Auszug - SPD-Millionenschaden an der Truman Plaza in den Griff bekommen  

 
 
58. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses
TOP: Ö 4.1
Gremium: Haushaltsausschuss Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 05.11.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
1464/IV SPD-Millionenschaden an der Truman Plaza in den Griff bekommen
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:950
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU- und GRÜNE-Fraktion
Verfasser:1. Hippe, Kronhagel
2. Köhne/Schellenberg
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

Der Ausschussvorsitzende teilt mit, dass er die zuständige Staatssekretärin der Senatsfinanzverwaltung, Frau Dr. Sudhof, zu diesem TOP eingeladen habe, aber weder sie noch ein Vertreter ihrer Behörde aus terminlichen Gründen erscheinen konnte. Es wurde jedoch angeboten, dass je ein Vertreter von Sen Fin und der BIM zur chsten Sitzung am 03.12.2015 teilnehmenrden. Die CDU-Fraktion teilt mit, dass der Antrag aufgrund der zu wahrenden Fristen nicht vertagt werden könne, man jedoch gern eine Stellungnahme von Sen Fin hören würde. Die CDU-Fraktion beantragt daher, die Angelegenheit als Besprechungspunkt auf die Tagesordnung der chsten Sitzung zu setzen.

 

Die CDU-Fraktion erklärt, dass sich der in der Überschrift des Antrags gewählte Begriff „Millionenschaden“ auf Äerungen der SPD-Fraktion in einem Gastbeitrag im Tagesspiegel vom 02.10.2015 bezieht. Zur Frage, ob es im Falle des Nichtzustandekommens des Vertrags über den Verkauf des Grünstreifens einen rückwirkenden Nutzungsentschädigungsanspruch gibt, zitiert die CDU-Fraktion aus dem Vertrag: Weder der Verkäufer noch der Käufer ist verpflichtet, die gezogenen Nutzungen herauszugeben.“ Die Nutzung für denufer stellt hierbei der Besitz an der Fläche dar und für den Verkäufer den Kaufpreis, also die Zinsen. Weiter heißt es im Vertrag „Der Verkäufer ist verpflichtet, den gezahlten Kaufpreis ohne Zinsen zurückzuzahlen und dem Käufer die r den Verkäufer nützlichen Verwendungen zu ersetzen.“ Durch die vorfristige Übergabe des Objekts an den Käufer sind für diesen Nutzungen entstanden, für das Land Berlin jedoch nicht, da der Kaufpreis nicht geflossen ist. Aus diesem Grund werde sehr wohl ein Anspruch für die Vergangenheit gesehen. Ferner ist zu prüfen, ob der Vertrag durch treuwidriges Verhindern des Eintritts der Bedingung (Zustimmung/Ablehnung des Parlaments) durch die Senatsfinanzverwaltung zustande gekommen ist. Sollte dies der Fall sein, ist die Staatssekretärin in Regress zu nehmen. Diese komplizierten Sachverhalte müssen von einem kompetenten Rechtsanwalt im Auftrag des Bezirksamtes geprüft werden.

 

Die Grüne-Fraktion plädiert für die Zustimmung des Antrags, da aufgrund der besonders schwierigen Rechtsmaterie ein externer Spezialist die Prüfung vornehmen sollte, was jedoch keinesfalls als Misstrauen gegenüber dem bezirklichen Rechtsamt auszulegen ist.

 

Die Grüne-Fraktion tritt dem Antrag bei.

 

Die SPD-Fraktion stellt fest, dass der Vertrag aufgrund der „Parlamentsklausel“ als nicht zustande gekommen gilt, wenn die Zustimmung des Parlaments fehlt. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass das Verkaufsgeschäft nicht von Sen Fin, sondern vom Liegenschaftsfonds im Auftrag des Bezirksamts durchgeführt wurde.

 

Die Piraten-Fraktion lt die Prüfung der Angelegenheit zwar für sinnvoll, moniert aber das mit der Überschrift des Antrags vorweg genommene vermeintliche Ergebnis der Prüfung.

 

CDU-Fraktion erklärt dazu, dass die SPD im Tagesspiegel feststellt habe, dass ein Millionenschaden eingetreten sei. Wenn dies denn so sei, und insoweit nähme man die SPD ernst, sei dieser jedoch nicht im Bezirksamt eingetreten, sondern auf der Vertragsebene durch Sen Fin, weil diese durch Nichtbeachtung der „Parlamentsklausel“ den Vertrag nicht ins Abgeordnetenhaus gegeben habe. Hätte das Parlament diesen abgelehnt, gäbe es keine Ansprüche aus dem Vertrag. Sen Fin hätte den Vertrag mit einer Stellungnahme, wonach der Vertrag für rechtswidrig gehalten und nicht abgeschlossen werden sollte, ins Parlament gebenssen. Dies wurde jedoch aufgrund der Entscheidung der Staatssekretärin unterlassen.

 

Die Grüne-Fraktion stimmt zu, dass die Überschrift provokativ ist, aber die SPD habe zuvor in der Presse behauptet, BzStRin Markl-Vieto hätte einen Millionenschaden herbeigeführt. Sollte dieser tatsächlich entstanden sein, wurde er jedoch aus anderen Gründen herbeigeführt, nämlich weil entweder ein „grottenschlechter“ Vertrag geschlossen oder sehenden Auges ein Schwebezustand von über 2 ½ Jahren herbeigeführt wurde. Der Antrag beinhaltet die Prüfung aller Ansprüche gegen alle Beteiligten, auch gegen Senatsmitarbeiter und die Fa. Stofanel, um Verjährung zu verhindern - auch auf die Gefahr hin, dass der Rechtsstreit auf Bezirksebene geführt werden muss. Der Bezirk sollte sich jedoch nicht dem Vorwurf aussetzen, nicht rechtzeitig einen Mahnbescheid erlassen zu haben, um Nutzungskosten für 2012 zu sichern.

 

Die SPD-Fraktion weist darauf hin, dass der Stichtag für die Bewertung des Grundstücks offensichtlich vom Bezirksamt vorverlegt wurde und fragt nach den Gründen dafür. Weiterhin wird die namentliche Nennung von Bezirksverordneten in Antragsbegründungen als schlechter politischer Stil kritisiert. Es sei ferner am nebulösen Gerede der CDU-Fraktion zu erkennen, dass diese die Akten nicht gelesen habe. Nach einer umfangreichen Akteneinsicht ist die SPD-Fraktion der Auffassung, dass der Bezirk aufgrund der Vorverlegung des Stichtags, des Auftrags an den Liegenschaftsfonds und der Mitgliedschaft von BzBm Kopp im Aufsichtsrat des Liegenschaftsfonds auf jeden Fall in der Angelegenheit beteiligt ist. Ein Rechtsgutachten zum Verkaufsvertrag, das im Auftrag der BIM erstellt wurde, kommt zu dem Ergebnis, dass kein Verschulden auf Senatsseite eingetreten ist.

 

Die CDU-Fraktion verweist darauf, dass die SPD-Fraktion selbst in dem Tagesspiegelartikel Sen Fin dafür kritisiert habe, mehrere Jahre zu brauchen und dann den schwarzen Peter dem Bezirksamt zuzuschieben.

 

Der BV-Vorsteher äert sein Erstaunen über die prompte Reaktion seitens Sen Fin in Form eines Eilschreibens, das noch vor der BVV-Sitzung einging, in die der Antrag eingebracht wurde. re Sen Fin die Angelegenheit wirklich so wichtig, re auch zur heutigen Sitzung ein Vertreter erschienen.

 

Die SPD-Fraktion verweist auf ihren in der III. Wahlperiode gestellten Antrag, wonach die Baugenehmigung erst nach Verkauf des Grünstreifens erteilt werden sollte; dieser Antrag wurde seinerzeit abgelehnt. Aufgrund der zahlreichen Großen Anfragen der SPD-Fraktion in der BVV hätte das Bezirksamt schon früher hellhörig und tätig werden können.

 

Die CDU-Fraktion stellt klar, dass es keine Grundlage für die Forderung von Nutzungsentschädigung gab, solange der Vertrag nicht gescheitert war. Gescheitert sei er erst Mitte dieses Jahres. Das „schwarz-grüne“ Bezirksamt versuche nunmehr das Problem zu lösen, das Sen Fin geschaffen hat.

 

Die SPD-Fraktion führt aus, dass laut Vertrag der Kaufpreis verzinst werde, eine Regelung über die Nutzung gebe es nicht. Ein Anspruch über die Nutzung dürfte jedoch bestehen.

 

Auf Nachfrage der Piraten-Fraktion teilt BzBm Kopp mit, dass die Höhe der entstehenden Kosten unbekannt ist, aber ab 2016 Mittel für Rechtsstreitigkeiten zur Verfügung stehen.

 

Die CDU-Fraktion beantragt die Dringlichkeit des Antrags, da zum 31.12.2015 Ansprüche zu verjähren drohen. Die SPD-Fraktion beantragt, den Antrag auf die nächste Sitzung zu vertagen, um die Vertreter von Sen Fin und der BIM zu den schwerwiegenden Vorwürfen anzuhören.

 

Der Antrag auf Vertagung wird mit 5 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Der Antrag wird mit 9 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen und einer Enthaltung beschlossen.

 

Die Dringlichkeit des Antrags wird mit 9 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen beschlossen.

 
 

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