Auszug - Schadstofffreie Elektrofahrzeuge
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Die SPD-Fraktion erläutert den
Antrag und stellt heraus, dass Elektrofahrzeuge aufgrund des begrenzten Radius
nur für bestimmte Bereiche sinnvoll seien. Sie verweist darauf, dass die
Gemeinde Kleinmachnow dies schon ausführe. Die CDU-Fraktion erklärt, sie
unterstütze grundsätzlich die Intention des Antrags, würde diesen jedoch weiter
fassen wollen. So sollten vielmehr auch schadstoffarme Fahrzeuge aufgenommen
werden. Allerdings solle die Wirtschaftlichkeit vorab geprüft werden. BzStR Stäglin erläutert, dass vor
Anschaffung eines Fahrzeugs eine Nutzen/Kosten-Analyse erstellt werde und
verweist auf eine bereits bestehende Beschlusslage der BVV hinsichtlich der
Prüfung von erdgasbetriebenen Fahrzeugen. Die GRÜNE-Fraktion verweist
ebenfalls auf die bestehende Beschlusslage, stellt jedoch anheim, dass eine
Wirtschaftlichkeit bei Einbeziehung einer zu installierenden Infrastruktur in
Frage gestellt werde, wenn die Kosten für diese Infrastruktur zu hoch seien. BzStR Stäglin erläutert, dass jede
investive Beschaffung in diesem Kontext auch bedeute, dass ggf. eine
Infrastruktur sicher gestellt werden müsse. Daher bedeute dies, dass ggf. auch
eine bezirkliche Infrastruktur neu geschaffen werden müsse. Außerdem müsse die
Eignung eines solchen Fahrzeugs für den Betrieb sichergestellt sein. Die
Elektrozapfsäulen, über die derzeit aufgrund einer Drucksache diskutiert wird,
würden jedoch durch private Betreiber, nicht durch das Bezirksamt aufgestellt
werden. Die FDP-Fraktion formuliert als
Konsensvorschlag einen Änderungsantrag, der von allen Fraktionen mitgetragen
wird. Der Antrag wird wie folgt geändert: „Das Bezirksamt wird ersucht zu
prüfen, ob bei Neuanschaffung von Kraftfahrzeugen schadstoffarme Fahrzeuge bzw.
Elektrofahrzeuge berücksichtigt werden können. Ferner ist zu prüfen, ob bei Neubauten
bzw. Renovierungen bezirklicher Betriebsflächen für Kfz-Abstellplätze und
Garagen notwendige Anschlüsse bzw. Elektroanschlüsse erstellt werden können.“ Bei einer Abstimmung wird der Antrag
in der geänderten Fassung mit 13 Ja-Stimmen bei keiner Nein-Stimme und keiner
Enthaltung angenommen. |
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