Auszug - Abgabe der Wohnhäuser Dreilindenstr. 81, 83 und 85 sowie der Seniorenwohnhäuser Mudrastraße 1, 5, 9 und 11 an die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH mit dem Ziel der Veräußerung der Wohnhäuser durch die BIM per Direktvergabe an eine städtische Wohnungsbaugesellschaft  

 
 
26. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Immobilienverwaltung
TOP: Ö 8.1
Gremium: Ausschuss für Bauen und Immobilienverwaltung Beschlussart: vertagt
Datum: Do, 30.04.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Auf dem Grat 2, 14195 Berlin
Ort: Dienstgebäude Auf dem Grat, Zimmer 34
1266/IV Abgabe der Wohnhäuser Dreilindenstr. 81, 83 und 85 sowie der Seniorenwohnhäuser Mudrastraße 1, 5, 9 und 11 an die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH mit dem Ziel der Veräußerung der Wohnhäuser durch die BIM per Direktvergabe an eine städtische Wohnungsbaugesellschaft
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:910
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
 
Wortprotokoll

Die Fraktion der Piraten bemängelt eine fehlende Befristung für die Veräußerung durch die BIM

Die Fraktion der Piraten bemängelt eine fehlende Befristung für die Veräerung durch die BIM. Hier solle klar festgehalten werden bis wann veräert werde, weil die Kosten für den Bezirk weiterlaufen. Ohne diese Befristung werde seinerseits keine Zustimmung erteilt. Die Fraktion halte den Entwurf für unbefriedigend.

 

Die Fraktion der SPD sieht dies nicht so problematisch. Vielmehr hat sie die Vermutung, dass gemäß dem Schlussentwurf zwar davon gesprochen werde, dass die Zweckbindung, Seniorenwohnen in der Mudrastrasse erhalten, bleiben muss, im weiteren Verlauf allerdings inhaltlich hiervon keine Rede mehr sein werde.

Dies müsse inhaltlich auch unterlegt werden.

 

Die Fraktion der SPD führt weiter aus, wenn man selber nicht in der Lage sei, die finanziellen Mittel für eine Sanierung bereitzustellen und nach der Sanierung die Wohnungen wieder an die Senioren zu vermieten, dränge sich die Frage auf, dass auch hier eine Wohnungsbaugesellschaft dies nur unter einer empfindlichen Erhöhung der Mieten bewerkstelligen könne. Dies würde dazu führen, dass die Zweckbindung Seniorenwohnung zwar auf dem Papier steht, aber das günstige Wohnen, wie z.Zt. durch den Bezirk ermöglicht, nicht mehr stattfinden könne. Von daher sieht die Fraktion diesen Vorgang mit großer Skepsis.

 

Die Fraktion der CDU erklärt, dass es nicht möglich sei, vernünftigen adäquaten Lebensraum nur aus dem Bezirkshaushalt anzubieten. Die Folgenren Vernachlässigungen anderer Belange, z.B. der Schulbau. Sie stimmt den Äerungen der Fraktion der SPD teilweise zu, dass diese Investitionen nicht getätigt werden können, wenn man an der Nutzung nichts ändere.

Es wurde auch festgestellt, dass der Bezirk nicht in der Lage sei, weitere notwendige Finanzierungen auf Dauer zu tätigen, auch sei es keine kommunale Aufgabe, diese Wohnungen vorzuhalten. Es gäbe hierfür geeignete Träger, die dies besser können. Deshalb werde auch keine Alternative zu einer Abgabe in der Form, in der die Beschlussfassung geschrieben wurde, gesehen.

 

Die Fraktion der Grünen schließt sich der Meinung der Fraktion der CDU insofern an, dass Schulbauten vorrangige Aufgabe für den Bezirk seien. Hier aus einer Oppositionshaltung heraus nun so zu tun als müsse man allen Ansprüchen gerecht werden, auch wenn dies finanziell nicht möglich sei, wird für ein windiges Argument gehalten. Sie bemängelt noch einmal die Haltung des Landes Berlin, dass in Folge der für den Bezirk nicht ausreichend bereit gestellten Mittel für Sanierungen, diese Häuser verkommen lasse. Da andere Aufgaben vorrangig seien bliebe nun nur noch übrig diese Häuser abzustoßen! Auch kann man hier nicht mehr von Seniorenwohnen sprechen, da es sich hier fast nur noch um Ruinen handelt, in denen niemand mehr wohne. Hier von Seniorenwohnen zu sprechen sei ein Irrtum.

 

Die Fraktion prognostiziert ebenfalls hohe Folgemieten und nimmt auch die Landeshaushälter hier mit in die Pflicht, ihrerangeblich sozialen Ader zu folgen“ und zusätzliche Gelder zur Verfügung zu stellen, damit diese Gebäude weiterhin Seniorenwohnen gewährleisten können. Sie regt an, dass diese Erwartungen an das Land Berlin, durch einen Beschluss im Bezirk deutlich gemacht werde. Des Weiteren merkt sie an, dass die Gewährleistung Seniorenwohnen nur im Antrag Mudrastraße erwähnt werde und dies im anderen Antrag fehle.

 

Abschließend wird die Frage gestellt, wie der Sanierungsstau bei den usern in der Dreilindenstraße aussähe. Stadtrat Herr Karnetzki stellt klar, dass die Abgabe der Häuser nicht dazu führt, dass in der baulichen Unterhaltung für Schulen mehr Mittel zur Verfügung stehen. Er erläutert die Zusammenhänge, die zur Bereitstellung der Mittel in der baulichen Unterhaltunghren. Ob es eine Gesellschaft gäbe, die diese Häuser übernehmen werde, sei noch unklar.

 

Erst einmal bräuchte es aber nun den Beschluss der BVV, um die BIM überhaupt zu beauftragen eine städtische Baugesellschaft zu suchen. Nach seiner Kenntnis habe der Bezirksbürgermeister bereits Gespräche geführt, aber es seien ihm keine Bedingungen bekannt, zu denen eine Wohnungsbaugesellschaft bereit sei, diese Häuser zu übernehmen.

 

Zur Dreilindenstraße gäbe es keine Kostenschätzung zum Sanierungsbedarf. Der bauliche Bedarf sei aber ähnlich, wie in der Mudrastraße. Von 108 Wohnungen in dreiusern standen im November 2014, 20 Wohnungen leer. Bei der Mudrastraße herrsche ein deutlich höherer Leerstand.

 

Herr Engelmann von der Seniorenvertretung erklärt, dass es immer mehr Anfragen zu bezahlbaren Wohnraumbe. Er geht davon aus, dass der derzeitige Bedarf in den nächsten Jahren zunehmen werde. Deshalb unterstützt er, dass für bezahlbaren Wohnraum im Bezirk gesorgt werde.

 

Die Fraktion der SPD möchte gerne wissen, wie viel Mittel im baulichen Unterhalt zunftig, aufgrund der von der CDU und GRÜNEN gewollten Veräerung, nicht mehr zur Verfügung stehen werde. Des Weiteren wird gesagt, dass die Fraktion der Vorlage insbesondere nicht zustimmt solange nicht klargestellt sei, welche Folgen diesr die Bewohner haben werde. Es fehle die Aussage, wie sich die Miete für das Seniorenwohnen dann entwickeln werde.

 

Herr Karnetzki erklärt, dass sich der 1%tige Anteil der Wiederbeschaffung, aus der sich die anteilige Summe für die bauliche Unterhaltung errechnet, für die Dreilindenstraße auf 92.276 Euro beläuft, für die Mudrastraße sind dies 110.172 Euro. Diese Summen werden zur Bestimmung, der hierfür anfallenden Mittel im baulichen Unterhalt, mit dem Überschuss aus dem Produkt verrechnet.

 

Die Fraktion der Grünen merkt an, dass das Verhältnis Leerstand zu Wohnen sehr kritisch zu bewerten sei und dies nicht dafür spricht, dass man hier ein Seniorenwohnen aufrecht erhalten kann.

Die derzeitige Situation sei ein unerträglicher Zustand für den es eine Lösung zu finden gelte, und der Senat solle endlich seiner sozialen Verantwortung gerecht werden.

 

Die Fraktion der SPD sieht die Verantwortung nicht bei der Senatsverwaltung, da es sich hierbei um bezirklichen Wohnraum handele.

 

Die Fraktion der Grünen erwidert, dass die entsprechenden Mittel für die Instandhaltung und Sanierungen von Gebäuden vom Senat nicht in ausreichender Höhe zur Verfügung gestellt worden seien.

 

Dies wiederum streitet die Fraktion der SPD ab. Sie ist der Auffassung, dass diese Mittel zur Verfügung gestellt wurden, der Bezirk diese Mittel jedoch nicht dafür verwendet habe.

 

Die Fraktion der Grünen chte im Schlussentwurf die Zweckbindungen haben und zwarr alle Häuser, und nicht nur für die Mudrastraße. Sie fragt, warum die Zweckbindung nur für die Mudrastraße im Beschluss verankert worden sei.

 

Herr Karnetzki erläutert noch einmal, dass die Wohnhäuser unterschiedlich gehandhabt werden, weil die  formale Zweckbindung Seniorenwohnen in der Dreilindenstraße nicht vorhanden sei, obwohl diese als Seniorenwohnen budgetiert ist, Es gäbe hier auchngere Bewohner, da keine Auflagen diesbezüglich bestehen.

 

Die Fraktion der Piraten beantragt den Antrag zu vertagen, da hier noch ein erheblicher Beratungsbedarf vorhanden sei.

 

Der Antrag wird vertagt mit dem Hinweis, dass ein weiterer Beratungstermin hierzu vereinbart werde. Möglicherweise würde es hierzu noch eine Sondersitzung geben.

 
 

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