Auszug - Planungsrechtliche Voraussetzungen für AUDI-Ansiedlung schaffen
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Es
wird folgender Änderungsantrag von den Fraktionen der CDU und den Grünen
vorgelesen: Überschrift:
Gestrichen wird „AUDI“, geschrieben wird „Seniorenwohnen und
Einfamilienhäuser“. Text
wird ab erstem Komma wie folgt ersetzt: „bei
Bedarf ein Bebauungsplanverfahren für die Errichtung einer Seniorenwohnstätte
nebst entlang der Bülowstraße zu errichtender Einfamilienhäuser nach den
Maßgaben des diesbezüglichen Diskussionsstandes im Stadtplanungsausschuss für
das Grundstück Fürstenstraße / Bülowstraße einzuleiten. Die
Errichtung eines Autohauses auf dem Grundstück lehnt die
Bezirksverordnetenversammlung ab“. Die
Begründung wird gestrichen. Die
Fraktion der SPD hat bei dem Änderungsantrag Beratungsbedarf. Sie sieht keine
Substanz in der Änderung. Die
Fraktion der FDP ist der Meinung, dass durch diese Änderung festgelegt werde,
was dort gebaut werden dürfe und was nicht. Dies behindere andere Investitionen.
Die Fraktion wird dies wahrscheinlich ablehnen. Die
Fraktion der CDU kann die Äußerung der Faktion der FDP nicht teilen. Sie ist
eher der Meinung, dass Investoren sich auch nur für Einfamilienhäuser bzw. nur
für Seniorenwohnstätten entscheiden könnten. Aufgrund dessen könne ein B-Plan
dann auch erstellt werden bzw. könnten auch Prioritäten anders gesetzt werden. Es
gäbe ja auch keinen echten Bewerber. Der Letzte sei zurückgetreten aufgrund
eines für sein Projekt zu hohen Kaufpreises.. Auch werde ein Autohaus an dieser
Stelle für nicht bezirksverträglich gehalten. Die
Fraktion der SPD sagt, dass dort eine Brache existiere. Auch gebe es keinen
ernstzunehmenden Investor, außer AUDI. Die Fraktion sei sich nicht sicher, ob
die Bezirksverordnetenversammlung ein Autohaus verbieten könne und sehe dies
hier als bedenklich an. Auch sei es diskriminierend für die Investoren. Die
Fraktion der Grünen sagt, dass ein Autohaus mit Werkstatt im Wohngebiet nicht
zulässig sei. Die dort befindliche Brache könne noch eine Weile so bleiben. Die
Fraktion der FDP hat ein Problem mit der Präzisierung des Änderungsantrages.
Dies würde bedeuten, wenn hier der Beschluss gefasst würde, dann würde der
Beschluss jedes Mal geändert werden müssen, wenn Investoren mit neuen Ideen
kämen. Das stelle die Glaubwürdigkeit des Ausschusses in Frage. Die Fraktion
der FDP wolle Planungssicherheit. Der Antrag solle so gestellt werden, dass
daraus hervorgehe, dass die Fraktion der CDU gegen weitere Autohäuser im Bezirk
sei. Die
Fraktion der CDU widerspricht den Äußerungen. Es gehe eindeutig aus dem
geänderten Antragstext hervor, dass die Bezirksverordnetenversammlung auf
diesem Grundstück kein Autohaus möchte. Sie wiederholt noch einmal, dass der
Investor, der Seniorenwohnhäuser bauen wolle, sehr wohl noch an diesem
Grundstück interessiert sei. Der Investor hat nur ein Problem mit dem
Kaufpreis. Es gebe also zwei Interessenten. Auch sei die Fraktion mit dem
Vorschlag von der Fraktion der Grünen einverstanden, das Grundstück erst einmal
so zu belassen, auch wenn Jahre vergehen. Die
Fraktion der SPD fragt nach dem Vertrag. Der dürfe ja wohl jetzt nicht mehr
existieren. Auch kenne die Fraktion der Grünen die neue Planung von Audi nicht.
Aufgrund dessen sollte eine Abstimmung ohne die Kenntnis der neuen Planung
nicht stattfinden. Die
Fraktion der CDU und der Grünen verzichten auf den Änderungsantrag. Der
Ursprungsantrag wird mit 5 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung
abgelehnt. |
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