Auszug - "Sinnvolles" Warten mit Hotspot in Bürgeramt-Warteräumen
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BzStR'in Richter-Kotowski führt aus, dass gemäß eines neuen Urteils des Bundesgerichtshofs der Anschlussinhaber für die Sicherung und Verwendung eines W-LAN-Anschlusses verantwortlich ist. Dies bedeutet, dass der Zugang verschlüsselt und an jeden Nutzer ein Passwort vergeben werden müsste. Ferner müssten die Nutzer und deren Zugangszeiten aufgelistet werden. Dies würde einen unverhältnismäßig hohen Aufwand für die Mitarbeiter des Bürgeramtes darstellen.
Bei einer Abstimmung wird der Antrag mit 1 Ja-Stimme, 7 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen abgelehnt. |
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