Drucksache - 1946/III
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass der Auftrag der Schule gem. Berliner Schulgesetz zur Vermittlung von Medienkompetenz weiterhin für die Schülerinnen und Schüler in der Dreilinden-Grundschule erfüllt wird und deren seit 20 Jahren benutzter Computerraum nicht dem internen Behördenstreit zwischen Bauamt und Schulamt geopfert wird.
Begründung:
In der Dreilinden-Grundschule werden seit Jahren Schülerinnen und Schüler an Computern geschult und Unterrichtsprogramme laut Berliner Schulgesetz durchgeführt. Die Computer wurden mit Bezirksmitteln sowie mit Elternunterstützung angeschafft. Es kann daher nicht sein, dass der bis 2004 als Computerarbeitsraum geduldete Bereich im Jahre 2011 in Frage gestellt wird, obwohl nur formale Bedenken (Raumhöhe < 2,50 m, geringe Belichtung (bei Computerarbeit hilfreich) dagegen stehen. Das Bauamt widerlegt ein öffentliches Interesse an der Unterbindung der Nutzung durch Schülerinnen und Schüler durch ein siebenjähriges (!) Zuwarten im Übrigen selbst.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 16. Mai 2011
Für die Fraktion der CDU Für die Fraktion der FDP
Hippe Berning Breidenbach
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Der Antrag wurde am 08.06.2011 in der 45. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Liegenschaften und Gebäudeverwaltung beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Auftrag der Schule gem. Berliner Schulgesetz zur Vermittlung von Medienkompetenz weiterhin für die Schülerinnen und Schüler in der Dreilinden-Grundschule erfüllt wird und deren seit 20 Jahren benutzter Computerraum dementsprechend hergerichtet bzw. ausgestattet werden kann.“
Begründung: Unverändert.
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Sitter-Pozin Ausschussvorsitzende
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Die BVV hat in ihrer 50. Sitzung am 22.06.2011 beschlossen:
Das Bezirksamt wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Auftrag der Schule gem. Berliner Schulgesetz zur Vermittlung von Medienkompetenz weiterhin für die Schülerinnen und Schüler in der Dreilinden-Grundschule erfüllt wird und deren seit 20 Jahren benutzter Computerraum dementsprechend hergerichtet bzw. ausgestattet werden kann.
Rögner-Francke BVVorsteher
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