Auszug - Computerraum Dreilinden-Grundschule erhalten!  

 
 
45. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Liegenschaften und Gebäudeverwaltung
TOP: Ö 3.7
Gremium: Ausschuss für Bauen, Liegenschaften und Gebäudeverwaltung Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 08.06.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Auf dem Grat 2, 14195 Berlin
Ort: Dienstgebäude Auf dem Grat, Zimmer 34
1946/III Computerraum Dreilinden-Grundschule erhalten!
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:1272
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU- und FDP-Fraktion
Verfasser:1. Hippe, Berning
2. Breidenbach
 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragBeschluss
 
Wortprotokoll

Herr Hemsing als Leiter der Dreilinden-GS und Herr Schröder als deren IT-Beauftragter werden von der Vorsitzenden vorgestellt und eingeladen, sich an der Diskussion zu beteiligen

Herr Hemsing als Leiter der Dreilinden-GS und Herr Schröder als deren IT-Beauftragter werden von der Vorsitzenden vorgestellt und eingeladen, sich an der Diskussion zu beteiligen.

Einleitend erläutert der Stadtrat, dass es sich bei den Vorgängen nicht um einen „Behördenstreit“ handele, sondern dass sich der Sachverhalt deutlich anders als impliziert darstelle.

2003 gab es einen Versuch, die Nutzung der Kellerräume als IT-Räume zu legalisieren. Der entsprechende Bauantrag war jedoch nicht genehmigungsfähig, da zu viele Mängel vorhanden waren. Die Bau- und Wohnungsaufsicht (BWA) ist dem Nutzer jedoch entgegen gekommen und hat im Juli 2004 die Duldung der Nutzung unter folgenden Voraussetzungen ausgesprochen mit der Auflage, umgehend den baurechtswidrigen Zustand zu beheben:

-              Nutzung der Räume wurde auf 15 Personen beschränkt.

-              Die Räume müssen an den Hausalarm angeschlossen werden, der Alarm muss überall zu hören sein.

-              Eine Notausgangsbeschilderung ist anzubringen.

-              Es sind Brandschutzwände zu den übrigen Kellerräumen herzustellen.

Im Rahmen der turnusmäßigen Brandsicherheitsschau im März 2011 wurde von Seiten des BWA festgestellt, dass der baurechtswidrige Zustand nicht nur nicht behoben wurde, sondern die baurechtswidrige Nutzung ausgeweitet wurde. So wurden die Nutzung auf 25 Arbeitsplätze erweitert und die sonstigen Auflagen auch nicht erfüllt. Es blieb der Bau- und Wohnungsaufsicht nichts anderes übrig, als die Nutzung in dieser Form und Frequenz zu unterbinden. Allerdings wurde im Nachgang auf Vorschlag des Stadtrats mit dem Schulamt auch der Vorschlag erörtert, den geduldeten Zustand wieder herzustellen und umgehend nach anderen Räumen zu suchen. Eine Rückführung auf den Status Quo sei Mindestvoraussetzung. Es sei ein praktikabler Weg, dies mit einem klaren Zeitplan zu unterlegen und die Einhaltung zu kontrollieren. Grundlage für das Handeln der Bau- und Wohnungsaufsicht sei die Bauordnung Berlin. Eine Lösung sei im Einvernehmen mit allen Beteiligten zu finden.

Die Vertreter der Schule beschreiben zunächst ihre Schule, die als eine kleine Grundschule geschildert wird, deren Raumkapazitäten ausgeschöpft seien.

Die CDU-Fraktion fragt, warum die Auflagen nicht erfüllt wurden.

Die Vertreter der Schule erläutern, dass die seinerzeitige Nutzung durch 15 Personen zunächst an den Teilnehmerzahlen der Computer-AG gemessen gewesen wäre. Seitdem hätte sich der Schulalltag jedoch geändert, IT-Unterricht gehöre mittlerweile zum Standard. Dies hätte die Schule berücksichtigen müssen und somit blieb zunächst nicht anderes übrig, als die Nutzung der Kellerräume zu erweitern. Alternative Räumlichkeiten sind entweder nicht geeignet oder schlicht nicht vorhanden. Ein weiterer Aspekt sei die Sicherung vor Einbrüchen gewesen, derer es schon einige gegeben habe. Die Kelleräume seien durch Stahltüren gesichert, so dass es keine Einbrüche in die IT-Räume gab. Die Einrichtung ansonsten ist eher an der Notwendigkeiten orientiert und wurde mit viel ehrenamtlichen Engagement errichtet. Die Reduzierung auf 15 Personen würde die Schule nicht vor unüberwindliche Hindernisse stellen.

Die SPD-Fraktion dankt den Vertreter der Schule für ihr Engagement, erklärt aber, dass die Forderungen der Bau- und Wohnungsaufsicht nachvollziehbar seien. Der Brandschutz habe absoluten Vorrang und es sei nicht vorzustellen, was bei einem Brandfall passieren könne. Die Schule sollte, falls dies noch nicht geschehen sei, die Mängelbehebung beim Schulamt als Bedarfsträger einfordern. Für eine weitere Nutzung müsse wenigstens die Mindestvoraussetzung erfüllt sein.

Die CDU-Fraktion erklärt, sie könne eine ausreichende Problemlösungskompetenz auf Sachbearbeiterebene nicht erkennen und macht hierfür auch die politische Ebene der Stadträtin und des Stadtrats verantwortlich.

Die Fraktion der Grünen schlägt folgende Änderung vor:

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Auftrag der Schule gem. Berliner Schulgesetz zur Vermittlung von Medienkompetenz weiterhin für die Schülerinnen und Schüler in der Dreilinden-Grundschule erfüllt werden kann und deren seit 20 Jahren benutzter Computerraum dementsprechend hergerichtet bzw. ausgestattet werden kann.

Begründung: unverändert.“

Die FDP-Fraktion plädiert für eine umfassende Problemlösungsstrategie.

Bei einer Abstimmung wird der Antrag in der geänderten Fassung mit 13 Ja-Stimmen bei keiner Nein-Stimme und keiner Enthaltung angenommen.

 
 

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