Auszug - Sicherer Übergang im Fischtalpark
Die antragstellende Fraktion begründet den Antrag mit Beobachtungen eines Fraktionsmitgliedes, dass gefahrlose Querung der Riemeisterstraße im Bereich des Fischtalparks manchmal nicht möglich sei, weil die Sichtbeziehungen durch parkende Fahrzeuge gestört werden würden. BzStR erläutert, dass in Höhe des Fischtalparks auf der nordöstlichen Seite der Riemesterstraße ein eingeschränktes Halteverbot bestehe. Auf der südwestlichen Straßenseite dürfe auf der Fahrbahn geparkt werden. Ob bei der in der Begründung des Antrags genannten Befestigung der Parkzugänge auch die Bordsteine abgesenkt wurden, müsse noch geprüft werden. Sollte dies der Falls ein, bestünde bereits ein Parkverbot im Bereich der Parkzugänge. Daraufhin ändert die antragstellende Fraktion den Antrag wie folgt: „Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, durch welche geeigneten Maßnahmen sicherzustellen ist, dass der Übergang zwischen den beiden Teilen des Fischtalparks an der Riemeisterstraße von parkenden Autos frei gehalten wird. Begründung: unverändert.“ Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 10 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei 4 Enthaltungen angenommen.
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