Auszug - Klima-Maßnahmen sofort!
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Dieser TOP wird gemeinsam mit TOP 5.5 behandelt.
Stadt L Frau Lappe erläutert die in diesem Bereich geltenden Gesetze/Verordnungen. Das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG) beinhaltet unter anderem Regelungen zum Anteil erneuerbarer Energien bei neuen Gebäuden. BWA FL Herr Völkel berichtet, dass sich das Bezirksamt an diese Regelungen hält und dazu, wie in § 10 EEWärmeG beschrieben, Nachweise erbringen lässt. Dies wird nach § 7 der Verordnung zur Durchführung des EEWärmeG im Land Berlin überprüft. Des Weiteren wird die Verordnung über Energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (ENEV) angewandt. Die Bauordnung hingegen ist kein Klimaschutzinstrument, sie kann lediglich Erleichterungen bei notwendigen Genehmigungsverfahren bieten.
Der Ausschuss beschließt, dass mit dem Beratungsergebnis die Bearbeitungsfrage im Ausschuss für Stadtplanung und Wirtschaft beendet ist. Das Gesprächsergebnis wird dem federführenden Ausschuss gemäß Ältestenratbeschluss zur weiteren Beratung überstellt. |
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