Drucksache - 1464/IV
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Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, um das durch die Senatsverwaltung für Finanzen, dort Staatssekretärin Sudhoff (SPD) entstandene rechtliche Chaos um die Ansprüche gegen den Erwerber/Nutzer sofort zu beenden, wenigstens vor dem 31.12.2015, an einen Rechtsanwalt zur Geltendmachung aller Ansprüche gegen alle Beteiligten, ggf. auch Amtshaftungsansprüche, insbesondere gegen die Staatssekretärin, abzugeben, insbesondere um Verjährung zu verhindern. Dabei sollen auch die Fragen - der Verjährungshemmung wegen schwebender Verhandlungen sowie - ob durch die Nichtvorlage des Vertrages zur Zustimmung/Ablehnung an das Abgeordnetenhauses durch die Staatssekretärin die Wirksamkeitsbedingung wegen Paragraph 162 BGB eingetreten ist und damit dem Land Berlin der von der SPD unterstellte Millionenschaden entstanden ist, geprüft werden.
Der Rechtsanwalt soll zur Dokumentation weiterer sekundärer Amtshaftungsansprüche insbesondere auch jede ungenügende - oder jede nicht erfolgte Mitwirkung der Senatsverwaltung rechtssicher dokumentieren.
Begründung:
Auf Grund des Abschlusses eines unzureichenden Vertrages durch den Liegenschaftsfonds unter Aufsicht der Senatsverwaltung für Finanzen und im weiteren fehlerhafter Sachbehandlung der Senatsverwaltung ist es zu einer chaotischen Lage gekommen, derer sich die Senatsverwaltung unter untauglicher Zuhilfenahme der Herren Buchta und Semler der SPD Fraktion entledigen will und die Verantwortung auf das Bezirksamt abschieben möchte.
Da der Bezirk die von ihm nicht geschaffene Lage nicht alleine bereinigen kann, muss dies ein Rechtsanwalt gegen alle Beteiligten tun, da oberstes Interesse ist, Schaden vom Land Berlin abzuwenden und so viel wie möglich für dieses einzunehmen. Der Bezirk wird somit für die insoweit untätige oder unfähige Senatsverwaltung die Interessen Berlins wahren müssen.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 12. Oktober 2015
Für die Fraktion der CDU
H i p p e K r o n h a g e l
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Der Antrag wurde am 05.11.2015 in der 58. Sitzung des Haushaltsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 9 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.
Die GRÜNE-Fraktion ist dem Antrag beigetreten.
Es wurde mit 9 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung die Dringlichkeit der Beschlussempfehlung beschlossen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Buchta Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 44. Sitzung am 18.11.2015 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, um das durch die Senatsverwaltung für Finanzen, dort Staatssekretärin Sudhoff (SPD) entstandene rechtliche Chaos um die Ansprüche gegen den Erwerber/Nutzer sofort zu beenden, wenigstens vor dem 31.12.2015, an einen Rechtsanwalt zur Geltendmachung aller Ansprüche gegen alle Beteiligten, ggf. auch Amtshaftungsansprüche, insbesondere gegen die Staatssekretärin, abzugeben, insbesondere um Verjährung zu verhindern. Dabei sollen auch die Fragen - der Verjährungshemmung wegen schwebender Verhandlungen sowie - ob durch die Nichtvorlage des Vertrages zur Zustimmung/Ablehnung an das Abgeordnetenhauses durch die Staatssekretärin die Wirksamkeitsbedingung wegen Paragraph 162 BGB eingetreten ist und damit dem Land Berlin der von der SPD unterstellte Millionenschaden entstanden ist, geprüft werden.
Der Rechtsanwalt soll zur Dokumentation weiterer sekundärer Amtshaftungsansprüche insbesondere auch jede ungenügende - oder jede nicht erfolgte Mitwirkung der Senatsverwaltung rechtssicher dokumentieren.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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