Auszug - Vorlage zur Beschlussfassung Bezirkshaushaltsplan Steglitz-Zehlendorf für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 (Doppelhaushaltsplan 2020/21) - Antragseinbringung -   

 
 
37. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung Beschlussart: vertagt
Datum: Mo, 26.08.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 17:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
1536/V Bezirkshaushaltsplan Steglitz-Zehlendorf für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 (Doppelhaushaltsplan 2020/21)
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:898/V
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Vorlage-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
 
Wortprotokoll

BzBm'in Richter-Kotowski erläutert nochmals bezüglich der Personalmittelveranschlagung, dass vor der Haushaltsklausur des Bezirksamtes die bezirksinternen Durchschnittssätze zunächst pauschal in Höhe von 5,42 % zur Berücksichtigung eines Fluktuationseffektes abgesenkt wurden. Im Rahmen der Haushaltsklausur des Bezirksamtes im Juni dieses Jahres wurde beschlossen, die Gesamtsumme der Personalansätze nochmals um weitere 6 Mio. € abzusenken, um einen ausgeglichenen Haushalt erreichen zu können. Diese gebildeten Personalmittelansätze liegen über den für den Bezirk mitgeteilten Richtwerten, die von der SenFin bei der Nachschau als Minimalveranschlagung angesetzt werden. Bei der Haushaltsplanaufstellung stand im Vordergrund, für das Haushaltsjahr 2020 keine Personalüberschüsse entstehen zu lassen, da nach entsprechenden Ankündigungen zu befürchten ist, dass die SenFin die nicht verausgabten Personalmittel für neue Stellen dem Bezirk nicht zur Gegenfinanzierung anderer Mehrausgaben belässt, sondern in der Basiskorrektur abzieht. Zusätzlich sind pauschale Minderausgaben in Höhe von rd. 3,8 Mio. € im Haushalt eingestellt.

 

Die SPD-Fraktion stellt fest, dass demnach Personalkosten von ca. 10 Mio. € nicht finanziert sind und somit ein Haushaltsrisiko besteht, falls alle Stellen besetzt sein sollten.

 

BzBm'in Richter-Kotowski weist darauf hin, dass die Alternative zu dieser Herangehensweise eine Stellenbesetzungssperre gewesen wäre, was jedoch aufgrund der Überschüsse, die in 2019 voraussichtlich erwirtschaftet werden, unseriös wäre.

 

 

 

Der Ausschussvorsitzende verweist auf die vorliegenden 42 Änderungsanträge der Fraktionen zum Bezirkshaushalt 2020/2021 (siehe Anlage). Zu folgenden Änderungsanträgen wurden nähere Ausführungen gemacht:

 

Antrag 2 (CDU-/Grüne-Fraktion)

BzStR Karnetzki stellt zusammenfassend zu den diversen Anträgen, die sich über eine Einnahmeerhöhung des Bußgeldkatalogs im Ordnungsamt finanzieren, fest, dass das Bezirksamt eine Erhöhung der Einnahmeerwartung von ca. 170.000 € für nicht realistisch hält und als zusätzliches Haushaltsrisiko ansieht. Dies gilt insbesondere auch für die Anträge 18 ff. der Grüne-Fraktion, die eine Erhöhung der Verwarnungs- und Bußgelder im Bereich der Abfallbeseitigung und des Grünanlagengesetzes zur Gegenfinanzierung vorsehen. Zwar wurden die Bußgelder erhöht, allerdings lassen sich die Verursacher in der Regel nicht auf frischer Tat ertappen, so dass die Eintreibung der Bußgelder kaum realistisch ist. Im Haushaltsjahr 2018 wurden in diesem Bereich ca. 31.000 € eingenommen, eine Erhöhung der Einnahmeerwartung um 81.000 € erscheint schwierig.

 

Das Amt ergänzt, dass der Titel 52190 ein zweckgebundener Ausgabetitel ist, der mit drei Einnahmetiteln korrespondiert. D.h. aus diesem Titel kann nur verausgabt werden, was in den anderen Titeln vereinnahmt wird. Für das Anliegen geeignet wäre Kapitel 3810 Titel 52110 (Unterhaltung der Grünanlagen). Die CDU-Fraktion passt den Antrag entsprechend an.

 

Antrag 6 (CDU-/Grüne-Fraktion)

Die CDU-Fraktion passt die Summe beim Kapitel 3810 Titel 52110 aufgrund der Änderung bei Antrag 2 entsprechend an.

 

Antrag 14 (SPD-Fraktion)

BzBm'in Richter-Kotowski verweist zur Gegenfinanzierung aus Kapitel 3810 Titel 12401 auf die Erläuterungen im Haushaltsplan, wonach die Einnahmeerwartung wegen zwei weggefallender Mietverträge verringert wurde.

 

Antrag 30 (Linksfraktion)

Auf Nachfrage führt die Linksfraktion aus, dass die geplante VZÄ in der Entgeltgruppe 9 (59.000 € pro Jahr) angesiedelt werden soll.

 

Antrag 31 (Linksfraktion)

Auf Nachfrage führt die Linksfraktion aus, dass die geplante VZÄ in der Entgeltgruppe 9 (59.000 € pro Jahr) angesiedelt werden soll.

 

Antrag 33 (Linksfraktion)

BzStR Karnetzki fragt zum Verständnis nach, ob es sich um eine Aufstockung um oder auf 10.000 € handelt. Die Linksfraktion antwortet, dass eine Aufstockung auf 10.000 € gemeint ist.

 

Antrag 34 (Linksfraktion)

Das Amt führt aus, dass das Anliegen im Kopfkapitel 3340 der Abt. Bildung, Kultur, Sport und Soziales anzusiedeln wäre.

 

Antrag 35 (Linksfraktion)

Die CDU-Fraktion stellt fest, dass bei den Anträgen der Linksfraktion durchweg keine Gegenfinanzierung aufgeführt ist. Die Linksfraktion verweist dazu auf Antrag 29. Aus dem darin beantragten Verzicht der Aufstockung der Personalausgaben im Kapitel 3300 Titel 42201 um 350.000 € sollen die Vorhaben aus den Anträgen 30-34 finanziert werden.

 

Antrag 37 (Linksfraktion)

Die Linksfraktion merkt an, dass bei der Leerstandsermittlung auch die Möglichkeit der Einnahmen besteht. Auf Nachfrage führt die Linksfraktion weiterhin aus, dass die geplante VZÄ in der Entgeltgruppe 9 (59.000 € pro Jahr) angesiedelt werden soll.

 

Antrag 41 (Linksfraktion)

Die Linksfraktion zieht den Antrag zurück.

 

Antrag 42 (Linksfraktion)

Auf Nachfrage führt die Linksfraktion aus, dass die geplante VZÄ in der Entgeltgruppe 9 (59.000 € pro Jahr) angesiedelt werden soll.

 
 

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