Auszug - Fortgesetzter Verfassungsbruch der Senatsverwaltung für Finanzen?
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BzBm Kopp führt aus, dass es nicht zutreffend sei, dass der Bezirk eine um 8 Mio. € geringere Zuweisung, als mit dem Haushaltsgesetz beschlossen, erhalten hat. Wie der als Tischvorlage verteilten Übersicht „PSB-Zuweisungsveränderung 2015 neu zu alt“ (Anlage) zu entnehmen ist, verringerte sich das zugewiesene Produktsummenbudget um 136.000 €.
Wie der ebenfalls als Tischvorlage vorliegenden Übersicht der Gegenüberstellung der Ansätze und Zuweisungsfortschreibung 2015 (Anlage) zu entnehmen ist, ergibt sich daraus eine leicht erhöhte Einnahmevorgabe. Da sich die Ausgaben u.a. durch Vorgaben von Sen Fin gegenüber den gespiegelten Ansätzen für 2015 erhöht haben, besteht eine Unterdeckung in Höhe von 6,2 Mio. €. Zuzüglich des Bezirksanteils an den pauschalen Minderausgaben von den geforderten 25 Mio. € in Höhe von 2,3 Mio. € ergibt dies einen Handlungsbedarf in Höhe von über 8 Mio. €. Bei der Verteilung der fortgeschriebenen Zuweisung 2015 auf die Abteilungen hat sich gegenüber den Ausgabebedarfen eine Unterfinanzierung in Höhe von 5,7 Mio. € ergeben.
Die CDU-Fraktion beantragt die Vertagung des Antrags.
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