Auszug - Sitzungsgelder für Beiratsmitglieder
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BzBm Kopp teilt mit, dass das Rechtsamt zu dem Ergebnis gekommen ist, dass der Bezirksbehindertenbeirat als gesetzlich vorgegebener Beirat Anspruch auf Sitzungsgeld hat. Die Auszahlung, auch rückwirkend, wird nach Vorlage der entsprechenden Anwesenheitslisten durch das BVV-Büro erfolgen. Ob dies analog auch für den Integrationsbeirat gilt, wird separat geprüft. Aus Sicht des Bezirksamtes steht Beiräten ohne gesetzliche Grundlage jedenfalls kein Sitzungsgeld zu.
Die CDU-Fraktion beantragt die Vertagung des Antrags und bittet, zur nächsten Sitzung einen Vertreter des Rechtsamts einzuladen, um die rechtlichen Grundlagen zu erläutern.
Die Piraten-Fraktion führt aus, dass die entsprechenden Rechtsverordnungen sehr unkonkret sind und eine berlinweit einheitliche Regelung wünschenswert wäre.
Der Antrag wird vertagt. |
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