Auszug - B-Plan für OHH-Gesundheitspark
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Die Piraten-Fraktion erläutert die aus ihrer Sicht erforderliche Notwendigkeit eines entsprechenden Bebauungsplanes, um die gewünschte Wohnbebauung rechtsicher realisieren zu können.
Der Vorsitzende weist auf die Langfristigkeit eines Bebauungsplanverfahrens hin und erläutert darüber hinaus, dass die Genehmigung der Wohnbebauung nach dem Verfahren des § 34 Baugesetzbuch für den Investor eine rechtliche Planungsvoraussetzung sei.
Allgemein herrsche Einigkeit, an diesem Standort Wohnungsbau zu realisieren.
Die Piraten-Fraktion zweifelt, ob an diesem Standort die Regelungen des § 34 Baugesetzbuch Anwendung finden dürfen und wirbt für die Unterstützung des Antrages.
Die Grüne-Fraktion fragt, ob der vorliegende städtebauliche Vertrag gegen eine Wohnbebauung spräche.
Frau Lappe erläutert, dass der städtebauliche Vertrag ein Konzept absichere. Dieses Konzept beinhalte „Wohnungsbau und Gesundheit“, an bestimmten Orten konzentriert. Inzwischen sei eine Kulisse entstanden; es stelle sich nunmehr die Frage, ob durch diese Kulisse die Regelungen nach § 34 Baugesetzbuch greifen. Der städtebauliche Vertrag muss jedoch im Blick behalten werden, ohne eine entsprechende Anpassung des Vertrages könnten keine Wohnungen genehmigt werden. Das Konzept zur medizinischen Versorgung müsse an dieser Stelle angepasst werden.
Bei einer Aufstellung eines Bebauungsplanes sei mit einer Dauer von ca. 3-5 Jahren zu rechnen.
Der Antrag wird mit 12 Gegenstimmen (bei 1 Zustimmung und 1 Enthaltung) abgelehnt. |
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