Auszug - Obdachlosenunterkunft für Frauen
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In 2013 wurde eine Notunterkunft für Frauen mit Kindern geschlossen, da kein „Bedarf“ war, d. h., lt. einer Befragung in 2017 lehnten betroffene Frauen mehrheitlich eine Unterbringung in eine speziell für sie eingerichtete Unterkunft ab. Dadurch war die Auslastung nur zu 25 % gegeben. BzStR Mückisch weist darauf hin, dass das Bezirksamt/Sozialamt keine Einrichtungen schafft. Außerdem wäre es sehr schwierig (siehe Kältehilfe), ein geeignetes Objekt im Bezirk Steglitz-Zehlendorf zu finden.
Der Antragstext soll wie folgt geändert werden: „Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den dafür zuständigen Stellen für eine im Bezirk Steglitz-Zehlendorf liegende ganzjährige Obdachlosenunterkunft ausschließlich für Frauen mit Kindern einzusetzen.“
Der Antrag wird vertagt. |
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