Auszug - Zusätzliche Grundschul-Raumkapazitäten im Bereich um die Truman-Plaza  

 
 
18. öffentliche Sitzung des Schulausschusses
TOP: Ö 5.2
Gremium: Schulausschuss Beschlussart: vertagt
Datum: Di, 06.08.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
0584/IV Zusätzliche Grundschul-Raumkapazitäten im Bereich um die Truman-Plaza
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:401
 Ursprungaktuell
Initiator:Bürgerinnen und BürgerBürgerinnen und Bürger
Verfasser:Bürgerinnen und Bürger 
Drucksache-Art:EinwohnerantragBeschluss
 
Wortprotokoll

Die Ausschussvorsitzende begrüßt die drei Vertrauenspersonen des vorliegenden Einwohnerantrags, Frau Streit, Herrn Pfeifer und Prof

Die Ausschussvorsitzende begrüßt die drei Vertrauenspersonen des vorliegenden Einwohnerantrags, Frau Streit, Herrn Pfeifer und Prof. Rolff.

Prof. Rolff bittet das Amt um die Beantwortung der folgenden drei Fragen: 1) Warum ist bei der Ausschreibung der Schulleiterstelle für die Quentin-Blake-Grundschule nicht darauf hingewiesen worden, dass es sich um eine bilinguale Schule handelt?  2) Einem Pressebericht zufolge soll der Investor des Parks Range Geländes in Lichterfelde Süd bereit sein, dort eine staatliche Schule zu bauen. Warum ist diese Möglichkeit bei der Entwicklung der Truman Plaza ausgeschlossen worden?  3) Warum soll der neue Regelschulzweig nicht länger, wie ursprünglich angedacht, in der Biesalski-Schule, sondern nunmehr in der Quentin-Blake-Schule eingerichtet werden? 

Zu 1) Frau Waldschütz von der Schulaufsicht beantwortet Frage 1 wie folgt: Die Quentin-Blake-Schule ist keine englische, sondern eine staatliche Europa-Schule. Daher könne die Schulleiterstelle nur in der gewählten Form ausgeschrieben werden. Den Eltern sei es unbenommen, Anzeigen im englischsprachigen Raum aufzugeben. Die Prüfung der Bewerbungsunterlagen habe dann aber im ganz normalen Auswahlverfahren zu erfolgen. Selbstverständlich sei es dabei von Vorteil, wenn ein Bewerber gut englisch spricht.

BzStR’in Richter-Kotowski beantwortet die Fragen 2 und 3 wie folgt:

Zu 2)  BzStR’in Richter-Kotowski erklärt, ihr sei nicht bekannt, dass der Investor von Parks Range ein entsprechendes Angebot gemacht hat. Sie gehe davon aus, dass Bezirk und Land dort mit eigenen Mitteln eine Schule errichten werden.

Zu 3) In Abstimmung mit der Schulaufsicht und der Senatsschulverwaltung wurde entschieden, dass der neue deutsche Regelschulzweig an der Quentin-Blake-Schule eingerichtet werden soll, da die Kombination 2:1 (zwei bilinguale Züge und ein deutscher Regelzug) den „normalen“ Typus einer Europa-Schule darstellt.

Prof. Rolff weist darauf hin, dass das Angebot einer bilingualen Schule speziell auch für die Familien ausländischer Wissenschaftler sehr attraktiv ist, weshalb sich auch die benachbarte Freie Universität für die Einrichtung und Förderung von Europa-Schulen einsetze. Es sollte daher kein Problem sein, in der Quentin-Blake-Schule einen dritten bilingualen Zug zu füllen. BzStR’in Richter-Kotowski erklärt, dass bereits jetzt zahlreiche Bewerbungen aus Charlottenburg-Wilmersdorf für die Quentin-Blake-Schule eingehen. Das Amt müsse jedoch zuvörderst eine Schulplanung für Kinder machen, die in den Bezirk bzw. in den Einschulungsbereich der Quentin-Blake-Schule zuziehen, ohne in jedem Falle die besonderen Voraussetzungen für die bilinguale Schule zu erfüllen. Da in diesem Bereich ein deutscher Regelzug benötigt wird, werde nunmehr zu den beiden bestehenden bilingualen Zügen noch ein deutscher Regelzug eingerichtet. Im Übrigen nehme auch die John-F.-Kennedy-Schule Schüler aus dem internationalen Bereich auf.

Herr Pfeifer erklärt, dass mehr als Zweidrittel aller Schüler der Quentin-Blake-Schule aus dem Bezirk kommen und dass für die John-F.-Kenndy-Schule andere Zulassungsvoraussetzungen gelten, z.B. ein amerikanischer Pass, so dass sich Eltern stattdessen um einen Platz an der Quentin-Blake-Schule bemühen.

Die SPD-Fraktion erklärt, mit 78 Anmeldungen sei die Quentin-Blake-Schule effektiv bereits jetzt dreizügig. Durch die Einrichtung eines deutschen dritten Regelzugs würde die Schule zurückgebaut. Es gehe jedoch nicht an, dass die durch die Neubaugebiete entstehenden Probleme auf Kosten bestehender Schulen gelöst werden. Zudem werbe der Investor mit der Existenz einer Europa-Schule an dieser Stelle. BzStR’in Richter-Kotowski verwahrt sich gegen den Vorwurf, die Schule „herunterzufahren“; vielmehr würde aus der bisher zweizügigen Schule jetzt eine dreizügige.

Die Ausschussvorsitzende weist darauf hin, dass die Diskussion, in welcher Form die Bilingualität der Schule fortgeführt werden soll, nicht direkt etwas mit der Forderung des vorliegenden Einwohnerantrags zu tun hat, umgehend für zusätzliche Raumkapazitäten im Bereich um die Truman-Plaza zu sorgen.

BzStR’in Richter-Kotowski erklärt, mit der Fertigstellung eines Ersatzbaus sei frühestens 2024 zu rechnen. Prof. Rolff und Frau Streit erklären, aufgrund der großen Raumnot wären die Eltern auch mit einer kurzfristigen Container-Lösung einverstanden. Das Amt solle sich aber in jedem Falle mit dem Wunsch der Eltern befassen und auf eine Lösung hinarbeiten. Aufgrund eigener langjähriger Erfahrung spricht sich die Ausschussvorsitzende gegen eine Containerlösung als Dauerlösung aus; die SPD-Fraktion hält sie für akzeptabel. Dies gelte umso mehr, als hier ein neuer Campus entstehe. Die CDU-Fraktion erklärt, das Amt solle zunächst prüfen, ob es möglich ist, in den bestehenden Schulen neue Klassenräume einzurichten; erst dann sollte an die Möglichkeit mobiler Klassenräume gedacht werden.

Die CDU-Fraktion bittet um die Vertagung des Antrags, da sie noch internen Beratungsbedarf hat. Frau Streit begrüßt eine solche Vertagung, da dem Schulausschuss dann vor einer Entscheidung Gelegenheit gegeben würde, den neuen Campus zu besuchen und an der Vision dessen mitzuarbeiten, was hier entstehen könnte.

In Hinblick darauf, dass die nächste Sitzung des Schulausschusses zeitgleich mit den Haushaltsberatungen stattfindet, erklärt die Ausschussvorsitzende, sie werde in Absprache mit den Fraktion prüfen, ob ein früherer Termin möglich ist.

Die weitere Behandlung des Antrags wird vertagt.

 
 

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