Beschlussart: vertagt
Datum: Do, 17.09.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
1542/V Klima-Maßnahmen sofort!
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:1242/V
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD- und GRÜNE-Fraktion
Verfasser:1. Buchta, Flores Ramirez, Ziffels
2. Steinhoff/Wojahn
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

Dieser TOP wird gemeinsam mit TOP 4.2 beraten.

 

Die SPD stellt gemeinsam mit der Linksfraktion einen Änderungsantrag. Der Antragstext lautet nun wie folgt (die rot- und kursivmarkierten Stellen weisen die Änderungen auf): 

Die BVV möge beschließen: 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, bis zur Vereinbarung einheitlicher Maßnahmen für das Land Berlin, nachstehende Maßnahmen zur Beschleunigung der bestehenden Berliner Klimaziele schnellstmöglich einzuleiten. Dazu gehören vor allem:

A) Aktualisierung des bezirklichen Klimaschutzkonzeptes   

Das Bezirksamt wird aufgefordert, seine Vorbildfunktion nach § 6 Energiewendegesetz Berlin (EGW Bln) wahrzunehmen. Dazu gehören nach § 9 EWG Bln die Erstellung von bezirklichen Energie- und CO2-Bilanzen sowie Ziele und Maßnahmen, mit denen die Berliner Klimaziele (§ 3 Abs. 1 EGW Bln) im Bezirk erreicht werden sollen. Die bezirklichen Energie- und CO2-Bilanzierungen sowie Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen (§ 12 EWG Bln) werden in einem bezirklichen Konzept zusammengefasst. Das Bezirksamt wird aufgefordert, das seit dem Jahr 2011 bestehende Klimaschutzkonzept zu aktualisieren und grundlegend nach den aktuellen fachlichen Standards zu überarbeiten. Dabei sind vor allem Maßnahmen, die die Folgen des Klimawandels berücksichtigen, einzubeziehen, wie z. B die Verwendung von hitzeresistenten Baumsorten bei Neupflanzungen.

B) Klimaneutrale Energieversorgung von öffentlichen Neubauten

Für alle öffentlichen Neubauten sollte, sofern bereits vorhanden weiterhin und zukünftig eine in der Jahresbilanz klimaneutrale Energieversorgung mit möglichst hohem Anteil lokal verfügbarer regenerativer Energien nachgewiesen werden. Weiter soll für alle öffentlichen Neubauten bzw. Umbauten nachgewiesen werden, welche Optimierungsmöglichkeiten bei den sogenannten „grauen Emissionen“ (Emission durch die Herstellung von Baustoffen und die Erstellung der Gebäude) bestehen. Vor allem der geplante Neu- und Umbau des Rathauses Zehlendorf sollte dabei eine Vorbildfunktion einnehmen. Für zu sanierende und neu zu bauende Schulen gilt das Gleiche. Bei privaten Bauprojekten ist auf eine klimaneutrale Energieversorgung in geeigneter Weise hinzuwirken. Dabei ist zu prüfen, ob sich durch die klimaneutralen Maßnahmen ein Zielkonflikt zur Realisierung sozialverträglicher Mieten ergibt. Im Einzelfall ist eine Abwägung zu treffen. Beim Senat soll sich das Bezirksamt für eine klimaschutzorientierte Novelle der Bauordnung einsetzen.

C) Mobilität im Bezirk Steglitz-Zehlendorf

Das Bezirksamt soll ab 2030 keine eigenen Fahrzeuge mehr mit fossilen Verbrennungsmotoren einsetzen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist das Vorhandensein von ausreichender Ladeinfrastruktur sicherzustellen. 

Der Rad- und Fußverkehr im Bezirk soll mit Priorität verbessert und durch ständige Fortschreibung ausgebaut werden. Die Umsetzung des Mobilitätsgesetzes muss vorangetrieben und forciert werden. Zu prüfen wären hier auch Pilotprojekte für Busspuren, und Pop-up-Radwege (mit juristisch einwandfreier Begründung) sowie die verstärkte Ausweisung von Fahrradstraßen und die bessere Beleuchtung der Fußwege. Durch Einbindung des ÖPNV in die Planungen (Umweltverbund) soll die Attraktivität alternativer Mobilität zum Autoverkehr gesteigert werden. Zur umweltgerechten Mobilität gehört auch der Einsatz von E-Bikes und Dienstfahrrädern in den Ämtern und die Bereitstellung von ausreichend Leihangeboten. Dienstreisen und Fahrten zu Städtepartnerschaften haben klimaschonend zu erfolgen. Bei weiter entfernten Städtepartnerschaften sind Videobegegnungen zu ermöglichen.

 

Die Vorschläge der Sportvereine zur Mobilität sind aufzugreifen und wo möglich, umzusetzen (Anlage 2 der Beratungen in den Ausschüssen).

D) Energiemanagement für städtische Gebäude

Bis Ende 2020 ist der BVV gem. § 9 Abs. 1 EWG Bln eine Liste aller bezirkseigenen Gebäuden vorzulegen, aus der

a)   der aktuelle Energiebedarf,

b)   die erforderlichen Maßnahmen für einen klimaneutralen Betrieb 2030,

c)   der Sanierungsstart,

d)   der Zeitraum für die geplanten energetischen Sanierungsmaßnahmen,

e)   die abgeschätzten Klimaentlastungen und

f)     durch die Sanierung entstehenden Kosten und Einsparungen hervorgehen.

Das Bezirksamt wird aufgefordert, unverzüglich gemäß § 16 Abs. 2+3 EWG Bln bei allen bezirkseigenen Gebäuden zu prüfen, insbesondere bei den Schulgebäuden, die aktuell oder in naher Zukunft umgebaut werden, ob auf den Dächern bzw. an Fassadenflächen und/oder anderen geeigneten Orten Photovoltaikanlagen und/oder solarthermische Anlagen installiert werden können. Bei positivem Prüfergebnis soll die Installation der Photovoltaikanlagen oder solarthermische Anlagen durch eine sogenannte „Inhouse-Vergabe“ an die Berliner Stadtwerke erfolgen und durch Vereinbarungen sichergestellt werden, dass diese auch regelmäßig gewartet und instandgehalten werden. Insbesondere soll eine bessere Dämmung der Gebäude und eine komplette Umstellung der Beleuchtung auf LED umgesetzt werden. Auch hier sind die Vorschläge der Sportvereine zum Energiemanagement auf Umsetzbarkeit zu prüfen.

E) Prüfung der Klimawirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen

Das Bezirksamt wird aufgefordert, jeden seiner Beschlüsse unter einen Klimavorbehalt zu stellen und darauf zu überprüfen, mit welchen Klimabelastungen – angegeben in Tonnen CO2 insgesamt oder pro Jahr - der jeweilige Beschluss verbunden ist und diese Bewertung in nachprüfbarer Form schriftlich niederzulegen. Bei Problemen in der konkreten Umsetzung kann ggf. pauschaliert werden. Auch können die Erfahrungen anderer Kommunen und Institutionen sowie der wissenschaftliche Sachverstand von z.B. dem Potsdamer Institut für Klimafolgenforschung und Umweltschutzverbänden genutzt werden. Dabei sind insbesondere auch sogenannte „graue Energien“, also fossile Energie- und Rohstoffverbräuche und damit verbundene Klimabelastungen zum Beispiel in Baustoffen, Vorprodukten oder Produkten sowie deren Verarbeitung und spätere Entsorgung zu berücksichtigen. Bei allen Bezirksamts- und BVV-Beschlüssen muss Klimaschutz oberste Priorität haben. Der BVV ist spätestens zum Ende des ersten Quartals des Folgejahres ein Bericht über die Klimawirkung der Bezirksamtsbeschlüsse des Vorjahres vorzulegen.

F) Einhaltung der UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs)

Das Bezirksamt wird angehalten, bei Maßnahmen und Aktivitäten, über die es entscheidet, die Auswirkungen auf die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) zu prüfen.

G) Berichtspflichten

Das Bezirksamt informiert auf der bezirklichen Internetseite und über andere Medien über die Ausrufung der Klimanotlage und dann regelmäßig über die darauffolgenden Maßnahmen des Bezirks. Der bezirkliche Klimaschutzbeirat ist zu beteiligen.

H) Nachweise und zusätzliche Aktivitäten

Im Jahresrhythmus weist das Bezirksamt die Umsetzung der im bezirklichen Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzept vorgesehenen Maßnahmen und die Erreichung der Klimaziele nach §3 Abs.1 EWG Bln nach. Soweit die festgelegten Maßnahmen absehbar zur Einhaltung der Klimaziele nicht ausreichen, sind zusätzliche Aktivitäten zu ergreifen.

Der BVV ist jeweils zum 31. März eines jeden Jahres zu berichten.

 

Die CDU-Fraktion und die Grüne-Fraktion haben ihrerseits gemeinsam noch Änderungen in Form eines Textes erarbeitet. Der Text ist allen Fraktionen im Vorfeld der Sitzung zugegangen. BV Herr Krause teilt mit, dass der Text der Zählgemeinschaft wie ein neuer Antrag anmutet und nicht wie ein Änderungsantrag. Außerdem sei der Halbsatz: „[…] dass der Klimawandel Realität werden kann.“ nicht korrekt, denn der Klimawandel sei bereits im Gang. Er schlägt vor, dass alle Fraktionen sich innerhalb der nächsten vier Wochen Zeit nehmen, sich über die Änderungen Gedanken zu machen und in der nächsten Sitzung darüber abstimmen. Außerdem plädiert er dafür, dass sich alle umweltpolitischen Sprecherinnen und Sprecher im Vorfeld der nächsten Ausschusssitzung treffen und den Antrag zusammenführen. Außerdem schlägt er vor, Mitglieder der Fridays for FutureBewegung in den Ausschuss einzuladen. Er weist darauf hin, dass es für die Außenwirkung wichtig sei, dass alle mit dem Antrag einverstanden sind. BV Herr Breidenbach stellt die Frage, was mit dem neuen Text der Grünen- und CDU-Fraktion bewirkt werden soll. Der vorliegende Antrag sei bereits durch alle Ausschüsse gegangen und nun müssten nur noch ein paar sprachliche/ grammatikalische Fehler verbessert werden, inhaltlich sei der Antrag bereits gut ausgearbeitet. BV Herr Steinhoff erklärt, dass sich weder die CDU-Fraktion noch die Grünen mit dem Text profilieren wollten, es wäre Zeit genug gewesen, eigene Anträge zu formulieren. Im Gegenteil, er würdigt die SPD-Fraktion, die konkrete Maßnahmen erstellt hat. Und noch einmal betont der Bezirksverordnete, dass es kein neuer Antrag sei, vielmehr eine gemeinsame Haltung der Zählgemeinschaft. BV Herr Ziffels erklärt, dass es sehr schade sei, dass kein gemeinsamer Termin vor der Ausschusssitzung zustande gekommen sei. Dennoch räumt BV Herr Ziffels ein, dass gute Ergänzungen in dem neuen Text stünden, und regt an, diese in den SPD-Antragstext einzuarbeiten. Deshalb stellt er einen Vertagungsantrag. BV Frau Dr. Bone-Winkel beantragt, die Mitglieder der Fridays-for-Future-Bewegung in die nächste Sitzung einzuladen. Außerdem weist sie darauf hin, dass der neu eingereichte Text ehrliches Bemühen darstellt, und merkt an, dass es nicht schneller möglich war. Sie mahnt, dass es um das Thema geht und keine parteipolitischen Spiele gespielt werden sollten. Sie sieht der Abstimmung in der nächsten Sitzung zuversichtlich entgegen. BV Frau Flores Ramirez macht von ihrem Rederecht Gebrauch: Die SPD-Fraktion findet es sehr gut, wenn die Mitglieder der Fridays-for-Future-Bewegung in die nächste Sitzung eingeladen werden, da auch die vorgenommenen Änderungen mit den Mitgliedern besprochen wurden. Des Weiteren bedankt sie sich für die digitale Übersendung des neuen Textes vor der Ausschusssitzung und betont ebenfalls, dass es bei diesem Thema um die Sache gehen sollte. BV Herr Dr. Stratievski erklärt, dass es viele plausible Passus in dem neuen Text gibt. BD Herr Dr. Förster regt an, dass der Antrag kurz und verständlich gehalten werden sollte. BV Herr Breidenbach erklärt, dass die Überschrift sinnvoll ist, da der Titel gleich Programm ist. Er schlägt vor, dass der Teil A des SPD-Antrags in Verbindung mit dem neuen Text ein Einleitungstext formuliert werden sollte. Einen weiteren Änderungswunsch hat der Bezirksverordnete: Ende 2022 sollen 500 Anträge digital zur Verfügung stehen dies müsste noch etwas nachgeschärft werden. Der Ausschussvorsitzende Herr Kronhagel erklärt, dass er Mitglieder der Fridays-for-Future-Bewegung in die nächste Sitzung einladen werde. BV Herr Berger schlägt vor, nach der Ausschusssitzung einen gemeinsamen Termin der umweltpolitischen Sprecher der Fraktionen zu vereinbaren.

 

Der Antrag wird mit Zustimmung in geänderter Form vertagt.

 
 

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