Auszug - Fußgängerüberweg Ostpreußendamm entschärfen
Herr Bezirksstadtrat Karnetzki teilt mit, dass südlich des Fußgängerüberweges (FGÜ) die straßenverkehrliche Anordnung des vollflächigen Gehwegparkens nach Verkehrszeichen (Z) 315-66/-68/67 StVO bestehe. Durch abgestellte Fahrzeuge (teilweise kleine Anhänger) gebe es an dieser Stelle ein Sichtproblem auf die querenden Fußgänger. Der zuständige Fachbereich Tiefbau sei durch die Straßenverkehrsbehörde gebeten worden, auf einer Länge von ca. acht Metern südlich des FGÜ das Parken durch den Einbau von Gehwegpollern wirksam zu verhindern, um die Sichtbeziehungen zu verbessern. Am gegenüberliegenden Fahrbahnrand sei das Parken nicht zulässig, so dass es keinerlei Sichtprobleme gibt. Auch nördlich der Querungshilfe bestehe keinerlei Sichtproblematik. Die Fraktion der Grünen regt an, statt Fahrradständer statt der Poller aufzustellen. Die antragstellenden Fraktionen ziehen den Antrag zurück, da er durch Amtshandeln erledigt worden sei. |
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