Drucksache - 0438/V (neu)
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, grundsätzlich im Falle der vorsätzlichen Beschädigung öffentlichen Eigentums, insbesondere in Schulen, Strafanzeige zu stellen und die Schädiger zivilrechtlich in Anspruch zu nehmen.
Begründung:
Nicht erst seit den Ereignissen von Hamburg besteht ein Mangel an Wertschätzung von dem aus Steuergeldern angeschafften Eigentums. Gegenstände, die der Allgemeinheit zur Verfügung stehen, werden mutwillig zerstört, ohne dass die Schädiger Konsequenzen spüren. Damit muss Schluss sein. Ein weiteres Einreißen solchen Verhaltens muss unterbunden werden. Auch die mutwillige Zerstörung von vier Fensterscheiben im Rahmen eines sog. Abiturstreiches sprengt die Grenzen des Hinnehmbaren.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 12. Juli 2017
Für die Fraktion der CDU Für die AfD-Fraktion
Hippe Mier Döhnert
Der Antrag wurde am 03.11.2017 in der 7. Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Kultur beraten und bei einer Abstimmung mit 14 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bei 1 Enthaltung angenommen.
Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrages empfohlen.
Rolle, Lars Ausschussvorsitzender
Der Antrag wurde am 04.01.2018 in der 17. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, grundsätzlich im Falle der vorsätzlichen Beschädigung öffentlichen Eigentums, insbesondere in Schulen, Strafanzeige zu stellen und die Schädiger zivilrechtlich in Anspruch zu nehmen.“
Begründung: Entfällt.
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 8 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Buchta Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 16. Sitzung am 17.01.2018 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, grundsätzlich im Falle der vorsätzlichen Beschädigung öffentlichen Eigentums, insbesondere in Schulen, Strafanzeige zu stellen und die Schädiger zivilrechtlich in Anspruch zu nehmen.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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