Auszug - Abgabe der Wohnhäuser Dreilindenstr. 81, 83 und 85 sowie der Seniorenwohnhäuser Mudrastraße 1, 5, 9 und 11 an die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH mit dem Ziel der Veräußerung der Wohnhäuser durch die BIM per Direktvergabe an eine städtische Wohnungsbaugesellschaft  

 
 
28. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Immobilienverwaltung
TOP: Ö 3.1
Gremium: Ausschuss für Bauen und Immobilienverwaltung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 25.06.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Auf dem Grat 2, 14195 Berlin
Ort: Dienstgebäude Auf dem Grat, Zimmer 34
1266/IV Abgabe der Wohnhäuser Dreilindenstr. 81, 83 und 85 sowie der Seniorenwohnhäuser Mudrastraße 1, 5, 9 und 11 an die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH mit dem Ziel der Veräußerung der Wohnhäuser durch die BIM per Direktvergabe an eine städtische Wohnungsbaugesellschaft
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:910
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
 
Wortprotokoll

Die Fraktion der CDU erinnert an die Diskrepanzen, die in den letzten Ausschusssitzungen deutlich wurden und der  Wunsch entstand, die weitere Nutzung der Wohnhäuser  im Sinne des Seniorenwohnens sicherzustellen. Dazu müsse die Zweckbindung im Entwurf verankert sein.

Die Fraktion der Grünen macht deutlich, dass diese Zweckbindung in der vorliegenden Beschlussfassung integriert sei, jedoch nur für die Häuser in der Mudrastraße. Für die Dreilindenstraße habe eine solche Zweckbindung nicht festgelegt werden können, weil auch zuvor für diese Objekte eine formale Zweckbindung nicht bestanden habe.

Herr Bezirksstadtrat Karnetzki äußert sich noch zu einer anderen, getrennten Beschlussfassung, die dem Bauausschuss nicht überwiesen worden sei. In dieser gehe es auch um Häuser in der Tautenburger Straße, die dem Bezirk gar nicht gehören würden. Zwei Objekte seien mit Generalmietvertrag angemietet, stünden aber auf einem Grundstück des Bezirks. Aufgrund dieser spezifischen Situation sei in diesem Beschlussantrag auch nicht die Rede von „einer“ städtischen Wohnungsbaugesellschaft, an die verkauft werden solle, sondern von einer „konkreten“ Wohnungsbaugesellschaft. Alle Objekte würden aber bereits einer formalen Zweckbindung unterstehen, die planungsrechtlich festgelegt sei.

Die Fraktion der Piraten betont, die Häuser in der Mudra- und Dreilindenstraße nicht abzugeben und stattdessen in der „Hand“ des Bezirks zu belassen. Nur so könne sichergestellt werden, dass diejenigen Senioren, die auf preiswerte Wohnungen angewiesen seien, diese auch tatsächlich beziehen könnten. Außerdem sollen die Mieter der Objekte, die dort ja oftmals schon seit mehreren Jahrzehnten leben würden, auf diese Weise bleiben dürfen.

Sie führt weiter aus, dass hier ganz klar der Senat in der Pflicht stehe, die Bezirke finanziell besser auszustatten, damit diese die Häuser, die dem Seniorenwohnen dienen, ordnungsgemäß in Stand halten bzw. modernisieren könnten. Insbesondere wird in diesem Zusammenhang ein Versagen der SPD und ihres Finanzsenators sowie der CDU gesehen.

Die Fraktion der Grünen widerspricht dieser Einschätzung. Man müsse erkennen, dass das Land Berlin schon seit mehreren Jahrzehnten einen erheblichen Schuldenberg angesammelt habe und man deshalb nicht beliebig viel Geld für Investitionen zur Verfügung habe.

Darum müssten sich die Bezirke auf ihre Kernaufgaben begrenzen. Es gäbe aber auch noch weitere Akteure, die sich im sozialen Bereich engagieren würden. Zum Beispiel die städtischen Wohnungsbaugesellschaften, die unter städtischer Aufsicht stünden und somit günstige Mieten für Seniorenwohnungen anbieten würden. An diese sollte man im Sinne der betroffenen Senioren die Häuser verkaufen.

Die Fraktion der SPD erläutert,  dass sie dagegen sei, die Häuser abzugeben. Grund sei, dass Objekte, die nun aus einer aktuellen Notlage heraus verkauft würden, nie wieder zurückbekommen könne.

Die Fraktion der Piraten legt dar, dass der Verkauf an eine städtische Wohnungsbaugesellschaft keine Lösung sei, weil diese ja auch erst vom Senat finanziell so ausgestattet werden müssten, dass sie die Objekte sanieren könnten. Sollten diese öffentlichen Mittel nicht fließen, so müsste die Wohnungsbaugesellschaft zwangsläufig die Mieten erhöhen, was schlussendlich zu Lasten der Senioren ginge.

Der Antrag wird mit Acht Ja-Stimmen, Fünf Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung angenommen.

 
 

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