Drucksache - 1542/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, bis zur Vereinbarung einheitlicher Maßnahmen für das Land Berlin, nachstehende Maßnahmen zur Beschleunigung der bestehenden Berliner Klimaziele schnellstmöglich einzuleiten. Dazu gehören vor allem:
A) Aktualisierung des bezirklichen Klimaschutzkonzeptes Das Bezirksamt wird aufgefordert, seine Vorbildfunktion nach § 6 Energiewendegesetz Berlin (EGW Bln) wahrzunehmen. Dazu gehören nach § 9 EWG Bln die Erstellung von bezirklichen Energie- und CO2-Bilanzen sowie Ziele und Maßnahmen, mit denen die Berliner Klimaziele (§ 3 Abs. 1 EGW Bln) im Bezirk erreicht werden sollen. Die bezirklichen Energie- und CO2-Bilanzierungen sowie Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen (§ 12 EWG Bln) werden in einem bezirklichen Konzept zusammengefasst. Das Bezirksamt wird aufgefordert, das seit dem Jahr 2011 bestehende Klimaschutzkonzept zu aktualisieren.
B) Klimaneutrale Energieversorgung von Neubauten Für alle Neubauten sollte zukünftig eine in der Jahresbilanz klimaneutrale Energieversorgung mit möglichst hohem Anteil lokal verfügbarer regenerativer Energien nachgewiesen werden. Weiter soll für alle Neubauten nachgewiesen werden, welche Optimierungsmöglichkeiten bei den sogenannten „grauen Emissionen“ (Emission durch die Herstellung von Baustoffen und die Erstellung der Gebäude) bestehen. Dabei ist zu prüfen, ob sich durch die klimaneutralen Maßnahmen ein Zielkonflikt zur Realisierung sozialverträglicher Mieten ergibt. Im Einzelfall ist eine Abwägung zu treffen. Beim Senat soll sich das Bezirksamt für eine klimaschutzorientierte Novelle der Bauordnung einsetzen.
C) Mobilität im Bezirk Steglitz-Zehlendorf Das Bezirksamt soll bis 2030 keine eigenen Fahrzeuge mehr mit fossilen Verbrennungsmotoren einsetzen. Der Rad- und Fußverkehr im Bezirk soll mit Priorität verbessert und durch ständige Fortschreibung ausgebaut werden. Durch Einbindung des ÖPNV in die Planungen (Umweltverbund) soll die Attraktivität alternativer Mobilität zum Autoverkehr gesteigert werden.
D) Energiemanagement für städtische Gebäude Bis Ende 2019 ist der BVV gem. § 9 Abs. 1 EWG Bln eine Liste aller bezirkseigenen Gebäuden vorzulegen, aus der a) der aktuelle Energiebedarf, b) die erforderlichen Maßnahmen für einen klimaneutralen Betrieb 2030, c) der Sanierungsstart, d) der Zeitraum für die geplanten energetischen Sanierungsmaßnahmen, e) die abgeschätzten Klimaentlastungen und f) durch die Sanierung entstehenden Kosten und Einsparungen hervorgehen.
Das Bezirksamt wird aufgefordert, unverzüglich gemäß § 16 Abs. 2+3 EWG Bln bei allen bezirkseigenen Gebäuden zu prüfen, ob auf den Dächern bzw. an Fassadenflächen und/oder anderen geeigneten Orten Photovoltaikanlagen und/oder solarthermische Anlagen installiert werden können. Bei positivem Prüfergebnis soll die Installation der Photovoltaikanlagen oder solarthermische Anlagen durch eine sogenannte „Inhouse-Vergabe“ an die Berliner Stadtwerke erfolgen.
E) Prüfung der Klimawirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen Das Bezirksamt wird aufgefordert, jeden seiner Beschlüsse unter einen Klimavorbehalt zu stellen und darauf zu überprüfen, mit welchen Klimabelastungen – angegeben in Tonnen CO2 insgesamt oder pro Jahr - der jeweilige Beschluss verbunden ist und diese Bewertung in nachprüfbarer Form schriftlich niederdarzulegen. Dabei sind insbesondere auch sogenannte „graue Energien“, also fossile Energie- und Rohstoffverbräuche und damit verbundene Klimabelastungen zum Beispiel in Baustoffen, Vorprodukten oder Produkten sowie deren Verarbeitung und spätere Entsorgung zu berücksichtigen. Bei allen Bezirksamts- und BVV-Beschlüssen muss Klimaschutz oberste Priorität haben. Der BVV ist spätestens zum Ende des ersten Quartals des Folgejahres ein Bericht über die Klimawirkung der Bezirksamtsbeschlüsse des Vorjahres vorzulegen.
F) Einhaltung der UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs) Das Bezirksamt wird angehalten, bei Maßnahmen und Aktivitäten, über die es entscheidet, die Auswirkungen auf die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) zu prüfen.
G) Informationspflichten Das Bezirksamt informiert auf der bezirklichen Internetseite und ggf. über Informationsblätter über die Ausrufung des Klimanotstandes und dann regelmäßig über die darauffolgenden Maßnahmen des Bezirks. Der bezirkliche Klimaschutzbeirat ist zu beteiligen.
H) Nachweise und zusätzliche Aktivitäten Im Jahresrhythmus weist das Bezirksamt die Umsetzung der im bezirklichen Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzept vorgesehenen Maßnahmen und die Erreichung der Klimaziele nach §3 Abs.1 EWG Bln nach. Soweit die festgelegten Maßnahmen absehbar zur Einhaltung der Klimaziele nicht ausreichen, sind zusätzliche Aktivitäten zu ergreifen.
Der BVV ist jeweils zum 31. März eines jeden Jahres zu berichten.
Am 16.10.2019 ist die Linksfraktion in der 67. Sitzung des Ältestenrats dem Antrag beigetreten.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
Der Antrag wurde am 24.10.2019 in der 22. Sitzung des Ausschusses für Hochbau, Gebäude- und IT-Verwaltung mit folgendem Ergebnis beraten:
Der Ausschuss hat beschlossen, dass mit dem Beratungsergebnis aus TOP 4.1, niedergelegt im Protokoll als Einzelstellungsmaßnahmen A – H, die Bearbeitungsfolge im Ausschuss beendet ist. Das Gesprächsergebnis (s.o.) wird dem Ausschuss für Grünflächen, Umwelt und Bürgerbeteiligung gemäß Ältestenratsbeschluss zur weiteren Beratung überstellt.
Lücke Stellv. Ausschussvorsitzender
Der Antrag wurde am 05.11.2019 in der 33. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft mit folgendem Ergebnis beraten:
Der Ausschuss hat beschlossen, dass mit dem Beratungsergebnis aus TOP 5.2, niedergelegt im Protokoll als Einzelstellungnahmen A-H, die Beratungsfolge im Ausschuss für Stadtplanung und Wirtschaft beendet ist. Das Gesprächsergebnis wird dem federführenden Ausschuss gemäß Ältestenratsbeschluss zur weiteren Beratung überstellt.
Hippe Ausschussvorsitzender
Der Antrag wurde am 06.11.2019 in der 24. Sitzung des Ausschusses für Frauen und Gleichstellung mit folgendem Ergebnis beraten:
Der Ausschuss hat beschlossen, dass mit dem Beratungsergebnis aus TOP 4.1, niedergelegt in den Protokollen der Sitzungen vom 16.10.2019 und 06.11.2019, die Beratungsfolge im Ausschuss beendet ist. Das Gesprächsergebnis wird dem Ausschuss für Grünflächen, Umwelt und Bürgerbeteiligung gemäß Ältestenratsbeschluss zur weiteren Beratung überstellt.
Specht-Habbel Amtierende Ausschussvorsitzende
Der Antrag wurde am 07.11.2019 in der 26. Sitzung des Ausschusses für Pflege, Soziales und Senioren mit folgendem Ergebnis beraten:
Der Antrag wird mit einem Protokollvermerk an den Ausschuss für Grünflächen, Umwelt und Bürgerbeteiligung gemäß Ältestenratsbeschluss weitergeleitet.
Kölsch Ausschussvorsitzende
Der Antrag wurde am 19.11.2019 in der 18. Sitzung des Sportausschusses mit folgendem Ergebis beraten:
Der Sportausschuss hat beschlossen, dass mit dem Beratungsergebnis aus TOP 4.3, niedergelegt im Protokoll vom 22.10.2019, die Beratungsfolge im Sportausschuss beendet ist. Das Gesprächsergebnis wird dem federführenden Ausschuss gemäß Ältestenratsbeschluss zur weiteren Beratung überstellt.
Cywinski Stellv. Ausschussvorsitzender
Der Antrag wurde am 19.11.2019 in der 25. Sitzung des Jugendhilfeausschusses mit folgendem Ergebis beraten:
Der Ausschuss hat beschlossen, dass mit dem Beratungsergebnis aus TOP 8.1, niedergelegt im Protokoll als Einzelstellungsnahmen A-H, die Beratungsfolge im Ausschuss beendet ist. Das Gesprächsergebnis (s.o) wird dem Ausschuss für Grünflächen, Umwelt und Bürgerbeteiligung gemäß Ältestenratsbeschluss zur weiteren Beratung überstellt.
Serowy Ausschussvorsitzender
Der Antrag wurde am 20.11.2019 in der 24. Sitzung des Integrationsausschusses mit folgendem Ergebis beraten:
Der Ausschuss hat beschlossen, dass mit dem Beratungsergebnis das Protokoll an den federführenden Ausschuss gemäß Ältestenratsbeschluss zur weiteren Beratung überstellt wird. Damit ist die Beratungsfolge beendet.
Wojahn Ausschussvorsitzende
Der Antrag wurde am 20.11.2019 in der 25. Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Nahverkehr und Bürgerdienste mit folgendem Ergebis beraten:
Der Ausschuss hat beschlossen, dass mit dem Beratungsergebnis, niedergelegt im Protokoll vom 25.09.2019, die Beratungsfolge im Ausschuss für Ordnung, Nahverkehr und Bürgerdienste beendet ist. Das Gesprächsergebnis wird dem federführenden Ausschuss gemäß Ältestenratsbeschluss zur weiteren Beratung übersandt.
Graffstädt Ausschussvorsitzender
Der Antrag wurde am 21.11.2019 in der 23. Sitzung des Gesundheitsausschusses mit folgendem Ergebis beraten:
Die Ausführungen aus dem Protokoll vom 22.10.2019 gehen an den Ausschuss für Grünflächen, Umwelt und Bürgerbeteiligung. Damit ist die Beratungsfolge im Ausschuss beendet.
Ziffels Ausschussvorsitzender _________________________________________________________________________
Der Antrag wurde am 27.11.2019 in der 14. Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau mit folgendem Ergebnis beraten:
Die Beratung im Ausschuss ist beendet mit der Bitte, dem Ausschuss für Grünflächen, Umwelt und Bürgerbeteiligung die Ausführung gemäß Protokoll vom 30.10.2019 zur Verfügung zu stellen.
Kronhagel Ausschussvorsitzender
Der Antrag wurde am 27.11.2019 in der 26. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur mit folgendem Ergebnis beraten:
Der Ausschus hat beschlossen, dass mit dem Beratungsergebnis aus TOP 5.2, niedergelegt im Protokoll vom 30.10.2019, die Beratung im Ausschuss für Bildung und Kultur beendet ist. Das Gesprächsergebnis wird den federführenden Ausschüssen gemäß Ältestenratsbeschluss zur weiteren Beratung überstellt.
Specht-Habbel Ausschussvorsitzende
Der Antrag wurde am 07.01.2020 in der 7. Sitzung des Schulausschusses mit folgendem Ergebnis beraten:
Der Ausschuss hat mit 11 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen, dass mit dem Beratungsergebnis, wie im Protokoll niedergelegt, die Beratungsfolge beendet ist. Das Gesprächsergebnis wird dem Ausschuss für Grünflächen, Umwelt und Bürgerbeteiligung gemäß Ältestenratsbeschluss zur weiteren Beratung überstellt.
Berger Stellv. Ausschussvorsitzender
Der Antrag wurde am 17.09.2020 in der 35. Sitzung des Ausschusses für Grünflächen, Umwelt und Bürgerbeteiligung beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, bis zur Vereinbarung einheitlicher Maßnahmen für das Land Berlin, nachstehende Maßnahmen zur Beschleunigung der bestehenden Berliner Klimaziele schnellstmöglich einzuleiten. Dazu gehören vor allem:
A) Aktualisierung des bezirklichen Klimaschutzkonzeptes Das Bezirksamt wird aufgefordert, seine Vorbildfunktion nach § 6 Energiewendegesetz Berlin (EGW Bln) wahrzunehmen. Dazu gehören nach § 9 EWG Bln die Erstellung von bezirklichen Energie- und CO2-Bilanzen sowie Ziele und Maßnahmen, mit denen die Berliner Klimaziele (§ 3 Abs. 1 EGW Bln) im Bezirk erreicht werden sollen. Die bezirklichen Energie- und CO2-Bilanzierungen sowie Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen (§ 12 EWG Bln) werden in einem bezirklichen Konzept zusammengefasst. Das Bezirksamt wird aufgefordert, das seit dem Jahr 2011 bestehende Klimaschutzkonzept zu aktualisieren und grundlegend nach den aktuellen fachlichen Standards zu überarbeiten. Dabei sind vor allem Maßnahmen, die die Folgen des Klimawandels berücksichtigen, einzubeziehen, wie z.B. die Verwendung von hitzeresistenten Baumsorten bei Neupflanzungen.
B) Klimaneutrale Energieversorgung von Neubauten Für alle öffentlichen Neubauten sollte, sofern bereits vorhanden, weiterhin und zukünftig eine in der Jahresbilanz klimaneutrale Energieversorgung mit möglichst hohem Anteil lokal verfügbarer regenerativer Energien nachgewiesen werden. Weiter soll für alle öffentlichen Neubauten bzw. Umbauten nachgewiesen werden, welche Optimierungsmöglichkeiten bei den sogenannten „grauen Emissionen“ (Emission durch die Herstellung von Baustoffen und die Erstellung der Gebäude) bestehen. Vor allem der geplante Neu- und Umbau des Rathauses Zehlendorf sollte dabei eine Vorbildfunktion einnehmen. Für zu sanierende und neu zu bauende Schulen gilt das Gleiche. Bei privaten Bauprojekten ist auf eine klimaneutrale Energieversorgung in geeigneter Weise hinzuwirken. Dabei ist zu prüfen, ob sich durch die klimaneutralen Maßnahmen ein Zielkonflikt zur Realisierung sozialverträglicher Mieten ergibt. Im Einzelfall ist eine Abwägung zu treffen. Beim Senat soll sich das Bezirksamt für eine klimaschutzorientierte Novelle der Bauordnung einsetzen.
C) Mobilität im Bezirk Steglitz-Zehlendorf Das Bezirksamt soll ab 2030 keine eigenen Fahrzeuge mehr mit fossilen Verbrennungsmotoren einsetzen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist das Vorhandensein von ausreichender Ladeinfrastruktur sicherzustellen. Der Rad- und Fußverkehr im Bezirk soll mit Priorität verbessert und durch ständige Fortschreibung ausgebaut werden. Die Umsetzung des Mobilitätsgesetzes muss vorangetrieben und forciert werden. Zu prüfen wären hier auch Pilotprojekte für Busspuren und Pop-up-Radwege (mit juristisch einwandfreier Begründung) sowie die verstärkte Ausweisung von Fahrradstraßen und die bessere Beleuchtung der Fußwege. Durch Einbindung des ÖPNV in die Planungen (Umweltverbund) soll die Attraktivität alternativer Mobilität zum Autoverkehr gesteigert werden. Zur umweltgerechten Mobilität gehört auch der Einsatz von E-Bikes und Dienstfahrädern in den Ämtern und die Bereitstellung von ausreichend Leihangeboten. Dienstreisen und Fahrten zu Städtepartnerschaften haben klimaschonend zu erfolgen. Bei weiter entfernten Städtepartnerschaften sind Videobegegnungen zu ermöglichen. Die Vorschläge der Sportvereine zur Mobilität sind aufzugreifen und, wo möglich, umzusetzen (Anlage 2 der Beratungen in den Ausschüssen).
D) Energiemanagement für städtische Gebäude Bis Ende 2020 ist der BVV gem. § 9 Abs. 1 EWG Bln eine Liste aller bezirkseigenen Gebäude vorzulegen, aus der g) der aktuelle Energiebedarf, h) die erforderlichen Maßnahmen für einen klimaneutralen Betrieb 2030, i) der Sanierungsstart, j) der Zeitraum für die geplanten energetischen Sanierungsmaßnahmen, k) die abgeschätzten Klimaentlastungen und l) durch die Sanierung entstehenden Kosten und Einsparungen hervorgehen.
Das Bezirksamt wird aufgefordert, unverzüglich gemäß § 16 Abs. 2+3 EWG Bln bei allen bezirkseigenen Gebäuden zu prüfen, insbesondere bei den Schulgebäuden, die aktuell oder in naher Zukunft umgebaut werden, ob auf den Dächern bzw. an Fassadenflächen und/oder anderen geeigneten Orten Photovoltaikanlagen und/oder solarthermische Anlagen installiert werden können. Bei positivem Prüfergebnis soll die Installation der Photovoltaikanlagen oder solarthermische Anlagen durch eine sogenannte „Inhouse-Vergabe“ an die Berliner Stadtwerke erfolgen und durch Vereinbarungen sichergestellt werden, dass diese auch regelmäßig gewartet und instandgehalten werden. Insbesondere soll eine bessere Dämmung der Gebäude und eine komplette Umstellung der Beleuchtung auf LED umgesetzt werden. Auch hier sind die Vorschläge der Sportvereine zum Energiemanagement auf Umsetzbarkeit zu prüfen.
E) Prüfung der Klimawirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen Das Bezirksamt wird aufgefordert, jeden seiner Beschlüsse unter einen Klimavorbehalt zu stellen und darauf zu überprüfen, mit welchen Klimabelastungen – angegeben in Tonnen CO2 insgesamt oder pro Jahr - der jeweilige Beschluss verbunden ist und diese Bewertung in nachprüfbarer Form schriftlich niederdarzulegen. Bei Problemen in der konkreten Umsetzung kann ggf. pauschaliert werden. Auch können die Erfahrungen andererer Kommunen und Institutionen sowie der wissenschaftliche Sachverstand von z.B. dem Potsdamer Institut für Klimafolgenforschung und Umweltschutzverbänden genutzt werden. Dabei sind insbesondere auch sogenannte „graue Energien“, also fossile Energie- und Rohstoffverbräuche und damit verbundene Klimabelastungen zum Beispiel in Baustoffen, Vorprodukten oder Produkten sowie deren Verarbeitung und spätere Entsorgung zu berücksichtigen. Bei allen Bezirksamts- und BVV-Beschlüssen muss Klimaschutz oberste Priorität haben. Der BVV ist spätestens zum Ende des ersten Quartals des Folgejahres ein Bericht über die Klimawirkung der Bezirksamtsbeschlüsse des Vorjahres vorzulegen.
F) Einhaltung der UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs) Das Bezirksamt wird angehalten, bei Maßnahmen und Aktivitäten, über die es entscheidet, die Auswirkungen auf die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) zu prüfen.
G) Berichtspflichten Das Bezirksamt informiert auf der bezirklichen Internetseite und über andere Medien über die Ausrufung der Klimanotlage und dann regelmäßig über die darauffolgenden Maßnahmen des Bezirks. Der bezirkliche Klimaschutzbeirat ist zu beteiligen.
H) Nachweise und zusätzliche Aktivitäten Im Jahresrhythmus weist das Bezirksamt die Umsetzung der im bezirklichen Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzept vorgesehenen Maßnahmen und die Erreichung der Klimaziele nach §3 Abs.1 EWG Bln nach. Soweit die festgelegten Maßnahmen absehbar zur Einhaltung der Klimaziele nicht ausreichen, sind zusätzliche Aktivitäten zu ergreifen.
Der BVV ist jeweils zum 31. März eines jeden Jahres zu berichten.“
Der Antrag in der geänderten Fassung wurde vertagt.
Kronhagel Ausschussvorsitzender
Der Antrag wurde am 15.10.2020 in der 36. Sitzung des Ausschusses für Grünflächen, Umwelt und Bürgerbeteiligung beraten und wiederum wie folgt geändert:
„Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die BVV dankt den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in Ämtern und Serviceeinrichtungen für ihre Beiträge zu den hier zusammengestellten Klimaschutzmaßnahmen.
Das Bezirksamt stellt Personal und Ressourcen zur Verfügung, um die Ziele des Programms Steglitz-Zehlendorf 2100, die bezirklichen Nachhaltigkeitsziele, die Ziele des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms 2030 (BEK 2030) und auf globaler Ebene das 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens entschieden zu verfolgen, indem…
Allgemeines/Organisatorisches:
◦ den lokalen Bemühungen zur Erreichung der 17 UN-Nachhaltigkeitsziele und der zur Erreichung der Berliner Klimaziele maximale Priorität eingeräumt wird; bei größeren Vorhaben des Bezirks werden die Auswirkungen auf diese Ziele beachtet. ◦ bei der Beschaffung von Material gezielt auf umweltfreundliche, recyclebare Materialien geachtet wird, bei der Beschaffung von Fahrzeugen möglichst auf Verbrennungsmotoren verzichtet wird, sowie Dienstfahrräder oder Pedelecs eingesetzt werden und parallel die notwendige Ladeinfrastruktur aufgebaut wird. ◦ BVG-Firmentickets, Fahrräder und Pedelecs für BA-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gefördert werden im Rahmen eines mit dem Personalrat zu erarbeitenden Mobilitätskonzeptes. ◦ Dienstreisen klimaschonend erfolgen. ◦ die Entwicklung zu einem klimafreundlichen Bezirk transparent und öffentlichkeitswirksam durch den Klimaschutzbeirat begleitet wird. ◦ zu den in §§ 7 - 9 und 16 Energiewendegesetz genannten bezirklichen Aufgaben in regelmäßigen Abständen im zuständigen Ausschuss berichtet wird. ◦ ein Monitoring durch einen Statusbericht zur Klimabilanz und den Aktivitäten zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes und der Verwendung der BEK-Mittel vorgenommen wird. Dazu soll das Klimaschutzkonzept von 2011 aktuell mit konkreten Maßnahmen fortgeschrieben werden. ◦ das Bezirksamt regelmäßig auf der bezirklichen Internetseite und in anderen Medien über die getroffenen Maßnahmen und deren Wirksamkeit informiert.
◦ das Stadtgrün durch Ankauf mit dafür vorgesehenen SIWANA-Mitteln ausweitet. ◦ sich verpflichtet, bis zum Jahr 2025 mindestens 12.000 neue Bäume zu pflanzen, um einerseits das Stadtklima abzukühlen und andererseits seine Klimabilanz zu verbessern:
◦ ab sofort nach Möglichkeit mindestens klimaneutral oder im Plusenergiestandard neu baut und den Bestand entsprechend optimiert:
◦ gemeinsam mit der Landesebene einen „Solarplan“ aufstellt, Dachbegrünung für bezirkliche Gebäude prüft und sonstige Träger im Bezirk ebenfalls dazu anregt. ◦ für bezirkliche Gebäude prüft, ob Solaranlagen auf dem Dach oder/und eine Dachbegrünung einen Beitrag zum Klimaschutz auf dem Weg zum klimaneutralen Bezirk leisten können. Auf Basis dieser Prüfung nach § 16 EWG soll in Zusammenarbeit mit den Berliner Stadtwerken ein Ausbauprogramm für Solarstromanlagen entwickelt werden, welches auch die Wartung und Instandhaltung umfasst. Hierbei soll auch das 1000-Grüne-Dächer-Programm des Senats in Anspruch genommen werden, Denkmalschutz und Belange des Stadtbildes werden dabei gewahrt. ◦ Beleuchtungsanlagen öffentlicher Gebäude möglichst zeitnah auf LED umstellt. ◦ sich mit der Berliner Energieagentur für die Einführung eines kommunalen Energiemanagementsystems einsetzt, praxisnah von Energieagenturen entwickelt, gegebenenfalls über KOM.Ems. ◦ das Energiemanagement und -controlling ausbaut.
◦ im Rahmen des Abschlusses von städtebaulichen Verträgen auf klimaneutrale Energiekonzepte und Gebäude schmale Wege zur Erschließung für minimale Versiegelung, Mobilitätskonzepte und -hubs, auf die Montage von Solarstrom-Dachanlagen hinwirkt. ◦ für Bauinteressierte bei Bauvoranfragen und online – gemeinsam mit der Berliner Energieagentur und den zuständigen Stellen entwickelte – Infomappen bereitstellt ähnlich der „Bauherren-Mappe – Leitfaden für energieeffizientes Bauen und Sanieren“ anderer Landes-Energieagenturen. Dabei und in der Beratung sollen die Vorteile von Gebäuden nach dem Passivhausstandard deutlich gemacht werden. ◦ beispielhaft bei Unterstützung durch die Berliner Regenwasseragentur für ein im Bezirk besonders aufgeheiztes Wohnquartier in Steglitz-Nord Maßnahmen umsetzt, die u.a. ein kühleres Mikroklima ermöglichen.
◦ Teile öffentlicher Flächen, etwa Stadtplätze und Schulhöfe entsiegelt, mit Neugestaltung unter ökologischen Gesichtspunkten. ◦ Anwohnenden die Anlage ökologischer Blühstreifen und Auflockerung verdichteter unbefestigter Unterstreifen von Gehwegen ermöglicht, damit Baumwurzeln keinen weiteren Schaden nehmen und mehr Wasser aufnehmen können. ◦ weitere Trinkwasserbrunnen aufstellen lässt. ◦ die Beschleunigung und den Ausbau des ÖPNV unterstützt. ◦ die Einrichtung von Mobility-Hubs der BVG an allen U- und S-Bahnhöfen forciert. ◦ den Ausbau sicherer Radinfrastruktur sowie der Radschnellwege unterstützt. ◦ geeignete Radverkehrsanlagen saniert. ◦ im FahrRat das Radverkehrsnetz für Steglitz-Zehlendorf weiterentwickelt. ◦ den Bau von Fahrradhäusern zum sicheren Abstellen unterstützt. ◦ ausreichend breite und sichere Gehwege wie auch Querungen schafft.
◦ sich auf Landesebene dafür einsetzt, dass Boote mit Elektro-, Hybrid- oder Gasantrieb und entsprechender Filtertechnik nebst Lade – und Tankinfrastruktur gefördert werden. Zudem arbeitet es mit den Vereinen vorbildhafte Konzepte für die Umrüstung aus. ◦ kontrolliert, ob die Auflagen für den Gewässerschutz bei Marinas, etwa das Reinigen der Unterboote in dafür zugelassenen Anlagen und Entsorgung der Abwässer, eingehalten werden. ◦ in seiner Steuerungsrolle und der Klimaschutz personell und finanziell gestärkt wird, und seine Mitzeichnungsrechte werden entsprechend ausgebaut werden.
◦ unterstützt, dass sich das Thema Klimawandel und Klimaschutz in den Lehrplänen ausreichend wiederfindet und klimafreundliche Projekte und Arbeitsgruppen im schulischen Bereich weiterhin fördert. ◦ sich das Bezirksamt im Rahmen seiner Möglichkeiten dafür einsetzt, dass im Vergabeverfahren für Catering-Betriebe ein Schwerpunkt auf regionale, klimafreundliche Kost gelegt wird.
◦ vor allem jene Firmen unterstützt, die …
◦ bei Neuanlage und Betrieb von Sportanlagen auf ökologische und in ihrer Energiebilanz möglichst umweltfreundliche Materialien zurückgreift sowie auf eine möglichst geringe Versiegelung der Sportflächen achtet und bei der Errichtung von neuen Sporthallen Solarstrom-Dachanlagen nach Möglichkeit mit errichtet und Erdkollektorenfelder im Boden unter Sportplätzen unterstützt. ◦ die Verträge über Gebäudenutzung mit Sportvereinen dahingehend überprüft, den Vereinen zu ermöglichen, ihre Gebäude energetisch zu sanieren.
◦ Prozessoptimierungen und Wege der Digitalisierung forciert, um Kunden und Kundinnen möglichst einzelne Wege zu ersparen.
◦ im Bereich der Grunewaldseen und sonstigen Naturflächen insbesondere auch auf umweltgefährdende, bodenverunreinigende oder z.B. ufergefährdende Vergehen achtet. ◦ weiterhin illegales Parken - insbesondere auf Baumscheiben - mit Nachdruck verfolgt.
◦ das Projekt Steglitz-Zehlendorf international wiederbelebt, die dafür zur Verfügung stehenden Mittel abruft.
◦ für seine Printmaterialien möglichst umweltfreundliche Grundstoffe und Drucktechniken und bevorzugt elektronische Informationswege verwendet. Es führt die hervorragende Ausstellung über die Siedlungen der Moderne weiter und zeigt damit Wege auf, wie solche Siedlungen zukunftssicher gemacht werden können.
◦ bei seinen Verbrauchsmaterialien auf möglichst umweltfreundliche Hersteller achtet und sie nach Gebrauch in einen Recyclingkreislauf gibt. ◦ seine Beratung hinsichtlich gesunder Ernährung ausweitet. Fehlernährung und Pkw-Fahrt statt Bewegung sind die größten Klimakiller.
Begründung:
Durch den Klimawandel kommt es zu zu heißen Sommern und zu warmen Wintern, vermehrten Unwettern und Starkregen, Abschmelzen des Eises an Polen und Gletschern. Die Antwort auf diese globalen Herausforderungen muss lokales Handeln sein: Abgestimmte Klimaschutzziele und Maßnahmen dazu und deren regelmäßiges Monitoring, Erhalt und Vergrößerung des Stadtgrüns, alternative Energien, Entsiegelung und eine ernsthafte Mobilitätswende, die von breiten Schichten der Bevölkerung akzeptiert und getragen wird, sind auf lokaler Ebene wichtige Bausteine. Der Bezirk hat mit seinem Programm Steglitz-Zehlendorf 2100 und den Nachhaltigkeitszielen einen Rahmen vorgegeben, der jetzt mit weiteren konkreten Aktivitäten gefüllt werden muss.“
Die GRÜNE-Fraktion ist dem Antrag in der geänderten Fassung beigetreten.
Der Antrag in der geänderten Fassung wurde vertagt.
Kronhagel Ausschussvorsitzender
Der Antrag wurde am 12.11.2020 in der 37. Sitzung des Ausschusses für Grünflächen, Umwelt und Bürgerbeteiligung beraten und wiederum wie folgt geändert:
„Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die BVV dankt den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in Ämtern und Serviceeinrichtungen für ihre Beiträge zu den hier zusammengestellten Klimaschutzmaßnahmen.
Die BVV unterstützt das Bezirksamt in den hier dargestellten Zielen und Maßnahmen, insbesondere soweit zusätzliche Mittel von der Landesebene notwendig sind.
Das Bezirksamt stellt Personal und Ressourcen zur Verfügung, um die Ziele des Programms Steglitz-Zehlendorf 2100, die bezirklichen Nachhaltigkeitsziele, die Ziele des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms 2030 (BEK 2030) und auf globaler Ebene das 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens entschieden zu verfolgen, indem...
allgemein...
organisatorisch...
das Grünflächenamt ….
das Hochbauamt/SE Facility Management
das Stadtplanungsamt ...
das Tiefbauamt ….
das Umwelt- und Naturschutzamt...
das Schulamt…
die Wirtschaftsförderung
das Sportamt…
das Bürgeramt…
Prozessoptimierungen und Wege der Digitalisierung forciert, um Kunden und Kundinnen möglichst einzelne Wege zu ersparen.
das Ordnungsamt…
das Jugendamt…
das Kulturamt…
das Gesundheitsamt...
Begründung:
Durch den Klimawandel kommt es zu heißen Sommern, zu warmen Wintern, vermehrten Unwettern, Starkregen, dem Abschmelzen des Eises an Polen und Gletschern. Die Antwort auf diese globalen Herausforderungen muss lokales Handeln sein: abgestimmte Klimaschutzziele und Maßnahmen dazu und deren regelmäßiges Monitoring, Erhalt und Vergrößerung des Stadtgrüns, alternative Energien, Entsiegelung und eine ernsthafte Mobilitätswende, die von breiten Schichten der Bevölkerung akzeptiert und getragen wird, sind auf lokaler Ebene wichtige Bausteine. Der Bezirk hat mit seinem Programm Steglitz-Zehlendorf 2100 und den Nachhaltigkeitszielen einen Rahmen vorgegeben, der jetzt mit weiteren konkreten Aktivitäten gefüllt werden muss.“
Die Linksfraktion hat ihren Beitritt zum Antrag wieder zurückgenommen.
Der Antrag in der geänderten Fassung wurde mit 8 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bei 2 Enthaltungen beschlossen.
Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Kronhagel Ausschussvorsitzender
Der Antrag wurde am 04.02.2021 in der 51. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung beraten und die Fassung vom 12.11.2020 wie folgt geändert:
„Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die BVV dankt den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in Ämtern und Serviceeinrichtungen für ihre Beiträge zu den hier zusammengestellten Klimaschutzmaßnahmen.
Die BVV unterstützt das Bezirksamt in den hier dargestellten Zielen und Maßnahmen, insbesondere soweit zusätzliche Mittel von der Landesebene notwendig sind. Zur Umsetzung der umwelt- und klimaschutzrelevanten Maßnahmen soll das Bezirksamt dabei die Fördermittel von der Bundes- und Landesebene beantragen und nutzen. Insbesondere sollen dabei EFRE-Mittel berücksichtigt werden.
Das Bezirksamt stellt Personal und Ressourcen zur Verfügung, um die Ziele des Programms Steglitz-Zehlendorf 2100, die bezirklichen Nachhaltigkeitsziele, die Ziele des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms 2030 (BEK 2030) und auf globaler Ebene das 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens entschieden zu verfolgen, indem...
allgemein...
organisatorisch...
das Grünflächenamt ….
das Hochbauamt/SE Facility Management
das Stadtplanungsamt ...
das Tiefbauamt ….
das Umwelt- und Naturschutzamt...
das Schulamt…
die Wirtschaftsförderung
das Sportamt…
das Bürgeramt…
Prozessoptimierungen und Wege der Digitalisierung forciert, um Kunden und Kundinnen möglichst einzelne Wege zu ersparen.
das Ordnungsamt…
das Jugendamt…
das Kulturamt…
das Gesundheitsamt...
Begründung: Unverändert.
Der Antrag in der geänderten Fassung wurde mit 10 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Buchta Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 45. Sitzung am 17.02.2021 beschlossen:
Die BVV dankt den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in Ämtern und Serviceeinrichtungen für ihre Beiträge zu den hier zusammengestellten Klimaschutzmaßnahmen.
Die BVV unterstützt das Bezirksamt in den hier dargestellten Zielen und Maßnahmen, insbesondere soweit zusätzliche Mittel von der Landesebene notwendig sind. Zur Umsetzung der umwelt- und klimaschutzrelevanten Maßnahmen soll das Bezirksamt dabei die Fördermittel von der Bundes- und Landesebene beantragen und nutzen. Insbesondere sollen dabei EFRE-Mittel berücksichtigt werden.
Das Bezirksamt stellt Personal und Ressourcen zur Verfügung, um die Ziele des Programms Steglitz-Zehlendorf 2100, die bezirklichen Nachhaltigkeitsziele, die Ziele des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms 2030 (BEK 2030) und auf globaler Ebene das 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens entschieden zu verfolgen, indem...
allgemein...
organisatorisch...
das Grünflächenamt ….
das Hochbauamt/SE Facility Management
das Stadtplanungsamt ...
das Tiefbauamt ….
das Umwelt- und Naturschutzamt...
das Schulamt…
die Wirtschaftsförderung
das Sportamt…
das Bürgeramt…
Prozessoptimierungen und Wege der Digitalisierung forciert, um Kunden und Kundinnen möglichst einzelne Wege zu ersparen.
das Ordnungsamt…
das Jugendamt…
das Kulturamt…
das Gesundheitsamt...
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