Auszug - Sitzungsgelder für Beiratsmitglieder  

 
 
65. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses
TOP: Ö 4.7
Gremium: Haushaltsausschuss Beschlussart: im Ausschuss zurückgezogen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Do, 07.07.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
1661/IV Sitzungsgelder für Beiratsmitglieder
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Piraten-FraktionPiraten-Fraktion
Verfasser:Lüders, Boroviczény 
Drucksache-Art:AntragAntrag
 
Wortprotokoll

Nachdem in der letzten Sitzung darum gebeten wurde, einen Vertreter des Rechtsamtes einzuladen, erläutert Herr Schur die rechtlichen Grundlagenr die Zahlung von Sitzungsgeldern an Beiräte (Anlage). Demnach ist der Bezirksbehindertenbeirat nach dem Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) in den Bezirken einzurichten und daher steht den Beiratsmitgliedern nach § 1 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen (BezVEDVO) ein Sitzungsgeld wie Bezirksverordneten für Ausschusssitzungen (20 €) zu; gleiches gilt für den Widerspruchsbeirat in Sozialhilfeangelegenheiten

 

Herr Schur führt weiter aus, dass dies jedoch ausdrücklich nicht für den bezirklichen Integrationsbeirat sowie den bezirklichen Denkmalbeirat gilt, da diese nicht gesetzlich vorgegeben sind, sondern auf freiwilliger Basis eingerichtet wurden; Entschädigungen wären daher unzulässig. Gleiches gilt für die Seniorenvertretung.

 

Die Piraten-Fraktion stellt fest, dass demnach das Bezirksamt unrechtmäßig gehandelt habe, da es dem Behindertenbeirat bisher kein Sitzungsgeld gewährt habe. Dazu teilt BzBm mit, dass dies bisher die Auffassung des Bezirksamtes war, die sich nach einer rechtlichen Überprüfung aufgrund der Geltendmachung des Anspruchs auf Sitzungsgelder durch den Vorsitzenden des Behindertenbeirates geändert hat.

 

Der Vorsteher Herr Rögner-Francke führt aus, dass die Thematik auch in der AG Rat der Vorsteher und Vorsteherinnen erörtert wurde und die Mehrzahl der Bezirke keine Sitzungsgelder an die bezirklichen Behindertenbeiräte gezahlt habe. Zwischenzeitlich wurden bereits die Anwesenheitslisten der Sitzungen des Behindertenbeirats beim BVV-Büro eingereicht und die Sitzungsgelder werden zeitnah ausgezahlt. Der Vorsteher weist darauf hin, dass dementsprechend der betreffende Ausgabetitel im Kapitel der BVV verstärkt werdensste.

 

Die antragstellende Piraten-Fraktion zieht den Antrag daraufhin zurück

 
 

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