Drucksache - 1205/IV  

 
 
Betreff: Fortgesetzter Verfassungsbruch der Senatsverwaltung für Finanzen?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU-Fraktion
Verfasser:Hippe, Rolle 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
18.02.2015 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Haushaltsausschuss Empfehlung
05.03.2015 
46. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses vertagt   
09.04.2015 
47. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses vertagt   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsantrag vom 09.02.2015
2. Zurückziehung vom 14.04.2015

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht,

 

  1. das Rechtsamt prüfen zu lassen, ob die Einschätzung der CDU-Fraktion zutrifft, dass die Senatsverwaltung für Finanzen mit einer Zuweisung an den Bezirk, die ca. 8 Mio. € unter der Zuweisung, die durch Beschluss des Abgeordnetenhauses dem Bezirk aufgrund des Haushaltsgesetzes zusteht, fortgesetzt (wie schon 2012/2013, 2010/2011, etc.) rechtswidrig handelt und den Bezirk um ca. 8 Mio. € schädigt.

 

  1. zu prüfen, welche Rechtsmittel bei welchem Gericht dem Bezirk zur mindestens Feststellung der Rechtswidrigkeit dieses Handelns zur Verfügung stehen (staatliche Organe genießen Schutz der jeweiligen Verfassung vor Übergriffen dritter Organe zumindest durch die Kompetenzordnung, hier ignoriert die Senatsverwaltung für Finanzen schlicht das vom Abgeordnetenhaus beschlossene Haushaltsgesetz, was ihr nicht zusteht (Vorrang des Gesetzes)).

 

  1. die BVV bis zum 31.03.2015 zu unterrichten und sich auf deren sodann zu fassenden Beschluss einzustellen, das zuständige Gericht auch anzurufen.

 

Begründung:

 

Es reicht!

 

Das Abgeordnetenhaus hat durch Gesetz beschlossen, dass dem Bezirk Steglitz-Zehlendorf für 2015 € 503.480.700,00 zugewiesen werden.

Die Senatsfinanzverwaltung weigert sich, dieses Gesetz ernst zu nehmen und weist stattdessen nur ca. € 495 Mio. für 2015 zu, was zur Verhängung einer Haushaltssperre führte.

Das Abgeordnetenhaus scheint es nicht zu stören, dass die Verwaltung entgegen der Verfassung von Berlin das Haushaltsgesetz nicht ausführt, sondern sich verfassungswidrig über den Gesetzgeber hinwegsetzt und dessen Willen schlicht ignoriert.

Die Kompetenzordnung des Grundgesetzes und der Verfassung von Berlin bietet auch den Kompetenzträgern einen Mindestschutz, dieser ist vorliegend verletzt, demzufolge muss dies auch gerichtlich feststellbar sein.

Nach hiesiger Auffassung handelt es sich beim Verhalten der Senatsfinanzverwaltung um einen Haushaltsputsch wider den Rechtsstaat.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 09. Februar 2015

 

 

Für die Fraktion der CDU

 

 

H i p p e              R o l l e

 

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Der Antrag wurde am 14.04.2015 von der Antrag stellenden Fraktion zurückgezogen.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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