Auszug - Vandalismus ist unsozial  

 
 
17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung
TOP: Ö 3.1
Gremium: Ausschuss für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 04.01.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
0438/V (neu) Vandalismus ist unsozial
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:339/V
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU- und AfD-Fraktion
Verfasser:1. Hippe, Mier
2. Döhnert
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

Die Grüne-Fraktion beantragt, die Streichung der Begründung. Die antragstellenden Fraktionen der CDU und AfD übernehmen diese Änderung.

 

Zur aufgeworfenen Frage der SPD-Fraktion, ob Strafanzeigen auch bei geringen Schäden und aussichtsloser Täterermittlung, z.B. bei Kritzeleien auf einer Bank, durch die Schulleitungen erfolgen sollen, führt die CDU-Fraktion aus, dass sich der Antrag auf das Bezirksamt und nicht auf Schulleitungen bezieht, da Schulpersonal nicht dem Bezirksamt, sondern dem Landesschulamt untersteht.

 

Die FDP-Fraktion bittet um Auskunft, ob im Bezirk das im Antrag Geforderte bereits konsequent praktiziert wird. BzStR Karnetzki verweist auf das Protokoll der letzten Sitzung, wonach ausgeführt wurde, dass bei Vandalismus an öffentlichen Gebäuden mit Ausnahme „kleinerer Schäden“ grundsätzlich Strafanzeige mit Ausnahme bei unter 14-Jährigen gestellt werde. Das Schul- und Sportamt habe in Vorbereitung der heutigen Sitzung bestätigt, dass bereits im Sinne des Antrags gehandelt werde. 

 

Die FDP-Fraktion bittet um Angaben zur Höhe der Schäden durch Vandalismus an öffentlichen Gebäuden, der Anzahl der Strafanzeigen sowie der Höhe der durch Strafanzeigen und entsprechende zivilrechtliche Verfahren zurückgeflossenen Gelder pro Jahr. Es wird weiterhin die Frage aufgeworfen, was das Amt aufgrund dieses Antrages anders machen würde. BzStR Karnetzki bezieht sich auf seine vorherigen Ausführungen und weist darauf hin, dass die nun angefragten Zahlen bei der bisherigen Antragsberatung, sowohl im Fachausschuss als auch in der letzten Sitzung dieses Ausschusses, nicht angefordert wurden. Wie das Amt den Antrag umsetzt, würde nach Beschluss des Antrages geprüft werden. Die FDP-Fraktion bittet um Auflieferung der Zahlen bis zur kommenden BVV-Sitzung.

 

Auf Nachfrage der Linksfraktion erklärt die CDU-Fraktion, dass sich der Antrag nicht vordringlich mit Kindern und Jugendlichen, sondern mit allen möglichen Täterkreisen beschäftigt. Der Antrag sei sinnvoll auszulegen und Strafanzeige bei Nichtstrafmündigen zu stellen sei Blödsinn - und Blödsinn würde die CDU-Fraktion nicht vom Bezirksamt verlangen. Bei Schadensersatz sieht dies zivilrechtlich jedoch anders aus, auch ein unter 14-Jähriger kann bei mutwilliger Beschädigung haftbar gemacht werden. Sinn des Antrages ist, den Wert, öffentliches Eigentum gegen mutwillige, sinnlose Angriffe zu schützen, zu verteidigen.

 

Der Antrag wird mit 8 Ja-Stimmen bei 4 Nein-Stimmen und einer Enthaltung in der geänderten Fassung beschlossen.

 
 

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