Drucksache - 1536/V  

 
 
Betreff: Bezirkshaushaltsplan Steglitz-Zehlendorf für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 (Doppelhaushaltsplan 2020/21)
Status:öffentlichAktenzeichen:898/V
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Ausschuss für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung Empfehlung
19.08.2019 
33. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung vertagt   
20.08.2019 
34. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung vertagt     
21.08.2019 
35. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung      
22.08.2019 
36. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung vertagt     
26.08.2019 
37. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung vertagt   
28.08.2019 
38. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung      
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
11.09.2019 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung vom 01.08.2019
BE HHA vom 28.08.2019
Beschluss vom 11.09.2019

1. Gegenstand der Vorlage: Bezirkshaushaltsplan Steglitz-Zehlendorf

r die Haushaltsjahre 2020 und 2021

(Doppelhaushaltsplan 2020/21)

 

2. Berichterstatterin: Bezirksbürgermeisterin Richter-Kotowski

 

3. Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

  Der Doppelhaushaltsplan 2020/21 des Bezirks Steglitz-Zehlendorf wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG mit folgenden Abschluss­zahlen beschlossen:

 

  r das Haushaltsjahr 2020:

  Einnahmen ....................................................... 633.949.300 €

  Ausgaben ......................................................... 633.949.300 €

  Verpflichtungsermächtigungen .......................... 13.362.000 €

  r das Haushaltsjahr 2021:

  Einnahmen ....................................................... 649.179.200 €

  Ausgaben ......................................................... 649.179.200 €

  Verpflichtungsermächtigungen ............................  8.480.000 €

 

4. Begründung:

 

a) Allgemeines:

Die dem Bezirk zur Erfüllung seiner Aufgaben zur Verfügung stehende Finanzsumme setzt sich aus der Globalsummenzuweisung der SenFin gemäß § 26 a LHO sowie den über die Einnahmenvorgabe hinausgehenden Einnahmenantzen des Bezirks zusammen.

 

Die Berechnung des Produktsummenbudgets (PSB) durch die SenFin erfolgte vollständig auf Basis der Kostenrechnungsergebnisse des Basisjahres 2018. In dieser Budgetberechnung sind wie in der Vergangenheit Personalkosten, Sachkosten des ehemaligen A-Teils und ein erheblicher Teil der Transferausgaben enthalten.

 

Innerbezirklich erfolgte die Bildung der aus dem PSB zu finanzierenden Ausgabenantze bei der Aufstellung eines neuen Haushalts erstmalig bedarfsorientiert. Die Eckwerte hierfür hat das Bezirksamt am 05.06.2019 beschlossen.

 

Die Planung von Investitionsmitteln, Transferausgaben außerhalb des PSB sowie der einnahmeabhängigen Ausgaben erfolgte gesondert.

 

b) Einzelaspekte:

1) Zuweisungskürzung durch die SenFin

Aufgrund der hohen Minderausgaben 2018 der Bezirke bei den Personalmitteln hat die SenFin den Personalplafond für 2020 um rd. 28 Mio € und für 2021 um rd. 30 Mio.  abgesenkt. Erst nach intensivem Protest im RdB wurde dieser Schritt rückngig gemacht. Allerdings wurden die Bezirke verpflichtet, in dem Umfang, in dem diese Mittel nicht zur Ausfinanzierung von bereits in vergangenen Jahren aus der AG Ressourcensteuerung zugewiesenen, aber noch nicht besetzten, VZÄ benötigt werden, neue Stellen zu schaffen. In Steglitz-Zehlendorf müssen rd. 21 Stellen neu geschaffen werde. Die SenFin hat angekündigt, diese Personalmittel im Rahmen der Basiskorrektur abzuschöpfen soweit sie nicht verausgabt werden konnten. Insofern besteht für den Bezirkshaushalt 2020/21 ein erhebliches Finanzrisiko, das auch tlw. die im folgenden Punkt erläuterten Pauschale Minderausgaben (PMA) begründet.

 

2) Pauschalen im Haushaltsplan

In beiden Jahren des Doppelhaushalts 2020/21 sind im Kapitel 4500 PMA in folgender Höhe veranschlagt: für 2020 i.H.v. -3.869.000 € und für 2021 i.H.v. -3.952.000 €.

Diese PMA waren zu veranschlagen, da es zum Eckwertebeschluss des Bezirksamtes am 05.06.2019 nicht möglich war, die aus dem PSB zu finanzierenden Finanzbedarfe der einzelnen Abteilung an die PSB-Zuweisung der SenFin vom 23.04.2019 vollständig anzupassen. Leider enthielt die Technische Fortschreibung der SenFin vom 21.06.2019 - anders als in vergangenen Jahren - im wesentlichen nur Beträge, die aufgabenspezifisch in den jeweils betroffenen Ämtern zu verorten waren und somit nicht zum Abbau der PMA genutzt werden konnten.

Die PMA sind in den jeweiligen Haushaltsjahren im Saldo durch Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben zu erwirtschaften, damit sie nicht die jeweiligen Jahresabschlüsse belasten, die wiederum in die jeweils übernächsten Haushalte vorzutragen sind und diese entsprechen zusätzlich belasten würden.

 

3) Mindestveranschlagungsvorgaben der SenFin

Die SenFin hat den Bezirken erneut für Lehr- und Lernmittel, für die Hoch- und Tiefbauunterhaltung sowie für die Ausbildungsmittel Mindestveranschlagungsvorgaben gemacht. Für die Hochbauunterhaltung wurden explizite Vorgaben r Schul- und sonstige Gebäude gemacht. Für Steglitz-Zehlendorf gelten folgende Beträge:

 2020 2021

Lehr- und Lernmittel                           3.566.300 *       3.561.400

Hochbauunterhaltung (Schulen)                14.038.200 *      13.598.500

Hochbauunterhaltung (sonstige Gebäude)         3.677.100 *       3.483.900

Tiefbauunterhaltung                           3.736.200         3.736.200

Ausbildungsmittel                                    1.345.400 €         1.400.600 €

* Diese Vorgaben enthalten Nachholbeträge aus 2018 die den Abschluss 2018 verbessert haben und somit durch den Abschlussvortrag 2018 nach 2020 zur gegenfinanziert sind. Alle Vorgaben sind bei der Veranschlagung eingehalten worden.

 

4) Spiegelung der Ansätze 2020 nach 2021

Anders als in der Vergangenheit sind die Ansätze 2020 nicht nach 2021 gespiegelt worden. Dies liegt zum einen daran, dass die Bedarfsanmeldung der Ämter differenziert für beide Haushaltsjahre abgegeben wurden. Gleiche Beträge sind also dahingehend zu interpretieren, dass der Bedarf 2020 und 2021 als gleichhoch angesehen wird. Zum anderen liegen aufgrund der Laufzeit des aktuellen Tarifvertrages bereits die Tarif-/Besoldungssteigerungen 2021 vor, sodass diese bereits in die Ermittlung der Personalduchschnittssätze 2021 einfließen konnten.

 

5) Zusätzliche Vollzeitäquivalente (VZÄ)

Auch für 2020 und 2021 hat der Bezirk zusätzliche Personalmittel zur Finanzierung zusätzlicher VZÄ erhalten. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen erneut um VZÄ aus der AG Ressourcensteuerung im Zusammenhang der "Wachsenden Stadt" und außerdem um VZÄ im Zusammenhang mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG). Letztere dienen der sukzessiven Gründung des "Haus der Teilhabe" und waren im Sozial- und Jugendamt zu verorten. Die rd. 21 VZÄ aus 1) wurden im Rahmen des Eckwertebeschlusses des Bezirksamtes am 05.06.2019 nach politischen Schwerpunkten verteilt.

 

6) Gender Budgeting

Wie in den Vorjahren sind die gemäß dem RdB-Beschluss vom 18.12.2008 von der Be­zirksverwaltung ermittelten Genderdaten im Vorbericht zum Haushaltsplan wiedergegeben.

 

 

 

Richter-Kotowski

Bezirksbürgermeisterin

 

 

Der Ausschuss für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung hat den vom Bezirksamt vorgelegten Bezirkshaushaltsplan für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 in sechs Sitzungen beraten und in der 38. Sitzung am 28.08.2019 bei einer Abstimmung mit 8 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen folgende Beschlussempfehlung abgegeben:

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt den Bezirkshaushaltsplan Steglitz-Zehlendorf für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG mit folgenden Abschlusszahlen:

  r das Haushaltsjahr 2020:

  Einnahmen ............................................. 634.082.300 €

  Ausgaben ............................................... 634.082.300 €

  Verpflichtungsermächtigungen ............... 13.568.000 €

 

  r das Haushaltsjahr 2021:

  Einnahmen ............................................. 649.312.200 €

  Ausgaben ............................................... 649.312.200 €

  Verpflichtungsermächtigungen .............. 8.480.000 €

 

unter Einschluss nachstehender Änderungen, Ergänzungen und von Auflagen, Ersuchen und Ermächtigungen:

Ansatzänderungen 2020 und 2021 (Beträge in €)

Kapitel

Titel

KB

Ansatz 2020 (alt)

mehr/ weniger

Ansatz 2020 (neu)

Ansatz 2021 (alt)

mehr/

weniger

Ansatz 2021 (neu)

Erl.-

Nr.

Einnahmen

 

3300

12401

E 01

100.000

-100.000

0

100.000

-100.000

0

1

3306

12401

E 01

120.000

100.000

220.000

120.000

100.000

220.000

1

3400

11201

E 03

1.200.000

79.000

1.279.000

1.200.000

79.000

1.279.000

2

3400

11202

E 03

970.000

79.000

1.049.000

970.000

79.000

1.049.000

2

4300

11193

E 01

100.000

-25.000

75.000

100.000

-25.000

75.000

3

 

 

 

Summe

133.000

 

 

133.000

 

 

Ausgaben

 

3300

51701

A 08

53.700

-53.700

0

53.000

-53.000

0

1

3300

51910

A 02

2.700

-2.700

0

2.700

-2.700

0

1

3306

51701

A 08

2.100.000

54.000

2.154.000

2.090.000

53.000

2.143.000

1

3306

51910

A 02

40.400

2.700

43.100

40.400

2.700

43.100

1

3320

54053

A 09

8.000

1.000

9.000

8.000

1.000

9.000

4

3330

54079

A 09

1.000

5.000

6.000

1.000

5.000

6.000

5

3400

42801

 

2.515.000

60.000

2.575.000

2.550.000

60.000

2.610.000

6

3401

42801

 

206.000

-60.000

146.000

209.000

-60.000

149.000

6

3500

51101

A 09

1.691.000

-1.680.000

11.000

1.691.000

-1.680.000

11.000

7

3500

54613

A 09

0

1.680.000

1.680.000

0

1.680.000

1.680.000

7

3630

51910

A 02

11.100

3.000

14.100

10.900

0

10.900

8

3630

54053

A 09

2.000

3.000

5.000

2.000

3.000

5.000

9

3704

68617

T

41.000

10.000

51.000

41.000

10.000

51.000

10

3715

51140

A 05

30.700

2.000

32.700

30.000

2.000

32.000

11

3810

52110

A 04

2.323.000

73.000

2.396.000

2.323.000

76.000

2.399.000

12

3930

67141

T

100.000

1.000

101.000

100.000

1.000

101.000

13

4200

54010

A 09

10.000

50.000

60.000

60.000

50.000

110.000

14

4300

52190

A 10

75.000

-6.000

69.000

75.000

-6.000

69.000

3

4300

54105

A 09

10.000

10.000

20.000

10.000

10.000

20.000

15

4300

54690

A 10

25.000

-19.000

6.000

25.000

-19.000

6.000

3

4500

54077

A 09

 

 

 

0

1.000

1.000

16

4500

97120

A 09

54.800

-300

54.500

49.800

-1.000

48.800

16

 

 

 

Summe

133.000

 

 

133.000

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

3640

71535

 

2.760.000

45.000

2.805.000

 

 

 

17

4011

71500

 

1.000.000

161.000

1.161.000

 

 

 

18

 

 

 

Summe

206.000

 

 

 

 

 

 

Erläuterung der Veränderungen

 

  1. Verlagerung der Veranschlagung für das Gutshaus Steglitz vom Kapitel 3300 zum Kapitel 3306.

 

  1. Zur Gegenfinanzierung von Ausgabesteigerungen (Erl.-Nr. 4,5,8,9,10,11,12,13,14,15)

 

  1. Absenkung in Verbindung mit der Auflage Nr. 2 zur Neupflanzung von Straßenumen

 

  1. Für die Durchführung einer Veranstaltung zur Verleihung eines Integrationspreises der BVV Steglitz-Zehlendorf

 

  1. r die Arbeit der Frauenbeauftragten

 

  1. Fehlerkorrektur Personalveranschlagung Ordnungsamt/Märkte

 

  1. Neuer Titel 54613 zur separaten Ausweisung der Ausgaben für nachweispflichtige Vordruck und Dokumente - Veranschlagungsvorgabe

 

  1. r die Errichtung einer Gedenkstele für Karl Wolffssohn

 

  1. r die Durchführung von Kulturveranstaltungen

 

  1. r die Schülerruderverbände

 

  1. r die Geräteausstattung der Sportanlagen

 

  1. r die Ersatzpflanzung von Straßenbäumen (63.000 €), für Kleinreparaturen auf Kinderspielplätzen (3.000 € in 2021) sowie für die Umsetzung von Maßnahmen, die sich aus der AG Grunewaldseen der BVV Steglitz-Zehlendorf ergeben (10.000 €).

 

  1. r Seniorenveranstaltungen

 

  1. Für die Umsetzung von Zukunftswerkstätten und anderen Bürgerbeteiligungsformaten (30.000 €) und für Feinscreening-Maßnahmen im Bereich des Milieuschutzes (20.000 €)

 

  1. r die Ermöglichung von Maßnahmen, die mit Mitteln aus dem Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK 2030) gefördert werden können.

 

  1. r die Abführung des Umsatzsteueranteils aus dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen an das Finanzamt für Körperschaften ab 2021 nach Änderung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand - Veranschlagungsvorgabe

 

  1. Erhöhung der für die Baumaßnahme „Sanierung der Gottfried-Benn-Bibliothek“ veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen entsprechend der Erhöhung der Gesamtkosten nach den genehmigten Bauplanungsunterlagen von 3.260.000 € um 45.000 € auf 3.305.000 €.

 

  1. Erhöhung der für die Baumaßnahme „Sanierung der Jugendfreizeiteinrichtung Haus der Jugend Zehlendorf veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen entsprechend der Erhung der Gesamtkosten nach den genehmigten Bauplanungsunterlagen von 2.680.000 € um 161.000 € auf 2.841.000 €.

 

Auflagen, Ersuchen und Ermächtigungen

 

  1. Das Bezirksamt wird ermächtigt, bei der Herstellung des Druckstücks des Bezirkshaushaltsplans (einschl. der beigefügten Anlagen) Fehler zu berichtigen und die Erläuterungen, Vermerke und Bezeichnungen entsprechend anzupassen.

 

  1. Sobald die Einnahmen bei Kapitel 4300, Titel 11193 den Betrag von 75.000 € übersteigen, wird der übersteigende Betrag dem Kapitel 3810, Titel 52190 zweckgebunden für die Neupflanzung von Straßenbäumen zugeführt.

 

 

 

Buchta

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 32. Sitzung am 11.09.2019 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt den Bezirkshaushaltsplan Steglitz-Zehlendorf für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG mit folgenden Abschlusszahlen:

  r das Haushaltsjahr 2020:

  Einnahmen ............................................. 634.082.300 €

  Ausgaben ............................................... 634.082.300 €

  Verpflichtungsermächtigungen ............... 13.568.000 €

 

  r das Haushaltsjahr 2021:

  Einnahmen ............................................. 649.312.200 €

  Ausgaben ............................................... 649.312.200 €

  Verpflichtungsermächtigungen .............. 8.480.000 €

 

unter Einschluss nachstehender Änderungen, Ergänzungen und von Auflagen, Ersuchen und Ermächtigungen:

Ansatzänderungen 2020 und 2021 (Beträge in €)

Kapitel

Titel

KB

Ansatz 2020 (alt)

mehr/ weniger

Ansatz 2020 (neu)

Ansatz 2021 (alt)

mehr/

weniger

Ansatz 2021 (neu)

Erl.-

Nr.

Einnahmen

 

3300

12401

E 01

100.000

-100.000

0

100.000

-100.000

0

1

3306

12401

E 01

120.000

100.000

220.000

120.000

100.000

220.000

1

3400

11201

E 03

1.200.000

79.000

1.279.000

1.200.000

79.000

1.279.000

2

3400

11202

E 03

970.000

79.000

1.049.000

970.000

79.000

1.049.000

2

4300

11193

E 01

100.000

-25.000

75.000

100.000

-25.000

75.000

3

 

 

 

Summe

133.000

 

 

133.000

 

 

Ausgaben

 

3300

51701

A 08

53.700

-53.700

0

53.000

-53.000

0

1

3300

51910

A 02

2.700

-2.700

0

2.700

-2.700

0

1

3306

51701

A 08

2.100.000

54.000

2.154.000

2.090.000

53.000

2.143.000

1

3306

51910

A 02

40.400

2.700

43.100

40.400

2.700

43.100

1

3320

54053

A 09

8.000

1.000

9.000

8.000

1.000

9.000

4

3330

54079

A 09

1.000

5.000

6.000

1.000

5.000

6.000

5

3400

42801

 

2.515.000

60.000

2.575.000

2.550.000

60.000

2.610.000

6

3401

42801

 

206.000

-60.000

146.000

209.000

-60.000

149.000

6

3500

51101

A 09

1.691.000

-1.680.000

11.000

1.691.000

-1.680.000

11.000

7

3500

54613

A 09

0

1.680.000

1.680.000

0

1.680.000

1.680.000

7

3630

51910

A 02

11.100

3.000

14.100

10.900

0

10.900

8

3630

54053

A 09

2.000

3.000

5.000

2.000

3.000

5.000

9

3704

68617

T

41.000

10.000

51.000

41.000

10.000

51.000

10

3715

51140

A 05

30.700

2.000

32.700

30.000

2.000

32.000

11

3810

52110

A 04

2.323.000

73.000

2.396.000

2.323.000

76.000

2.399.000

12

3930

67141

T

100.000

1.000

101.000

100.000

1.000

101.000

13

4200

54010

A 09

10.000

50.000

60.000

60.000

50.000

110.000

14

4300

52190

A 10

75.000

-6.000

69.000

75.000

-6.000

69.000

3

4300

54105

A 09

10.000

10.000

20.000

10.000

10.000

20.000

15

4300

54690

A 10

25.000

-19.000

6.000

25.000

-19.000

6.000

3

4500

54077

A 09

 

 

 

0

1.000

1.000

16

4500

97120

A 09

54.800

-300

54.500

49.800

-1.000

48.800

16

 

 

 

Summe

133.000

 

 

133.000

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

3640

71535

 

2.760.000

45.000

2.805.000

 

 

 

17

4011

71500

 

1.000.000

161.000

1.161.000

 

 

 

18

 

 

 

Summe

206.000

 

 

 

 

 

 

Erläuterung der Veränderungen

 

1. Verlagerung der Veranschlagung für das Gutshaus Steglitz vom Kapitel 3300 zum Kapitel 3306.

 

2. Zur Gegenfinanzierung von Ausgabesteigerungen (Erl.-Nr. 4,5,8,9,10,11,12,13,14,15)

 

  1. Absenkung in Verbindung mit der Auflage Nr. 2 zur Neupflanzung von Straßenumen

 

  1. Für die Durchführung einer Veranstaltung zur Verleihung eines Integrationspreises der BVV Steglitz-Zehlendorf

 

  1. r die Arbeit der Frauenbeauftragten

 

  1. Fehlerkorrektur Personalveranschlagung Ordnungsamt/Märkte

 

  1. Neuer Titel 54613 zur separaten Ausweisung der Ausgaben für nachweispflichtige Vordruck und Dokumente - Veranschlagungsvorgabe

 

  1. r die Errichtung einer Gedenkstele für Karl Wolffssohn

 

  1. r die Durchführung von Kulturveranstaltungen

 

  1. r die Schülerruderverbände

 

  1. r die Geräteausstattung der Sportanlagen

 

  1. r die Ersatzpflanzung von Straßenbäumen (63.000 €), für Kleinreparaturen auf Kinderspielplätzen (3.000 € in 2021) sowie für die Umsetzung von Maßnahmen, die sich aus der AG Grunewaldseen der BVV Steglitz-Zehlendorf ergeben (10.000 €).

 

  1. r Seniorenveranstaltungen

 

  1. Für die Umsetzung von Zukunftswerkstätten und anderen Bürgerbeteiligungsformaten (30.000 €) und für Feinscreening-Maßnahmen im Bereich des Milieuschutzes (20.000 €)

 

  1. r die Ermöglichung von Maßnahmen, die mit Mitteln aus dem Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK 2030) gefördert werden können.

 

  1. r die Abführung des Umsatzsteueranteils aus dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen an das Finanzamt für Körperschaften ab 2021 nach Änderung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand - Veranschlagungsvorgabe

 

  1. Erhöhung der für die Baumaßnahme „Sanierung der Gottfried-Benn-Bibliothek“ veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen entsprechend der Erhöhung der Gesamtkosten nach den genehmigten Bauplanungsunterlagen von 3.260.000 € um 45.000 € auf 3.305.000 €.

 

  1. Erhöhung der für die Baumaßnahme „Sanierung der Jugendfreizeiteinrichtung Haus der Jugend Zehlendorf veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen entsprechend der Erhung der Gesamtkosten nach den genehmigten Bauplanungsunterlagen von 2.680.000 € um 161.000 € auf 2.841.000 €.

 

Auflagen, Ersuchen und Ermächtigungen

 

  1. Das Bezirksamt wird ermächtigt, bei der Herstellung des Druckstücks des Bezirkshaushaltsplans (einschl. der beigefügten Anlagen) Fehler zu berichtigen und die Erläuterungen, Vermerke und Bezeichnungen entsprechend anzupassen.

 

  1. Sobald die Einnahmen bei Kapitel 4300, Titel 11193 den Betrag von 75.000 € übersteigen, wird der übersteigende Betrag dem Kapitel 3810, Titel 52190 zweckgebunden für die Neupflanzung von Straßenbäumen zugeführt.

 

 
 

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