Auszug - Abwägung bei der möglichen Aufnahme von Flüchtlingen aus Tschetschenien
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Herr Henning stellt einen Antrag auf Nichtbefassung wegen nicht gegebener Zuständigkeit des Bezirks und daher des Ausschusses. Da es keine formale Gegenrede gibt, wird dem Antrag auf Nichtbefassung stattgegeben. |
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