Drucksache - 1632/IV (neu)
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Die BVV möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, das Abstellen von Fahrzeugen im Ostpreußendamm auf Höhe der Hausnummer 108 unmittelbar vor und nach dem Fußgängerüberweg auf beiden Straßenseiten in einer Länge von jeweils eines halben Fahrzeuges rechtlich und tatsächlich zu verhindern.
Begründung:
Durch unmittelbar vor und nach dem Fußgängerüberweg geparkte Fahrzeuge, u.a. dauergeparkte Fahrzeuganhänger mit Planen, wird die Sicht auf und für Fußgänger erheblich eingeschränkt. Dies hat bereits zu einem Verkehrsunfall mit Personenschaden geführt.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 11. April 2016
Für die Fraktion der CDU Für die GRÜNE-Fraktion
H i p p e L ü c k e Köhne/Schellenberg
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Der Antrag wurde am 03.05.2016 in der 44. Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung beraten und von den Antrag stellenden Fraktionen zurückgezogen, da der Antrag durch Amtshandeln erledigt ist.
Köhne Ausschussvorsitzender
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