Auszug - Einhaltung von Lohnsicherheit bei der PIN AG
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Die CDU-Fraktion hinterfragt die
Zuständigkeit des Bauausschuss und fragt, durch wen erfolgte die Auswahl der
PIN-AG. Auch hinterfragt die Fraktion die in der Begründung des Antrags
gemachten Aussagen und bittet das Bezirksamt diesbezüglich um Stellungnahme. BzStR Stäglin teilt mit, dass das
Bezirksamt nicht die Begründungen von Anträgen kommentiere. Die Ausschreibung
wurde durch das Landesverwaltungsamt durchgeführt. Bei einer entsprechenden
Beschlussfassung würde das Bezirksamt das Votum als politisches Statement in Form
eines Briefes an das Landesverwaltungsamt bzw. den Anbieter transportieren.
Auch die erfolgte Zuweisung des Antrags in den Ausschuss für Bauen und
Liegenschaften seitens des Ältestenrates kann nicht begründet werden, er geht
davon aus, dass hier die Zugehörigkeit der Poststelle zur SE Immo der Grund
ist. Die Fraktion der GRÜNEN fragt, ob
ein entsprechender Vertrag durch das Bezirksamt gekündigt werden könne. Der
Stadtrat verneint dies, da die Zuständigkeit beim Landesverwaltungsamt liege. Bei einer Abstimmung wird der Antrag
mit 6 Ja-Stimmen bei einer Nein-Stimmen und 6 Enthaltungen angenommen. |
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